Kostenübernahme/ Beteiligung bei Erste Hilfe am Kind-Kurs

vom 04.05.2012, 12:13 Uhr

Frau A hat sich bei einer Familie mit drei Kindern als Tagesmutter beworben. Seitens der Familie wird Frau A dort auch die Kinder betreuen, die Finanzierung von Frau A läuft über das Jugendamt. Da inzwischen einige Voraussetzungen für eine solche Förderungen für Frau A sind, hat sie sich erkundigt und da gehört der "Erste Hilfe am Kind"-Kurs mit dazu. Die Bereitschaft, diesen Kurs zu absolvieren und auch nötige andere Qualifikationen, ist natürlich von Frau A gegeben.

Da Frau A aber zunächst erst noch eine Bewerbung beim Jugendamt einreichen muss, worauf dann ein persönliches Gespräch erfolgt, kann Frau A erst dann zur Kostenübernahme oder zur Kostenbeteiligung etwas in Erfahrung bringen. Eher erreicht Frau A noch niemanden mehr, zumal Frau A auch diese Unterlagen bereits zugeschickt bekommen soll, die sollten in den nächsten Tagen auch eintreffen.

Muss Frau A die Kosten für den Kurs allein tragen oder besteht eine reelle Chance, dass das Jugendamt da zumindest einen Teil der Kosten übernimmt? Ist es vielleicht auch möglich, die Eltern der zu betreuenden Kinder nach einer Kostenbeteiligung zu fragen oder würde dies eher unverschämt wirken? Wisst Ihr, ob es da eine gesetzliche Regelung gibt?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich weiß nicht, ob es da eine gesetzliche Regelung gibt, aber wenn man damit Geld verdienen will, sollte man meiner Meinung nach auch bereit dazu sein die Kosten selber zu tragen, wobei ich mir auch vorstellen könnte, dass das Jugendamt da einen Teil oder alle Kosten übernimmt, da muss man einfach mal nachfragen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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