Zwangsstilllegung PKW durch Fehler - Wer übernimmt Kosten?
A hatte heute ein unschönes Erlebnis auf der Heimreise von einem Ausflug. Auf der Autobahn sollte A der Polizei folgen. Mit dem Verdacht eventuell kurzzeitig zu schnell gewesen zu sein oder dass Rückleuchten ausgefallen sind, fuhr A auch brav bis zum der Stelle, wo die Polizei anhielt. Die Gattin hatte in dieser Zeit schon die Papiere aus der Tasche rausgeholt.
Dann kam aber das böse Erwachen, denn A wurde mitgeteilt, dass sein Fahrzeug seit September 2011 zur Fahndung ausgeschrieben wäre, weil Versicherungsbeiträge offen wären. Es gab dazu auch durch Kontowechsel entsprechende Probleme, welche die Kündigung des Vertrages durch die Versicherung zur Folge hatten. A hatte dies allerdings durch die Zulassungsstelle erfahren, welche einen Mitarbeiter zu ihm nach Hause schickten, um das Fahrzeug damals schon zwangsstilllegen zu lassen.
Da A von einer Kündigung bis dahin noch nichts wusste und die Versicherung auch noch einige Tage bestand, gab man A die Chance innerhalb von zwei Tagen eine neue Versicherung zu finden, was auch klappte. Kurzum A hatte alle offenen Beiträge gezahlt, auch die Verwaltungskosten der Zulassungsstelle sind beglichen, aber die ehemalige Versicherung hat es nicht für nötig gehalten das entsprechend zu melden, damit die Fahndung aufgehoben werden kann.
Nun konnte A einen Arbeitskollegen erreichen, welcher auch rote Kennzeichen mitbringen konnte. Damit war vorerst die Fahrt nach Hause gesichert. Allerdings sind dadurch auch Kosten entstanden für die Fahrt und auch der Zeitaufwand. Die Polizei teilte auch A mehrmals mit, dass die Versicherungsgesellschaft dann die Kosten zu tragen hat und A notfalls klagen kann.
Aktuell hat A die Zeit des Kollegen und auch die Kilometer, welche Dieser gefahren ist, schon kalkuliert. Nun kommen noch die Kosten bei der Zulassungsstelle dazu, da A ja einen neuen Zulassungsschein bekommen muss und auch die Nummernschilder benötigen neue Aufkleber vom Kreis, was sicherlich auch kostet. Da es sich um einen Feiertag handelt, wo der Kollege zu Hilfe geeilt ist, dürfte doch A auch bei der Fahrzeit noch 50 Prozent aufschlagen, wie bei einem Arbeitnehmer, welcher heute gearbeitet hat, oder?
Und kann A nun auch die Zeit mit in Rechnung stellen, welcher er morgen damit verbringt zu telefonieren und eventuell auch wo A wegen dieser Sache unterwegs ist? Kosten für Mietauto oder die Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel müssten doch dann auch ersetzt werden, wenn es wirklich ein Fehler der Versicherung war.
Es kann nichts in Rechnung gestellt werden. Der Fahrzeughalter ist für sein Fahrzeug verantwortlich. Wenn er dieses nicht ordnungsgemäß hält, dann muss damit gerechnet werden, dass das Fahrzeug still gelegt wird. Auch bei der Versicherung muss der Fahrzeughalter immer selber wissen, ob er versichert ist oder nicht. So entsteht kein Schadensersatz oder irgendwelche Ansprüche. Es reicht nicht zu sagen, dass er davon nichts gewusst hat, denn eine Versicherung informiert den Fahrzeughalter immer. Auch wenn die Versicherung das nicht meldet, muss der Fahrzeughalter einen Bescheid bekommen haben. Bekommt er diesen nicht, muss er sich darüber informieren. Tut er dieses nicht, ist es sein Verschulden.
Nach der Beschreibung scheint es doch A völlig verbaselt zu haben, nach seinem Kontowechsel dafür zu sorgen, dass die Probleme mit der KFZ-Versicherung vernünftig geklärt wurden, sonst hätte diese wohl auch nicht gekündigt. Ich denke mal, da A das alles selbst verzapft hat, wird sich wohl auch niemand finden, der a die Kosten erstattet.
A hat im letzten Jahr doch alles mit der Versicherung geklärt. Der offene Beitrag ist bezahlt worden und eine neue Versicherung hatte A dann auch bekommen. Dies zwar bei einer anderen Gesellschaft, aber immerhin hatte A zwei Tage nachdem die Mitarbeiterin von der Zulassungsstelle bei ihm war, eine neue Versicherung angegeben und auch dort die Beiträge ordnungsgemäß gezahlt. Selbst die beiden Kostenrechnungen von der Zulassungsbehörde sind von A beglichen worden. Also war A der Meinung, dass alles geregelt sei.
Nach einigen Telefonaten am heutigen Vormittag ist nun bekannt, dass A kein Verschulden mehr trifft. Die Zulassungsstelle, welche das ganze auf den Weg gebracht hatte, hatte auch in ihrer Datenbank vermerkt, dass alles bereinigt ist. Man ist dort nun auf der Fehlersuche, warum die Polizei das Fahrzeug von A trotzdem noch in der Fahndung drin hatte. Denn A hat nun wieder zugelassene Kennzeichen und einen neuen Fahrzeugschein, was ihm alles kostenlos ausgestellt wurde.
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