Liegezeit auf Friedhof vorbei - Was nun?
A hat einen Brief von der Friedhofsverwaltung bekommen. Die Liegezeit für ein Grab aus der Familie wäre vorbei. Wenn diese Liegezeit nun nicht verlängert werden soll, kann A die Grabstätte selbst beräumen oder es halt für einen gewissen Geldbetrag machen lassen.
Nur leider weiß A nicht, was da genau beräumt werden muss. Da nun die Friedhofsverwaltung auch erst am Mittwoch wieder erreichbar ist, sitzt A quasi auf Kohlen. Wer kennt sich damit aus und kann A sagen, was alles beseitigt werden muss? Es handelt sich dabei um einen Urnengrab und was passiert dann mit der Urne, wenn diese Grabstätte aufgelöst wird?
Ein Grab hat ja immer eine Liegedauer von zwanzig Jahren. Bis dahin sind Sarg, Leichnam und die Urne sowieso in der Regel zerfallen. Die Urnen zerfallen bereits nach wenigen Jahren, meine Oma haben wir nach 2 Jahren umbetten wollen, als mein Großvater starb, das ging noch, aber nach zehn Jahren hast du wahrscheinlich schon nicht mehr viel von der Urne übrig, nach 20 sicher gar nichts mehr. Das Material ist so beschaffen, dass es innerhalb dieser Ruhephase von selbst zerfällt durch die Witterung.
Von daher gehört zum Räumen des Grabes das Entfernen aller Blumenschalen und sonstiger Deko. Außerdem kannst du den Grabstein mitnehmen, wenn du willst. Wenn nicht, räum ihn anderswohin, zum Steinmetz zurück zum Beispiel. Du musst also kein Grab ausheben oder so. Aber nicht ausversehen die Grabnummer mit wegnehmen, die braucht der Friedhof noch.
Ich weiß, dass auf jeden Fall ein eventueller Grabstein beseitigt werden muss. Mit Urnen kenne ich mich nicht so aus. Bei Särgen geht man ja davon aus, dass sie bei Ende der Liegezeit vollständig verrotet sind. Aber ob Urnen verrotten weiß ich nicht. Falls nicht, dann gehe ich davon aus, dass sie ebenfalls beseitigt werden muss. Wo man dann aber damit hin soll? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass man nach der Liegezeit den Toten in der Urne wieder herausholt und dann "einfach so entsorgt". Ich vermute daher, dass Urnen ebenfalls verrotten. Alles andere wäre ja auch ziemlich unreligiös.
Naja, “auf Kohlen” sitzt man nicht gleich, wenn man so einen Brief bekommt. Denn die Friedhofsverwaltung setzt ja eine bestimmte Frist, in der man Zeit hat, zu reagieren ( meistens 4 Wochen). Damit ist gemeint, dass die Friedhofsverwaltung irgendeine Entscheidung von den Hinterbliebenen erwartet. Man kann die Verbindlichkeit natürlich auch verlängern.
Verlängert man die Verbindlichkeit nicht, muss man innerhalb der genannten Frist die Graboberfläche leer räumen. Damit ist die Deko und die Bepflanzung gemeint. Auch die Überlegung, was mit dem Grabstein passieren soll, dürfte dann im Raum stehen. Viele machen diesen Stein wieder zu Geld.
Das mit den 20 Jahren Liegezeit ist übrigens nicht mehr grundsätzlich so. Es kommt dabei auf die Qualität der Urne an. Särge haben eine längere Liegezeit als Urnen. Ich hatte in meiner Verwandtschaft den Fall, dass schon nach 10 Jahren das Urnengrab geleert und entfernt wurde.
Übrigens darf die Friedhofsverwaltung das Grab auch nicht sofort wieder verwenden. Die leere Grabstelle muss erst noch eine bestimmte Frist ruhen. Das besagen Vorschriften an die sich die Verwaltung halten muss.
Wie in anderen Beiträgen schon geschrieben geht es nach Ablauf der Zeit wirklich nur noch darum, die "persönlichen" Dinge die zum Grab gehören, zu entfernen. Das ist natürlich der Grabstein und evtl. eben Vasen, Gesteck, Kerzenhalter usw. usf. Eben alles, was um das Grab angebaut wurde. Wenn hier nichts weiter vorliegt, dann wäre der Fall erledigt. Im Grab selbst sollte nichts weiter zu finden sein. Insbesondere bei einem Urnengrab dürfte die Urne eben tatsächlich nicht mehr vorliegen, so dass hier kein Handlungsbedarf mehr besteht.
Am Ende wird der Platz dann frei gegeben und in wenigen Jahren dürfte die nächste Urnenbestattung dort stattfinden. Ohne das sonst großartig was gemacht wird.
Die Urne sollte tatsächlich bereits vollständig, zumindest mehr oder weniger, verschwunden sein. Die darin enthaltene Asche folglich auch. Die Urne wird aber zumindest teilweise schon zerfallen sein und die Asche, die ja soweit ich weiß ebenfalls in einem speziellen Beutel in der Urne lagert, wird auch schon im Boden sein dann, denn diese Beutel müssen sich eigentlich auch mit auflösen. Ansonsten bliebe die Asche aber vermutlich im Boden.
Man muss aber nun wirklich nicht seinen Hinterbliebenen exhumieren und dann eine neue Lagerstätte für ihn oder sie finden. Innerhalb von einer ganz normalen Liegezeit ist damit zu rechnen, dass der größte Teil des Leichnams abgebaut worden ist und bei einem Urnengrab ist das ja auch nicht so sehr von Interesse, weil da außer der Urne nicht sehr viel abzubauen ist. Aber für Exhumierungen wird immer eine spezielle Firma beauftragt, darum muss man sich als Angehöriger eigentlich nicht kümmern. Man muss nur eben die Bepflanzung vom Grab entfernen und auch alles andere, was man dort hingebracht hat, wie eben ein Grabstein, Grablichter, Figuren und so weiter.
Wenn man die Liegezeit nicht verlängern möchte, muss man das vom Grab mitnehmen, was man möchte. Ich glaube nicht, dass man es räumen MUSS. ich denke, das geschieht dann durch die Friedhofsverwaltung. Es gibt ja auch Gräber, die gar nicht mehr gepflegt werden, weil die anderen Angehörigen auch gestorben sind. Da wird auch die Friedhofsverwaltung tätig.
Ich finde zwanzig Jahre nicht sehr lang für ein Grab. Oft verlängern die Angehörigen die Liegezeit. Meine Schwester ist im Alter von 8 Jahren an Leukämie gestorben. Es wäre für meine Eltern überhaupt nicht in Frage gekommen, das Grab zu räumen. Nach zwanzig Jahren waren meine Eltern gerade einmal Fünfzig, meine Schwester wäre 28 Jahre alt geworden. Eine Räumung des Grabes wäre gar nicht in Frage gekommen, weil man sonst keinen Ort mehr gehabt hätte, wo dem verlorenen Kind gedenken konnte. Meine Mutter hat das Grab über vierzig Jahre lang gepflegt, bis sie selber gestorben ist. Danach erst ist das Grab aufgelöst worden und meine Schwester kam namentlich auf den Grabstein meiner Mutter mit drauf.
Wenn jemand stirbt, leben die nächsten Angehörigen ja meistens noch mehr als zwanzig Jahre weiter.
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