Volljährig - Änderung des Nachnamens
Ich spiele momentan auch mit dem Gedanken, den Mädchennamen meiner Mutter anzunehmen. Tiefergehende Gründe gibt es dafür eigentlich gar nicht. Außer, dass ich mich von meinem Vater abgrenzen will. Wir haben uns nie verstanden und werden es nie tun. Ich habe einfach keine Beziehung zu ihm. Ich bin aber inzwischen 34 und meine Eltern leben zwar seit einigen Jahren getrennt, sind aber nicht geschieden. Meine Mutter hat also auch noch ihren Ehenamen und nicht wieder ihren Mädchennamen.
Falls ich meinen Nachnamen aber wirklich ändern lassen könnte (was ich irgendwie bezweifele) bleibt dann noch die Frage, was aus dem Nachnamen meines Kindes wird. Behält er den bisherigen? Bekommt er automatisch meinen neuen Nachnamen? Muss der Vater zustimmen? Alles in allem schwierige Fragen. Aber wenn es (mehr oder weniger) problemlos ginge, würde ich wirklich gern den Namen wechseln, da ich mich mit dem Familienteil meiner Mutter viel verbundener fühle, als mit dem meines Vaters.
ChaosXXX hat geschrieben:..... bleibt dann noch die Frage, was aus dem Nachnamen meines Kindes wird. Behält er den bisherigen? Bekommt er automatisch meinen neuen Nachnamen? Muss der Vater zustimmen? Alles in allem schwierige Fragen. Aber wenn es (mehr oder weniger) problemlos ginge, würde ich wirklich gern den Namen wechseln, da ich mich mit dem Familienteil meiner Mutter viel verbundener fühle, als mit dem meines Vaters.
Warum solltest du den Mädchennamen deiner Mutter nicht bekommen? Es kann sein, dass es nicht geht, weil deine Mutter noch den Ehenamen hat. Aber das weiß ich nicht. Einfach eine Frage beim Amt stellen. ´
Was ich definitiv weiß ist, wenn dein Kind jetzt deinen Nachnamen hat und nicht den des Kindsvaters, dann kann dein Kind den Namen von dir, den du ändern lässt auch bekommen. Wenn dein Kind den Nachnamen des Kindsvaters hat, muss dieser zustimmen. Wenn er zustimmt und du lässt deinen Namen ändern, dann dauert es aber noch länger, weil der Kindvater noch einmal schriftlich einen Widerspruch einlegen kann.
@diamante: Nachgefragt beim Amt habe ich bisher nicht. Ich trage mich zwar schon seit längeren mit der Idee, aber eben noch nicht so konkret. Es hätte ja sein können, dass hier jemand in so einem Fall Erfahrungen hat. Meine Mama ist eben immer noch verheiratet. Vielleicht frage ich demnächst mal im Einwohnermeldeamt nach, da kenne ich jemanden, der dort arbeitet.
Mein Kind hat bisher meinen Nachnamen. Darauf habe ich mich damals mit dem Vater geeinigt. Mir war es egal, welchen Nachnamen unser Kind bekommt. Inzwischen sind wir schon viele Jahre getrennt, aber es wäre für mich immer noch okay, wenn unser Kind den Nachnamen des Vaters annähme. Aber was ist, wenn unser Kind weder meinen neuen Namen, noch den Namen seines Vaters will? Kann er dann auch seinen bisherigen Nachnamen behalten?
Es kommt auf das Alter des Kindes an, ob er gefragt wird. meine Kinder haben auch meinen Mädchennamen angenommen als ich mich von dem Kindvater scheiden lies. Es war eine längere Sache, weil er erst einverstanden war und dann wieder nicht. Es ging dann vor mehrere Gerichtsinstanzen, weil ich im guten Gewissen, dass meine Kinder meinen Namen bekommen, meinen Mädchennamen angenommen habe und ich wollte nicht, dass sie einen anderen Namen haben wie ich. Mein Exmann war immer dagegen.
Als ich dann wieder heiratete, waren meine Kinder alt genug und sie wollten unbedingt den Namen meines jetzigen Mannes mit annehmen. An unserer Hochzeit wurden sie dann ganz formell gefragt, ob sie den Namen haben wollen und mussten sogar unterschreiben und das mit 11 und 13 Jahren. Sie bekamen dann eine neue Abstammungsurkunde. Warum sie keine Namensänderungsurkunde, wie bei der ersten Namensänderung bekommen haben, weiß ich nicht. Bei der zweiten Namensänderung hatte der Kindsvater aber kein Mitspracherecht.
Als Volljähriger ist die Namensänderung nach Scheidung der Eltern eigentlich nicht mehr möglich. Ich habe das Thema auch schon durchgekaut und das erst im Januar, als meine Mutter meinen Stiefvater geheiratet hat. Sie konnte zwar ihren Namen ändern lassen, zum Doppelnamen Mädchenname und Name des Mannes, aber ich nicht. Ich habe mich vorher sehr ausführlich beim Standesamt informiert jedoch war eine Namensänderung ausgeschlossen, insbesondere wenn die Scheidung schon länger her ist.
