Volljährig - Änderung des Nachnamens

vom 04.05.2012, 08:49 Uhr

A ist etwas über 30 Jahre alt und seine Eltern sind geschieden. Nun hatte er seit frühester Kindheit schon keinen guten Kontakt zum Vater und hat sich mit erreichen der Volljährigkeit gänzlich von ihm losgesagt. Als sich die Eltern von A scheiden ließen, war A schon volljährig. Er hat aber den Wunsch den Namen des Vaters abzulegen und stattdessen den Geburtsnamen seiner Mutter anzunehmen.

Ist das jetzt noch möglich oder müsste der zweite Mann seiner Mutter ihn adoptieren, damit er den Namen vom Vater quasi los wird? Kann es dann der leibliche Vater auch bei einem volljährigen Kind noch verweigern, dass Dieses sich adoptieren lässt, falls dies die einzige Möglichkeit wäre, den Namen abzulegen?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Die Nachnamenänderung bei einem volljährigen Menschen ist sehr einfach, aber teuer. Die Tochter meines Mannes hat ihren Namen damals nach der Scheidung von der Mutter der Tochter auch geändert. Darüber wurde mein Mann nicht mal informiert. Er hat es durch Zufall herausbekommen. Die Tochter hat nach der Scheidung einfach beim Standesamt eine Namensänderung beantragt. Dies ging wohl innerhalb weniger Minuten. Es war keine Schwierigkeit und sie hatte den Mädchennamen der Mutter.

A soll einfach mal zum Standesamt gehen und sich dort genau erkundigen. Es kann sein, dass es regionsabhängig ist, ob sowas vielleicht sehr schnell geht oder ein paar Tage dauert. Aber in der Regel sollte es schnell gehen, wenn keiner Widerspruch dagegen einlegen darf oder kann. Denn bei ein einem volljährigen Menschen hat keiner mehr was darüber zu entscheiden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Also anders als Diamante habe ich nicht die Erfahrung, dass Namensänderungen (auch beim Nachnamen) einfach möglich wären. Und allein "teuer" kann es auch nicht sein, weil wir in der Bundesrepublik ja nicht auf dem Stand einer Bananenrepublik sind, bei der Verwaltungsakte beliebig teuer gemacht werden können. Was "teuer" sein kann (wobei teuer dann auch relativ ist) ist dann das Beantragen und Ausstellen lassen von Dokumenten.

Ohne Grund (bzw. nur aus einer Lust und Laune heraus) kann man auch seinen Nachnamen nicht ändern lassen. Dazu müssen "wichtige Gründe" vorliegen. Und nur weil man mit seinem Vater und Familiennamensgeber gebrochen hat, hat man diesen wichtigen Grund nicht vorliegen. Als minderjähriger schon gar nicht, weil hier beide Elternteile (wenn es sich um gemeinsame Sorge handelt bzw. das Kind in die Ehe hinein geboren wurde) zustimmen müssen.

Am einfachsten bei volljährigen Personen wäre eine Namensänderung übrigens durch Heirat zu verwirklichen. Dazu muss die Person A lediglich eine Person B finden, die A heiratet und dann können sich beide auf den Familiennamen von B einlassen. Hier hat dann auch sonst niemand ein Einspruchsrecht und könnte A die Namensänderung verweigern.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Doch, es ist einfach. So einfach, wie es ist, wenn ich nach einer Scheidung meinen Mädchennamen wieder bekommen kann ist es auch für ein Kind den Mädchennamen der Mutter zu bekommen. Wenn derjenige, der den Namen geändert haben will auch noch im Haushalt der Mutter wohnen würde, würde es noch einfacher sein. Diesen Grund hat die Tochter meines Mannes angegeben und weiter wurde gar nicht gefragt, warum sie das machen will.

Ich habe in meinem Bekanntenkreis noch einen Fall. Dort ist es so, dass die Kinder nach der Scheidung der Mutter den Mädchennamen der Mutter bekommen haben. Der Vater war damit einverstanden. Die Mutter hat dann Jahre später noch einmal geheiratet. Die Kinder haben wieder eine Namensänderung bekommen, weil die Familie sonst mehrere Namen gehabt hätte. Das Jugendamt musste zwar einverstanden sein, aber das war reine Formsache. Der Vater der Kinder hatte kein Mitspracherecht, weil sein Name ja schon lange abgelegt war.

Die 4 Kinder sind nun alle erwachsen und die älteste Tochter ist 32 Jahre alt. Sie hat nicht vor zu heiraten, wollte aber den Namen des Stiefvaters nicht mehr haben. Sie ist zum Amt und sie konnte sich sogar einen Namen aussuchen. Entweder den Namen, den sie bei der Geburt hatte (der Name des Vaters) oder den, den sie nach der Scheidung der Mutter bekam (den Mädchennamen der Mutter). Es ist wirklich heutzutage nicht schwer.

Und was die Kosten betrifft, kann eine Namensänderung wirklich bis zu 500 Euro kosten. Die Tochter meines Mannes hat auch mehrere 100 DM damals bezahlt und die Tochter, von der ich oben geschrieben habe, hat 450 Euro zahlen müssen. Woran es liegt, dass man unterschiedliche Preise hat, weiß ich nicht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wichtige Gründe müssen nur vorliegen, wenn jemand nicht volljährig ist. Bei unserem Fall haben wir eine Volladoption in Anspruch genommen, wo der Name des Vaters aus der Geburtsurkunde gestrichen wurde. Dazu mussten wir nur zum Notar und der hat alles beim Gericht erledigt. Es ist bei Volljähigkeit einfach, auch wenn Du das nicht glauben magst "derpunkt". Es ist als Volljähriger einfach und Bedarf kaum einen Aufwand. Wenn es um Jugendliche oder Kinder geht, sieht die Sache anders aus und wie Du das beschrieben hast "derpunkt".

