Mann verlor 5000Euro aufgrund von Eingabe mehrerer TANs
Ich habe heute einen Artikel gelesen, in dem ein Mann gegen seine Bank geklagt hat, weil er um 5000Euro betrogen worden ist. Der Mann hatte Bankgeschäfte per Online-Überweisung getätigt und wurde darauf aufgefordert 10 TANs einzugeben, was er auch getan hat. Anscheinend zeigte der Computer immer Störung an, so dass der Mann sich bei der Eingabe von 10TANs wohl nichts gedacht hatte. Daraufhin wurden ihm aber 5000Euro von Kriminellen von seinem Konto abgehoben.
Dieses Geld wollte er gerichtlich eben einklagen. Er verlor dann aber das Verfahren und somit auch seine 5000Euro, da der Richter eine grobe Fahrlässigkeit darin sah, dass man 10Tans auf einmal eingibt, denn schließlich steht überall geschrieben, dass man das nicht machen soll und nur eine TAN eingeben soll aufgrund von Kriminellen, die sonst eben genau das tun können, was sie getan haben. Quelle
Ich fand das schon etwas kurios, aber im Prinzip auch richtig, was der Richter entschieden hat. Habt ihr schon einmal mehr als eine TAN eingeben müssen? Gibt es das offiziell überhaupt? Hättet ihr euch geweigert, wenn man euch nach mehr TANs gefragt hätte?
Meine Eltern und auch ich, verwenden auch das Online Banking. Und ja, auch wir wurden aufgefordert, mehrere TAN-Nummern einzugeben. Meine Mutter hatte es mir zuerst erst später gesagt, dass sie eine Überweisung tätigen wollte. Als sie die Überweisung soweit fertiggestellt hat, und die TAN-Nummer eingeben wollte, wurde diese aber immer wieder als nicht korrekt dargestellt. Und immer wieder, sollte sie eine andere TAN-Nummer von der noch damaligen TAN-Liste eingeben. Sie dachte natürlich nicht gleich, dass dies eine Phishing-Attacke ist.
Sie konnte die Überweisung nicht tätigen. Als sie mir das erzählte, habe ich ihr gleich gesagt, dass dies nicht sein kann. Da habe ich mir schon sowas gedacht, dass da irgendwas nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Ich ging an den Computer, und habe versucht, die Überweisung von meinem Konto zu tätigen. Aber auch bei mir, wollte man immer wieder eine neue, andere TAN-Nummer haben. nach dem ersten Versuch, habe ich aber keine Nummer mehr eingegeben.
Als ich mich dann nochmal auf das Konto meiner Eltern einloggte, kam der Hinweis, dass das Konto vorrübergehend geschlossen wurde, und man sich doch an die Bank wenden soll. Der gleiche Hinweis, erschien auch bei mir am nächsten Tag.
Nach Rücksprache mit der Bank, wurde uns gesagt, dass man einen Trojaner oder etwas in der Art auf unserem Computer festgestellt habe, der die TAN-Nummern ausspäht. Daher wurde das Online-Banking direkt geschlossen. Darüber waren wir natürlich sehr erleichtert, und wir hatten keinen Schaden.
In dem Fall, dass dem Mann 5.000 € abgebucht wurden, kann ich es aber irgendwo verstehen, dass er einfach nicht wusste, was er da getan hat. Denn diese gefälschte Internetseite der Bank, sieht wirklich täuschend echt aus. Und gerade ältere Leute, die damit nicht so vertraut sind, reagieren aus sowas einfach nicht. Ich finde einfach, dass es doch Aufgabe der Bank ist, ihre Internetseite so sicher zu machen, wie möglich.