Einzige Möglichkeit den Namen loszuwerden ist eine Heirat. Jedoch kann man auch aus schwerwiegendem Grund, wie etwa Verbindung zu einem Schimpfwort, Mobbing und so weiter den Namen ändern lassen. Entgegen der Aussagen einiger anderer geht das nicht so einfach wie dort geschrieben. Es sei denn man wohnt außerhalb Deutschlands vielleicht aber sonst wird das hier nix, was ich ziemlich unfair finde, denn damals hat mein leiblicher Vater bei mir der Änderung nicht zugestimmt, sodass ich keine Gelegenheit hatte meinen Nachnamen ändern zu lassen.
Nach dem Namensänderungsgesetz NamÄndG §3 darf ein Nachname nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. "Wichtige Gründe" ist mal wieder, wie oft in der Gesetzgebung, auslegbar. Wichtige Gründe sind zum Beispiel Namen, die obszön oder lächerlich sind oder mit Personen in Zusammenhang gebracht werden, die schlimme Taten begangen haben. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich zum Beispiel viele Leute, die Hitler hießen, umbenennen lassen.
Man kann sich auch umbenennen lassen, wenn man Meier, Müller oder Schmidt heißt - das sind sogenannte Sammelnamen -die leicht zu Verwechslungen führen. Falls der Name Buchstaben erhält, die im internationalen Verkehr zu Schwierigkeiten führen können wie Umlaute oder ß , kann man eine Namensänderung beantragen.
Spezifische ausländische Namensbesonderheiten dürfen auch an die hiesigen Namensgepflogenheiten angepasst werden, zum Beispiel geschlechtsbezogene Anhängsel. Aber ohne einen schwerwiegenden Grund darf man seinen Nachnamen nicht ändern. Wenn man so heißt wie sein Vater, kann man sich nicht einfach anders entscheiden und den Namen der Mutter annehmen.
Also ich kenne so einen Fall, wo sich die Tochter einfach nicht mehr mit dem eigenen Vater identifizieren wollte, weil sie derjenige scheinbar als Kind missbraucht hatte. Das finde ich nachvollziehbar und ich verstehe sie vollkommen.
Sie hat dann nicht etwa aber wieder den Mädchennamen der Mutter angenommen, sondern hat sich gleich einen komplett anderen Nachnamen ausgesucht. Es hat sie ein wenig gekostet- Wie viel weiß ich nicht genau, jedenfalls hat sie jetzt einen schönen, ja fast adeligen Nachnahmen.
Also wenn man genug Kleingeld in der Tasche hat, kann man sich sogar einen Nachnamen aussuchen. So kompliziert ist das glaube ich heutzutage nicht mehr. Es ist wahrscheinlich eine große Bürokratie, da ja alle persönlichen Dokumente dann auch abgeändert werden müssen, aber möglich ist es auf jeden Fall.
Letztlich würde ich als den besten Rat ansehen, der hier schon mehrmals zwischen drin genannt wurde: Die betroffene Person sollte sich an das örtliche Standesamt wenden und dort Beratung in Anspruch nehmen. Da das die Behörde sein wir, die das absegnet werden die Mitarbeiter dort auch Auskunft geben können, was zu tun ist und wie viel es kosten wird, wenn es Chancen auf Erfolg hat.
Wichtiger Grund ist sicher relativ. Warum hat sich die Person mit dem Namen gebenden Mann überworfen? Vielleicht liegt da ja auch schon ein wichtiger Grund? Man überwirft sich ja nicht unbedingt grundlos mit allen und jeden ehemaligen Partnern der Eltern oder Elternteilen. Von daher würde ich schon einen triftigen Grund erwarten.
Eine Ehe nur wegen des Namens einzugehen halte ich für Riskant. Da zieht man sich vermutlich nur das Problem an Land, dass man dann früher oder später den Namen des ungeliebten Ex tragen muss, wenn man selbst geschieden ist. Und dann hat man die gleiche Problematik in Grün. Ob man dann nach der Scheidung den Mädchennamen der Mutter annehmen kann, weiß ich auch nicht.
Punktedieb hat geschrieben:@Diamante: Das was du beschreibst ist aber eine frische Ehescheidung und ein damit verbundener Namenswechsel. Hier sind die Eltern aber schon mehr als zehn Jahre geschieden. Und es geht auch nicht darum, das man dabei nun einfach den Namen des Erzeugers loswerden will. Der junge Mann möchte dabei ganz gezielt den Geburtsnamen seiner Mutter annehmen können.
Nur weil man nicht frisch geschieden ist oder verwitwet ist, heißt das noch lange nicht, dass man nicht trotzdem den Namen wechseln kann. Mein Onkel beispielsweise hat über 10 Jahre nach der Scheidung seiner Eltern den Mädchennamen seiner Mutter annehmen können. Ein großer Aufwand war das überhaupt nicht, er musste nur einen Antrag stellen und die entsprechende Gebühr bezahlen, wie hoch die war weiß ich allerdings nicht. Es ist also durchaus auch Jahre nach der Scheidung möglich, wenn man denn will.
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