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


@davinca: Es ist ja so, dass ich kein Jurist bin und in der Frage auf keine praktische Erfahrung zurückblicken kann. Es ist auch nicht so, dass ich etwas wahrhaben will oder nicht. Viel mehr habe ich mich an das gehalten, was in aller Regel auf unterschiedlichen Seiten zu dem Thema geschrieben steht. Und da ist eben nicht die Rede davon, dass es einfach wäre oder man nur genug zahlen müsste.

Ein ganz konkreter Fall wäre dann z.B. hier zu finden. Hier geht es dann auch um eine volljährige Tochter, die den Namen ihres Vaters ablegen möchte. Auch hier wird der Fall nicht so dargestellt, als wäre alles nur eine Formsache. Was aber, da hat sowohl "Diamante" als auch "Davinca" Recht, nicht bedeutet, dass dies so stimmen muss!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Das einfachste wäre es sicherlich, wenn man einfach heiratet und dann den Namen seiner Frau annimmt. :lol:
Aber wenn diese Option nicht in Frage kommt, dann sollte es eigentlich überhaupt kein Problem sein bei seinem zuständigen Standesamt eine Namensänderung zu beantragen, das kostet einfach nur eine gewisse Summe Geld, welche sicherlich von Region zu Region unterschiedlich sein wird. Bei uns habe ich gehört, dass es um die zweihundert Euro kosten soll seinen Vornamen oder auch seinen Nachnamen zu verändern.

Ich würde mit diesem Anliegen empfehlen, einfach in das Standesamt zu gehen und dort direkt zu fragen, die Beamten dort müssten es ja eigentlich am besten wissen und die Vorgänge gut erklären können.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Mit einer Änderung des Nachnamens kenne ich mich nicht besonders aus, aber jedoch habe ich so etwas ähnliches schon einmal vor gehabt, habe es aber dann letztendlich doch aufgegeben.

Meine Eltern haben mir einen Zweitnamen gegeben, der auf allen Pässen zu sehen ist. Ich mag diesen Zweitnamen überhaupt nicht, da er so richtig altmodisch ist und überhaupt nicht zu meinen Vornamen passt. Schon in meiner Kindheit habe ich mich darüber aufgeregt und als ich endlich volljährig wurde, wollte ich diesen Namen los werden, doch so einfach wie es sich anhört, ist es überhaupt nicht.

Zuerst musste ich zum Standesamt und habe mir alles erklären lassen. Das Problem ist wohl das Geld. Es ist ja nicht so, dass der Name einfach gestrichen wird und alles völlig in Ordnung ist. Nein. Zeugnisse, Pässe und alle Unterlagen verlieren somit ihre Gültigkeit, weil es nicht mehr auf den Namen zustimmt. Man müsste also Kontakt zu allen Schulen aufnehmen, damit Zeugnisse neu gedruckt werden. Führerscheine müssen neu gemacht werden, Personalausweise und alles mögliche, wo der Name halt drauf stand. Die Kosten würden somit in die Höhe steigen, sodass mir der Mann beim Standesamt lieber davon abriet und ich jetzt damit leben solle. Dies tat ich letztendlich auch, da mir das Geld zu Schade wäre.

Wie es jetzt explizit mit dem Nachnamen aussieht weiß ich nicht. Doch ich kann mir gut vorstellen, dass man erst einmal das Geld bezahlen muss für die Namensänderung und dann noch weiteres Geld für die Umänderung von Dokumenten, Ausweise & Co. Der Preis würde schnell in die Höhe steigen, denn niemand wird dir ein Dokument umsonst neu herstellen.

Falls es dir aber so dringend ist, würde ich einmal zum Standesamt gehen und mich gut beraten lassen und vor allem ausrechnen lassen, ob dein Budget dies auch zulässt oder du lieber wartest, bis du heiratest und dann den Namen deiner Frau annehmen kannst. Eventuell wird es aber auch andere Möglichkeiten geben, die dir aber nur ein Mann beim Standesamt beantworten kann.

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» Dennus » Beiträge: 1263 » Talkpoints: 0,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@Diamante: Das was du beschreibst ist aber eine frische Ehescheidung und ein damit verbundener Namenswechsel. Hier sind die Eltern aber schon mehr als zehn Jahre geschieden. Und es geht auch nicht darum, das man dabei nun einfach den Namen des Erzeugers loswerden will. Der junge Mann möchte dabei ganz gezielt den Geburtsnamen seiner Mutter annehmen können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:@Diamante: Das was du beschreibst ist aber eine frische Ehescheidung und ein damit verbundener Namenswechsel. Hier sind die Eltern aber schon mehr als zehn Jahre geschieden. Und es geht auch nicht darum, das man dabei nun einfach den Namen des Erzeugers loswerden will. Der junge Mann möchte dabei ganz gezielt den Geburtsnamen seiner Mutter annehmen können.

Ja, genau dazu passt doch mein Beispiel hier aus meinem Bekanntenkreis, das Mädchen ist auch volljährig und der Mädchenname der Mutter war keine Schwierigkeit. Und dass, obwohl die Mutter schon jahrelang einen anderen Namen hatte.
Diamante hat geschrieben:Die 4 Kinder sind nun alle erwachsen und die älteste Tochter ist 32 Jahre alt. Sie hat nicht vor zu heiraten, wollte aber den Namen des Stiefvaters nicht mehr haben. Sie ist zum Amt und sie konnte sich sogar einen Namen aussuchen. Entweder den Namen, den sie bei der Geburt hatte (der Name des Vaters) oder den, den sie nach der Scheidung der Mutter bekam (den Mädchennamen der Mutter). Es ist wirklich heutzutage nicht schwer.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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