PKW-Unfallschäden sind total nervig

vom 24.04.2012, 17:37 Uhr

Heute musste ich wegen eines kleinen Lackschadens wiederholt die gegnerische Versicherung anrufen. Bei jedem dieser Anrufe wird meine Geduld auf eine harte Probe gestellt. Eine schrille Musik wechselte ab mit der Ansage: „Im Moment sind alle unsere Leitungen belegt. Bitte, haben sie einen Augenblick Geduld. Sie werden mit dem nächsten freien Mitarbeiter verbunden.“ Diese Ansage kam alle 20 Sekunden. Es meldete sich endlich jemand nach 7 Minuten und 22 Sekunden. Eine direkte Durchwahl zu einem bestimmten Sachbearbeiter gibt es bei dieser Versicherung nicht.

Da der Schaden bereits vom 4. April ist, könnte ihr euch vorstellen, dass ich langsam sauer bin und diese elenden Anrufe leid bin. Erst einmal hat man den Schaden, wo man selbst nichts dazu kann und dann muss man noch hinterher laufen, nichts als Ärger. Ist es euch auch schon so ergangen? Oder hattet ihr mehr Glück als ich?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich hatte zum Glück noch nie dieses Problem. Bei dem Beitrag habe ich mir aber spontan folgende Frage gestellt: Im Grunde hat man doch einen Anspruch gegen den Unfallverursacher und nicht gegen den dessen Versicherung. Also muss man sich doch im Zweifelsfalle nicht mit der Versicherung herumschlagen, sondern stellt seine Forderungen gegen den Unfallverursacher. Dann muss dieser halt schauen, wie er wieder sein Geld von der Versicherung bekommt.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich habe mich jahrelang über meine Versicherung geärgert. Das Schlimmste dabei ist, das A nicht weiß was B macht und dann wird man einfach zu C umgeleitet und erzählt ihm noch mal die ganze Sache. Dann verschwinden Papiere, Unterlagen wurden vergessen zu zu schicken und so weiter. Da bekommt man graue Haare und kann eigentlich bei solch unfähigen Mitarbeitern noch nicht mal was machen. Im Gegenteil, diese werden dann genervt und unfreundlich. Am besten Versicherung wechseln. Das haben wir mittlerweile auch gemacht.

Benutzeravatar

» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



@ronald65, im Grunde hast du Recht. Wenn der Fahrzeughalter den Wagen aber nicht gefahren hat und sein Mitarbeiter als Unfallverursacher den Unfall bestreitet, obwohl der Polizei-Unfallbericht vorliegt, gibt es schon Rückfragen bei der Versicherung. Für dreihundert Euro möchte ich auch nicht die Rechtschutz Anspruch nehmen. Das ist mir zu banal.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich kenne es so, dass der eigene Versicherungsagent gerne dann auch den Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnimmt. Der hat nämlich oft andere Kontakte und bessere Möglichkeiten hierzu und muss nicht wie die ganz normalen Kunden in einer Warteschleife hängen bleiben, sondern er kann direkt durchwählen und wird auch bevorzugt abgefertigt. Und da er sich besser auskennt als seine Kunden kann er auch ein wenig mehr Druck ausüben.

Wir selber haben noch nie Probleme mit Unfallschäden gehabt, wir hatten aber auch erst eine kleine Beule weil beim Einparken ein anderes Auto gegen unseres gefahren ist. Die Daten wurden ausgetauscht und den Rest hat unser Versicherungsagent für uns geregelt.

Benutzeravatar

» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ja, die Rennerei ist sehr nervig, aber ich denke, einige Versicherungen handhaben es auch so, dass sie dann manchmal einfach nur etwas aussitzen wollen. So geschehen war es auch bei unserer eigenen KFZ-Versicherung, als ich letztes Jahr einen Blechschaden an einem anderen Wagen verursacht hatte, der noch am Unfalltag der Versicherung gemeldet wurde. Zwar musste ich natürlich noch einen Fragebogen ausfüllen, den ich auch zeitnah abgeschickt habe, aber dennoch war es so, dass sich die Versicherung Zeit ließ. Erst, nachdem sich der Unfallgegner beziehungsweise ein Verwandter bei mir meldete, um die Bearbeitungsnummer und die Versicherung zu erfragen und dort bei der Versicherung anrief, kam alles ins Rollen. Letztendlich wurde der Schaden dann zwar reguliert, aber die Versicherung ließ meinen Unfallgegner auch zunächst warten.