Wir hatten einfach nur Glück. Doch auch meine Mutter hat da eher leichtfertig gehandelt. Doch hat sie meiner Meinung nach, nicht fahrlässig gehandelt. Sie wurde einfach aufgefordert, eine andere TAN-Nummer einzugeben, was sie auch getan hat. Sie wusste ja nicht, dass es sich um eine gefälschte Internetseite der Bank gehandelt hat. Als Laie, kann man es einfach nicht erkennen, und weiß auch nicht, dass man die Eingabe mehrerer TAN-Nummern unterlassen soll. Da finde ich, dass die Bank dort schon kulant hätte sein müssen.
senny hat geschrieben:Wir hatten einfach nur Glück. Doch auch meine Mutter hat da eher leichtfertig gehandelt. Doch hat sie meiner Meinung nach, nicht fahrlässig gehandelt. Sie wurde einfach aufgefordert, eine andere TAN-Nummer einzugeben, was sie auch getan hat. Sie wusste ja nicht, dass es sich um eine gefälschte Internetseite der Bank gehandelt hat. Als Laie, kann man es einfach nicht erkennen, und weiß auch nicht, dass man die Eingabe mehrerer TAN-Nummern unterlassen soll. Da finde ich, dass die Bank dort schon kulant hätte sein müssen.
Ja, genau diese Diskussion hatten mein Mann, meine Eltern und ich heute Mittag beim Mittagessen. Mein Vater meinte, dass es ja drin steht, dass man nur eine einzige TAN verwenden soll, da man sonst eventuell eben Opfer von Kriminellen werden kann. Da das überall steht mit der einen TAN hätte auch der Richter richtig geurteilt. Ich war etwas anderer Meinung und hätte vermutlich auch mehr als eine TAN eingegeben, weil ich an gefälschte Seiten gar nicht gedacht hätte und geglaubt hätte, dass ich irgendetwas falsch gemacht hätte. Allerdings meinte mein Mann dann, dass wenn man eine TAN falsch eingibt, immer wieder nach dieser einen gefragt wird und nicht nach einer Neuen, so dass man doch bei einer bleiben müsste, wenn es sich um die offizielle Seite der Bank handelt.
Ich habe den Fall auch in den Medien verfolgt und wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war der Mann der dort betrogen wurde ein älterer Rentner - Hier muss man dann sicherlich auch noch mal aufgrund der Generation einen Abstrich machen, oder nicht? Um ehrlich zu sein kenne ich keinen Rentner, der heute in der Lage ist mit einem Computer umzugehen, geschweige denn, dass diese sich in Sachen Online-Banking auskennen. Hier wurde dieser Man eben Opfer einer solchen Phising-Attacke und er war wohl etwas zu naiv und ist darauf hinein gefallen, wobei dies wahrscheinlich heutzutage einfach jedem passieren könnte, da diese gefälschten Webseiten immer professioneller aussehen.
Ich selbst bin daher ehrlich gesagt etwas verwundert über das Urteil und hätte dem Mann natürlich schon gegönnt, dass dieser sein Geld auch zurück bekommt. Auf der anderen Seite (Wenn man davon ausgeht, dass der Mann auch kein Computer-Experte war), kann man natürlich kein Unterschied zu "normalen" Menschen machen, nur weil der Mann schon im gehobenen Alter ist und sich vielleicht nicht so gut mit Computern auskennt. Auf der anderen Seite habe ich gelesen, dass viele dieses Urteil für falsch halten und die Entscheidung nicht nachvollziehen können - Hierbei vergessen aber die meisten eben das offensichtliche. Das der Mann das Verfahren um einen Schadensersatz gegen seine Bank verloren hat, heißt zwar, dass dieser sein Geld nicht von der Bank wieder bekommt, aber dennoch bleibt das Phishing natürlich eine Straftat, die auch rechtlich zurück verfolgt wird (Sofern man dies überhaupt kann).
Ich selbst musste glaube ich noch nie irgendwo mehrere TAN-Codes eingeben, zumal ich mich aber auch gar nicht in Sachen Online-Banking so sehr im Netz bewege, und dies aus genau solchen Gründen. Zwar tätige ich kleinere Beträge schon gerne mal per Telefon mittels eines TAN-Codes, aber fürs Banking selbst gehe ich doch lieber zu meiner Bank und schmeiße dort eine Überweisung ein. Dies dauert zwar in der Regel etwas länger als beim Online-Banking, ist aber noch immer die sicherere Methode.
Ich kann das Urteil des Gerichts schon verstehen, denn ich finde es auch fahrlässig von dem Mann, dass er einfach 10 TAN- Nummern eingegeben hat. Auf der anderen Seite ist es natürlich gerade für jemanden, der am Computer nicht so viel Erfahrung hat, nicht einfach, zu erkennen, dass da irgend etwas komisch ist.
