Besitzstörungsklage - Nur Hilfe über Anwalt?
Habe eine Frage bezüglich einer Besitzstörungsklage. Nehmen wir an Person A hat wohnt in der Stadt und hat ein kleines Grundstück mitten im Grünen, um welches jedoch kein Zaun ist. Person A hatte schon vor ein paar Monaten das Problem, dass sich eine Person B auf dem Grundstück breit gemacht hat, da Person B kein richtiges zu Hause hat. Person B hat dabei sehr wild gezündelt und dabei ein Gartenhütte abgebrannt. Da sich das Grundstück von Person A am Waldrand befindet, kam es bei diesem Brand auch nahezu zu einem Waldbrand. Person A hat nach dem Brand sogar gesehen, dass die umliegenden Bäume an den Ästen teilweise etwas angebrannt waren.
Nach dieser Aktion von Person B hat Person A auch die Polizei angerufen, worauf diese auch gekommen ist und die Person B vom Grundstück verwiesen hat. Dabei ist es auch zu einer Anzeige gekommen, jedoch ist hierbei für Person A im Endeffekt nichts herausgekommen, da diese Person B eben kein Geld hat?! Person A hat auch schon mit mehreren Leuten über Person B gesprochen und es scheint so für Person A, als wäre Person B im ganzen Ort bekannt und für jeden ein Plage.
Nun hatte Person A Gott sei Dank für ein paar Monate nichts von Person B gehört und gesehen. Jedoch berichtet Person A, dass es Anfang letzter Woche wieder einmal soweit war, dass sich Person B auf ihrem Grundstück befand und dabei wieder gezündelt hat. Dabei wurde diesmal jedoch nicht so wilder Schaden angerichtet, jedoch wurden ein paar etwas teurere Bäume gefällt und verbrannt sowie manch andere Gegenstände wie beispielsweise Planen verbrannt.
Natürlich war Person A sehr sauer und hat natürlich als erstes einmal die Polizei kontaktiert. Jedoch ist es nun so, dass die Polizei nicht mehr kommt, da es sich hierbei um Besitzstörung geht und diese Sachen nur über einen Anwalt abgewickelt werden können.
Was sagt ihr zu diesem Fall? Ist es tatsächlich so, dass die Polizei in einem solchen Fall nicht mehr kommen darf beziehungsweise muss? Was kann Person A gegen einen solchen Übeltäter unternehmen ohne einen Anwalt einschalten zu müssen. Den für Person A ist es unklar, wer für die Anwaltskosten aufkommen wird. Vermutlich würde der Täter dafür aufkommen, jedoch ist es doch so, dass der Täter kein Geld hat und die Kosten somit bei der Klagenden, also Person A hängen bleiben würde und diese ganze Aktion mit Anwalt wohl im Endeffekt rein gar nichts an der Situation ändern würde?!
Selbstverständlich muss die Polizei kommen, weil es Hausfriedensbruch ist, dies ist eine Straftat. (Ich nehme einmal an, dass die Grenzen des Grundstücks sichtbar sind oder ein Schild da steht, sonst wäre Person A ein bisschen naiv und müsste sich mit dem "Eindringen" fremder Personen abfinden.)
Zivilrechtlich kann man eine Anzeige wegen Besitzstandsstörung stellen, das sollte Person A. auch tun, um zu verhindern, dass sich Person weiterhin auf seinem Grundstück unberechtigterweise aufhält. Wenn das wiederholt vorkommt, kann es Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geben. Person A wird ja wohl das Grundstück mittlerweile umzäunt haben?
Die ganze Sache mit dem Umzäunen ist zwar immer wieder ein Thema jedoch nicht so einfach machbar. Natürlich sind die Grenzen klar ersichtlich und auch Schilder angebracht, worauf Person A darauf hinweist, dass niemand unbefugter etwas auf dem Grundstück verloren hat. Jedoch wen schreckt heutzutage noch ein einfaches Schild ab.
anlupa hat geschrieben:Zivilrechtlich kann man eine Anzeige wegen Besitzstandsstörung stellen, das sollte Person A.
Was bedeutet dies nun für Person A exakt. Muss in einem solchen Fall die Polizei kommen um die Umstände festzustellen und die Person B vom Grundstück zu verweisen.
Wieso wurde Person A gesagt, dass diese Sache nicht im Zuständigkeitsbereich der Polizei liegt. Manchmal glaubt man nun wirklich, dass die Polizei nur darauf aus ein bisschen auf der Straße zu kontrollieren, der Rest aber eventuell einfach zu viel Arbeit oder eben einfach nicht alltäglich also eben nicht Routine ist?!
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