Werden Lebensversicherungen auf ALG II angerechnet?

vom 04.05.2012, 15:01 Uhr

A ist schon eine Weile arbeitslos und wird wohl ab Juni Arbeitslosengeld II bekommen, wenn er nicht noch eine Arbeitsstelle finden sollte. A hat eine Lebensversicherung laufen, in die er schon seit 20 Jahren einzahlt und die eine Rentenaufbesserung sein soll. Wenn A nun Arbeitslosengeld II bekommt, muss er diese Lebensversicherung ja auch angeben. Aber wird diese auch auf die Leistung angerechnet?

Wird A weniger Leistung beziehen, weil er ja eine Lebensversicherung hat? Oder muss A sogar die Lebensversicherung kündigen und sich früher auszahlen lassen und ist dann seine Altersvorsorge gefährdet?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Eine Lebensversicherung ist Vermögen und kann daher angerechnet werden. Dabei gibt es für den Besitzer der Lebensversicherung einen Freibetrag, der nicht angerechnet wird. Der Freibetrag liegt zur Zeit bei 150 Euro pro Lebensjahr für den Besitzer der Lebensversicherung und für dessen Partner. Sollte es vertraglich festgelegt werden, dass die Lebensversicherung erst ausgezahlt wird, wenn das Rentenalter erreicht wurde, ist der Betrag auch höher. In diesem Fall darf die Lebensversicherung nicht gekündigt werden, sie darf nicht beliehen werden und auch nicht verkauft werden.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Person A. soll sich mal mit seinem Versicherungsvertreter in Verbindung setzen oder mit der Versicherung, bei der die Lebensversicherung läuft. Er sollte abklären, welche Art der Lebensversicherung er hat. Es gibt Lebensversicherungen, die man vor dem Bezug von Arbeitslosengeld 2 nicht auflösen muss. Reine kapitalbildende Lebensversicherungen werden allerdings mit einberechnet. Es gibt einen Freibetrag pro Lebensjahr, den man an Vermögen haben darf. Dazu zählen aber auch Sparbücher und ähnliches.

Liegt das Vermögen, egal welcher Art, über dem Freibetrag, muss man den überschüssigen Betrag erst ausgeben. Mit einfach mal dafür vorher in den Urlaub fahren ist es leider nicht getan. Denn im Fragebogen für Arbeitslosengeld 2 muss man auch alle Vermögenswerte angeben, die man in den letzten Monaten veräußert hat. Unter anderem halt auch, wenn man eine Versicherung auflöst.

Reine Altersvorsorge darf in der Regel behalten werden. Dazu reicht es aber nicht, dass man sagt, das Geld ist für die Altersvorsorge. Allerdings kann man die meisten Lebensversicherungen in eine Versicherung umwandeln, die man auch im Arbeitslosengeld 2 Bezug behalten darf.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



LittleSister hat geschrieben:Reine Altersvorsorge darf in der Regel behalten werden. Dazu reicht es aber nicht, dass man sagt, das Geld ist für die Altersvorsorge. Allerdings kann man die meisten Lebensversicherungen in eine Versicherung umwandeln, die man auch im Arbeitslosengeld 2 Bezug behalten darf.

Das klappt allerdings nur eben bei der sogenannten Riester Rente, denn die bekommt man erst bei Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt. Hier kann der Versicherungsnehmer eine monatliche Auszahlung wählen oder hat die Möglichkeit sich die Kapitalsumme auszahlen zu lassen. Deshalb ist diese Versicherung vor der Anrechnung von ALG 2 absolut sicher.

Benutzeravatar

» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^