Kann das Jugendamt eine Tagespflegeperson ablehnen?

vom 03.05.2012, 16:21 Uhr

Angenommen, Familie B. macht sich auf die Suche nach einer Tagesmutter beziehungsweise einen Tagesvater, da die Arbeitszeiten so kollidieren, dass eine Betreuung seitens der Eltern nicht mehr gegeben ist und auch, dass die Familie nicht einspringen kann. Auch wurde der Familie von einer Mitarbeiterin des Jugendamts gesagt, dass sie sich ruhig von sich aus bereits auf die Suche machen könnten. Immerhin muss die Chemie zwischen Tagespflegeperson und der Familie ja eher stimmen, als die Chemie zwischen Jugendamt und Tagespflegeperson.

Da die betreffende Person bereits mit dem gleichen Jugendamt gearbeitet hat und in einer anderen Familie Kinder betreut hatte, ist es so, dass der Bewerber dem Jugendamt nicht unbekannt ist. Dennoch haben sich in der Zwischenzeit einige Richtlinien geändert als auch die Ansprechpersonen sind inzwischen andere.

Der Erstkontakt zwischen Bewerber und dem Jugendamt fand telefonisch statt, dort wurde dem Bewerber auch gesagt, was nun noch zu erledigen sei und was der Bewerber vorzulegen hat. Auch wird ein Frage- oder Bewerbungsbogen ausgefüllt werden müssen, den der Bewerber jedoch noch nicht zu Gesicht bekommen hat.

Kann der Bewerber nun dennoch abgelehnt werden, obwohl Familie B. mit diesem sehr zufrieden sind und sich bewusst für ihn entschieden haben? Unter welchen Umständen wäre dies möglich? Könnte da die Familie dann aber noch etwas selbst daran ändern, dass sie exakt jenen Bewerber als Tagespflegeperson erhalten? Natürlich könnten sie die Kosten selbst übernehmen, jedoch ist es so, dass aufgrund der finanziellen Lage die Kosten für Tagespflegeperson vom Jugendamt übernommen werden muss. Daher ist dies keine Alternative. Kennt Ihr vielleicht Fälle, in denen eine Tagespflegeperson keine Pflegeerlaubnis bekommen hat beziehungsweise abgelehnt wurde?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



So ganz verstehe ich den Thread nicht. Wenn in Familie B Mutter und Vater arbeiten, verdienen doch beide Geld und können sich eine Tagesmutter für ihr oder ihre Sprösslinge suchen. Was bitte hat das Jugendamt damit zu tun? Und warum muss das Jugendamt die Tagesmutter bezahlen? Wenn die Elternteile arbeiten, verdienen sie dann so wenig, dass ihnen ein Zuschuss vom Amt zusteht? Es gibt doch Tagesmütter, die mehrere Kinder aufnehmen und es gibt so etwas wie eine Kita. Ist das oder die Kinder behindert, dass sie nur zu Hause betreut werden können?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Cid hat geschrieben:So ganz verstehe ich den Thread nicht. Wenn in Familie B Mutter und Vater arbeiten, verdienen doch beide Geld und können sich eine Tagesmutter für ihr oder ihre Sprösslinge suchen. Was bitte hat das Jugendamt damit zu tun? Und warum muss das Jugendamt die Tagesmutter bezahlen? Wenn die Elternteile arbeiten, verdienen sie dann so wenig, dass ihnen ein Zuschuss vom Amt zusteht? Es gibt doch Tagesmütter, die mehrere Kinder aufnehmen und es gibt so etwas wie eine Kita. Ist das oder die Kinder behindert, dass sie nur zu Hause betreut werden können?


Die finanzielle Situation von Familie B. steht hier nicht im Vordergrund, sondern die restliche Geschichte. Es gibt Hintergründe aus der Vergangenheit, weshalb die Familie auf die Unterstützung seitens des Jugendamtes angewiesen ist und diese wurde auch schon von dem Jugendamt zugesagt. Nur, weil zwei Personen arbeiten, heißt es nicht, dass das Einkommen auch hoch genug ist, um die Kosten allein zu tragen. Wobei die Eltern vermutlich einen Teil der Kosten an das Jugendamt zurückzahlen müssen.

Die Kinder sind noch zu klein, um in einer Kindertagesstätte betreut zu werden, eine Krippe ist weit und breit nicht in Sicht. Durch das sehr junge Alter der Kinder ist der Besuch einer gewöhnlichen Kindertagesstätte oder Kindergarten noch nicht in Sicht. Lediglich das älteste Kind geht in einen Kindergarten, der jedoch auch nur eine Betreuung bis zur Mittagszeit anbietet. Der Vater arbeitet ganztags, die Mutter wird in Teilzeit arbeiten. Zudem ist eines der Kinder motorisch tatsächlich eingeschränkt, eine leichte Behinderung ist vorhanden.

Die Betreuung soll aufgrund der Umgebung auch nur im Haushalt der Familie stattfinden. Und selbst, wenn die Kinder zu einer Tagesmutter mit mehreren Kindern gehen würden, ist es so, dass die Familie B. ja im Grunde schon jemanden hat, der eben auch die dauerhafte Kinderbetreuung übernehmen würde.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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