Selbst, wenn sich Cid, @ronald65, beim Unfallgegner meldet, dieser wird auch nur auf seine Versicherung hinweisen und dass er alles gemeldet hat. Das Geld wird sich da schlecht holen lassen, es sei denn, man beauftragt einen Anwalt, der so etwas regelt. Nur kostet der ja auch wieder Geld und will auch bezahlt werden. Cid, ich kann Dich absolut verstehen und hoffe, dass es bald ein Ende hat. Ging es noch um den Blechschaden, den eine junge Frau verursacht hatte und die des Nachts bei Dir geklingelt hat?

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Das was du beschreibst ist, so sehe ich die Sache, kein Zufall sondern durchaus von den Versicherungen so gewollt. Es ist nicht das Interesse der Versicherung in so einem Fall, dass die Ansprechpartner sich wohl fühlen. Der "Service" hier liegt darin, dass das Geld der Versicherung zusammen gehalten wird. Man spekuliert oft darauf, dass anspruchsberechtigte Personen auch mal resignieren oder mit weniger zufrieden sind, als ihnen eigentlich zustehen würde. Man darf bitte nie vergessen, dass bei so einer Versicherung die ganzen Prozesse von Profis etabliert werden. Und die überlassen nichts dem Zufall und handeln nach der Vorgabe des Auftraggebers. Und da ist es - da wiederhole ich mich - unwahrscheinlich, dass eine Versicherung den Auftrag vergibt, Prozesse so zu gestalten, dass anspruchsberechtigte Personen möglichst bequem und schnell von der Versicherung ausbezahlt werden!

In so einem Fall ist es schlicht der beste Weg, sich an einen Anwalt zu wenden, der dann seinerseits professionell darauf aus ist, den Fall abzuwickeln, wie die Gegenseite darauf aus ist, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ist man in einer Unfallsache auch nicht schuldig (also auch ohne Teilschuld), so fallen die Kosten für den Anwalt auch nicht an bzw. werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Man muss noch nicht mal in Vorkasse gehen und aus eigener Tasche Vorleistungen erbringen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Vor einiger Zeit hatte ich auch mal solch einen Fall, der mich nach monatelanger Verzögerung dann doch dazu veranlasst hat, wegen 350 Euro einen Anwalt einzuschalten.

In dem Fall hat ein in Deutschland wohnhafter Herr ein Fahrzeug mit Zulassung auf einer der zu Großbritannien gehörenden Kanalinseln hierher überführt und sich aufgrund der Tatsache, dass er als Fahrer rechts gesessen hat, einfach die Breite des Fahrzeugs nach links überschätzt und hat so einen Schaden am Fahrzeug meiner Frau verursacht. Er hatte mir damals alle Unterlagen für das Fahrzeug zugeschickt, auch ein Brief, indem er die Schuld an dem Unfall auf sich nahm, war dabei. Also im Prinzip ein einfacher Fall.

Über das Versicherungsbüro Grüne Karte habe ich dann auch eine Versicherung in Deutschland genannt bekommen, die für die Versicherung auf dieser Kanalinsel die Schadenabwicklung in Deutschland vornehmen soll. Mit dieser Versicherung habe ich dann monatelang gesprochen, geschrieben und gemailt, es tat sich nichts, immer gab es andere Gründe, warum es zu Verzögerungen kam. Den Herrn, der das Fahrzeug fuhr, konnte ich auch nicht erreichen, er hatte damals zugesagt, falls es Schwierigkeiten gäbe, würde er den Schaden auch aus eigener Tasche zahlen.

