Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bei Selbstständigkeit

vom 27.04.2012, 16:54 Uhr

A steht kurz davor, eine selbstständige Tätigkeit anzustreben und würde neben der Rentenversicherung und der Krankenversicherung auch Beiträge zur staatlichen Arbeitslosenversicherung abführen, um bei einem Scheitern zumindest die Möglichkeit zu haben, Arbeitslosengeld I zu beziehen.

Sollte die Selbstständigkeit nun beginnen, in welcher Höhe oder zu welchem Prozentsatz kann A dann die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen? Gibt es da einen Mindestsatz? An wen muss A sich wenden, wenn dies konkret wird? Macht es überhaupt Sinn, als Selbstständiger in eine Arbeitslosenversicherung einzuzahlen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Wie viel Prozent es genau sind, weiß ich leider nicht, da ich diese damals nicht hatte. Ich würde es aber sicherlich bei einem zweiten Versuch auf jeden Fall machen. Wenn man dies nämlich nicht macht, fällt man gleich ins Harz4 hinein und nicht erst ins Arbeitslosengeld 1. Ich würde mich mal beraten lassen. Es gibt vom Shop Center direkt verschiedene Seminare für die Selbstständigkeit, dort können solch Fragen sicherlich besser geklärt werden.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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