Doch ich finde trotzdem, dass das Gericht richtig entschieden hat. Wenn man sich mit dem Online- Banking etwas beschäftigt hat, weiß man eben, dass man nur eine TAN eingeben darf und sonst irgend etwas faul an der Sache ist. Die Bank hätte das Geld höchstens aus Kulanz zurück erstatten können, aber ich denke ich nicht, dass es der richtige Weg ist, Geld einklagen zu wollen, das ich durch eigene Fahrlässigkeit verloren habe.
Ich habe diesen Fall gestern im WDR-Fernsehen gesehen. Zuerst dachte ich auch, dass der Mann nun ganz schön Pech gehabt hat. Als der Fall aber dann richtig präsentiert wurde, habe ich auch gedacht, dass die Richter völlig richtig geurteilt haben. Schließlich war es so, dass die Bank explizit darauf hingewiesen hatte, dass man niemals aufgefordert wird, mehrere TAN einzugeben, und dass man solchen Aufforderungen niemals nachkommen sollte. Ich finde auch nicht, dass der Mann hier einen Rentner-Bonus bekommen sollte. Schließlich sollte man nur am Online-Banking teilnehmen, wenn man sich auch einigermaßen mit dem Computer und den Tücken des Internets auskennt. Da werden schließlich keine Fachkenntnisse gefordert und es ist auch schon länger bekannt, dass Betrüger auf diese Weise vorgehen. Die Warnungen der Banken werden nicht umsonst auf den Homepages der Geldinstitute angezeigt. Das sind keine unverbindlichen Vorschläge, sondern wirklich sinnvolle Hinweise. Ich denke nicht, dass eine Bank für die Ignoranz eines Kunden haften sollte. Das wäre nun wirklich sehr ungerecht.
Vielleicht hätte der Mann sich auch mal an seine Bank wenden sollen, nachdem nun scheinbar so oft eine Fehlermeldung ausgespuckt wurde. Auf der Seite meiner Bank findet man zumindest den Hinweis, an welche Nummer man sich wenden kann, wenn einem irgendetwas komisch vorkommt. Die Nummer ist auch kostenlos. Es sollte also kein Problem sein, sich hier Klarheit zu verschaffen. Ich streiche die verwendeten TAN auch immer durch, nachdem ich eine der Nummern für eine Überweisung verwendet habe. Vielleicht wäre es ratsam gewesen, die Nummern dann sperren zu lassen. Dafür muss man aber erst einmal bemerken, dass dort etwas nicht stimmt. Wenn ich mich richtig erinnere, verging zwischen der Eingabe der TAN und den Abhebungen ziemlich viel Zeit. Das Geld wurde also nicht direkt abgehoben, sondern viel später. Ich meine, dass die Rede von mehreren Monaten war.
Ich würde mich an meine Bank wenden, sollte mir etwas komisch vorkommen. Ich würde auch schauen, dass ich die bereits eingegebene TAN irgendwie sperren lasse, so dass sie nicht mehr verwendet werden können. Auf der von dir verlinkten Seite wird allerdings auch geschrieben, dass dieses Urteil auf einer alten und mittlerweile überarbeiteten Gesetzeslage basiert. Das wurde auch im Fernsehen gesagt. Mittlerweile ist es so, dass der Verbraucher nur noch haftet, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat.
Ich finde schon, dass man hier eine wirkliche Entschädigung für den Rentner hätte gewähren können. Es ist sicher nicht so leicht einzuschätzen, wann wirklich etwas faul ist und wann nicht. Auch wenn man die Warnung vor der Eingabe mehrerer TAN-Nummern kennt, so kann es ja dennoch passieren, dass man in der konkreten Situation nicht mehr daran denkt oder alles so geschickt gestaltet ist, dass der Kunde gar nicht auf die Idee kommt, es könnte sich um Betrug handeln. Da ist es auch Aufgabe der Banken, die Konten bei verdächtigen Geldbewegungen zu sperren oder zumindest mal nachzufragen. Auf jeden Fall sind solche Ereignisse der Grund, warum ich kein Online-Banking nutze. Wenn ich etwas überweisen will, dann manche ich das ganz klassische am Bankautomaten.