Also blieb mir nur der Weg zum Anwalt. Der hat das Ganze dann nochmal von Vorne begonnen und innerhalb von vier Wochen hatte ich den Schaden ersetzt bekommen. Die Versicherung hatte nun wahrscheinlich auch noch die Anwaltskosten zu tragen, aber wenn sie sich Wochen- oder Monatelang dermaßen anstellen, einen relativ kleinen Schaden zu begleichen, habe ich dabei auch kein schlechtes Gewissen. Schließlich habe ich den Schaden bereits bei der Werkstatt bezahlt, auf Nutzungsausfall und sonstige Erstattungen habe ich verzichtet, auch wenn sie mir zugestanden hätten. Aber bei einigen Versicherungen erreicht man mit Entgegenkommen irgendwie gar nichts.

Seitdem ist mein Rat in solchen Fällen eigentlich immer der, einen Anwalt einzuschalten. Auch wenn es um relativ kleine Beträge geht, ist es nicht einzusehen, auf diese zu verzichten und den Versicherungen zu überlassen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


@*steph*, es ging um einen Schaden, wo ein Mitarbeiter auf einem Realparkplatz den Wagen seines Chefs gefahren hat und durch Zurücksetzen meinen leicht touchiert hat. Der rechte Kotflügel muss neu gespritzt werden. Aber der Unfall wird einfach nicht gemeldet. Wahrscheinlich hat der Mitarbeiter Angst vor Unannehmlichkeiten mit seinem Chef.

Die Unfallsache mit dem jungen Mädchen, die nachts bei uns klingelte, ist erledigt. Das hat der Vater – ein Arzt – aus eigener Tasche bezahlt.

@derpunkt, du schreibst, dass die Versicherungen das so gewollt schwierig machen und nervig. Sie sacken ja vorher auch die Prämie von den Versicherungsnehmern ein, dann finde ich das doch etwas unverschämt. Du hast selbstverständlich Recht, dass ein Anwalt da in Anspruch genommen werden sollte. Aber es geht dann zusätzlich wieder die Rennerei zum Anwalt los und dazu habe ich keine Lust, obwohl ich in der Rechtschutzversicherung bin.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


@Cid: Es ist richtig, dass die Versicherung zunächst die Prämien einzieht. Und eben für die Kunden der Versicherung und im Sinne der Prämien hat die Versicherung die Pflicht, die Auszahlung eher zu behindern oder zu verhindern. Schließlich müssten die Prämien der Kunden steigen, wenn die Versicherung zu großzügig mit den Prämien umgehen würde. Es ist also (vorgeblich) im Interesse der Versicherungskunden, wenn die Zahlung "erschwert" bzw. der Weg für eine Auszahlung an Dritte nicht "leicht" gemacht wird. Natürlich ist da auch ein Profitinteresse der Versicherung. Aber das tut jetzt mal nichts zur Sache.

Was den Aufwand angeht, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, ist der praktisch bei Null. Man muss gegenüber dem Anwalt lediglich die Angaben machen, die man auch der Versicherung machen muss. Also die Beschreibung des Unfallhergangs, die Namen der Beteiligten und Zeugen sowie die eigenen Daten. Danach hat man Ruhe und muss eben gar nicht mit der Versicherung in Kontakt treten! Ohne Anwalt hat man die gleichen Angaben zu machen, muss aber die Einsprüche gegen die Versicherung eben im Zweifel selber einreichen. Außerdem kann man bei Vorschlägen der Versicherung nicht einschätzen, ob man nicht doch über den Tisch gezogen wird und in Wahrheit nicht noch wesentlich höhere Ansprüche hat.

Und das Hauptproblem der Bezahlung ist einfach zu lösen, sofern man am Unfallhergang keine Teilschuld trägt. Denn dann zahlt man keinen Cent und die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung. Und der Anwalt stellt genau denen seine Rechnung und das Unfallopfer bekommt von alle dem nichts mit. Nur wenn man letztlich doch auch eine Teilschuld eingeräumt bekommt, wird auch der Anwalt nicht vollständig bezahlt!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^