Mir selbst ist das jetzt noch nie passiert, aber ehrlich gesagt kann ich mich auch nicht erinnern, dass mir irgendwer zu Beginn meiner Anmeldung beim Online Banking ausdrücklich gesagt hätte, dass ich nur eine TAN eingeben darf und nicht mehr. Ich konnte das auch auf meinem TAN Brief nicht lesen und auch sonst gibt es keine solchen Hinweise. Nach dem ich das Online Banking nun aber einige Zeit benutze, ist mir natürlich schon aufgefallen, dass man eben immer nur eine TAN eingeben muss und sich das auch nach Höhe des zu überweisenden Geldbetrages nicht ändert. Ehrlich gesagt würde ich vermutlich sofort wieder die Service Hotline anrufen und nachfragen, dass mache ich im Grunde nämlich immer, wenn mir irgendwas komisch erscheint, beim Online Banking.
Das Urteil des Richters finde ich aber ehrlich gesagt auch fair. Wenn man nachweisen kann, dass der Bankkunde darüber informiert wurde, dass eben nur ein TAN eingegeben werden darf, dann ist es zweifellos seine eigene Schuld, wenn er dies nicht befolgt und ohne zu hinterfragen, mehrere TAN eingibt. Abgesehen davon haben eigentlich alle Banken Hotlines die rund um die Uhr besetzt sind und wo man sich wegen solchen Sachen informieren kann.
Über diese Entscheidung habe ich vorgestern auch etwas im Fernsehen gesehen. Dort hat man auch darüber berichtet, wie das passiert ist und hat den Mann vorgestellt. Ehrlich gesagt war ich gleich der Meinung, dass die Richter richtig gehandelt haben. Zunächst einmal hat die Bank zahlreiche Male darauf hingewiesen, dass sie ihre Kunden niemals dazu anhalten würden, mehrere TANs auf einmal preis zu geben. Und dann natürlich auch nicht, ohne dass man sich mit seinen Login Daten zu erkennen gibt und schon gar nicht, wenn es sich um keine Transaktion handelt, sondern nur darum, um sein Konto irgendwie zu verifizieren.
Meiner Meinung nach hat der Mann fahrlässig gehandelt, denn die TANs sind ja in der Tat nur dazu da, um Bezahlvorgänge zu tätigen und nicht, um sich irgendwie anzumelden oder dergleichen. Ich würde niemals einfach so mehrere TANs eingeben, das käme mir gleich spanisch vor und ich würde mich bei der Bank melden.
damomo hat geschrieben:Um ehrlich zu sein kenne ich keinen Rentner, der heute in der Lage ist mit einem Computer umzugehen, geschweige denn, dass diese sich in Sachen Online-Banking auskennen.
Also ehrlich gesagt bin ich sehr verwundert über deine Meinung. Entweder bist du noch keine zwanzig und denkst jeder, der über dreißig ist ist alt oder du hast keine Ahnung, dass man mit etwa 60Jahren in Rente gehen kann und da noch lange nicht zum alten Eisen zu zählen braucht. Mein Papa ist Mitte 60 und ist ebenfalls Rentner. Er kennt sich bestens mit Computern aus und könnte dir sicherlich noch Konkurrenz bieten. Ebenso betreibt er schon seit Jahren das Online-Banking und ist auf dem neuesten Stand. Er sagte mir sofort, dass man niemals mehr als eine TAN eingeben sollte, ohne vorher sich dann bei der Bank zu vergewissern, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Klar gibt es auch ältere Leute, die nicht mehr mit Computern klar kommen und demnach aber auch nicht unbedingt zu den Kunden des Online-Bankings gehören, so wie es aber in diesem Fall des betrogenen Mannes der Fall war. Computer gibt es nun ja schon seit einigen Jahren und wer sich von Anfang an damit befasst hat, der kennt sich auch noch als Rentner damit aus. Man ist vielleicht nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand, aber die Grundfunktionen sollte man dann aber trotzdem noch beherrschen können.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-186309.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1029mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 2989mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1842mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1337mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?