Lohnsteuerkarte bei gering bezahltem Beruf
Vor ungefähr 2 Monaten habe ich mich für die Stelle als Zeitungszusteller bei einer regionalen Zeitung beworben und wurde letzte Woche vom Verlag angerufen. Gestern war ich dann zum Unterschreiben des Vertrages im Verlagsgebäude. Alles lief so weit gut nur eines hat mich am Ende gewundert: Warum braucht der Verlag von mir eine Lohnsteuerkarte, wo man bei dem Job doch nur 100 Euro monatlich verdient?
Ist es nicht so, dass man bei Jobs, bei denen man unter 400 Euro im Monat verdient, keine Steuern zahlen muss? Denn wenn ich, trotz des geringen Lohns, auch noch Steuern darauf bezahlen müsste, würde es sich ja gar nicht lohnen, dort zu arbeiten.
Der Arbeitgeber zahlt irgendwelche Abgaben. Aber da hat das nichts mit zu tun. Der Staat will sicher gehen, dass du auch nicht 4 x einen 400 Euro Job annimmst und dann beispielsweise 1600 Euro ohne Abgaben verdienst. Also verlangt der Arbeitgeber deine Steuernummer bzw. die Steuerkarte, die aber doch eigentlich gar nicht mehr vorhanden ist, seit dem man nur noch eine Nummer ist beim Finanzamt.
Du musst also bei jedem 400 Euro Job diese Angaben machen. Auch wenn du bei einem 400 Euro Job keine Abgaben hast, sieht es beim zweiten schon anders aus und so hat das Finanzamt den Überblick und du kannst nicht am Staat vorbei dein Geld verdienen.
Du musst bei diesem geringen Verdienst natürlich keine Steuern zahlen, aber das Finanzamt braucht die Übersicht. Dein Arbeitgeber muss ja deinen Verdienst auch irgendwie mit seinen Ein- und Ausgaben verwursteln. Mein Sohn hat auch einmal Zeitungen augetragen und sehr viel weniger verdient, trotzdem musste er eine Lohnsteuerkarte haben.
Eine kleine Info nebenbei, mit dem Jahre 2010 wurden die Pappkarten auf welcher deine Lohnsteuermerkmale aufgedruckt wurden, abgeschafft. Während im Jahr 2011 noch die alten Karten aus 2010 genutzt werden konnten, gibt es seit Jahresbeginn 2012 keine physischen Lohnsteuerkarten mehr. Viel mehr solltest du von deinem zuständigen Finanzamt einen Infobrief mit deiner Steueridentifikationsnummer erhalten haben. Diese Daten sollte jeder Bundesbürger erhalten haben, sogar meine zweijährige Tochter hat ihren Brief erhalten.
Deine Steueridentifikationsnummer musst du trotzdem beim Arbeitgeber hinterlassen. Denn auch wenn du theoretisch keine zusätzlichen Abgaben an den Staat entrichten musst, wer sagt denn deinem Arbeitgeber, dass du nebenbei noch 13 weitere Minijobs hast und somit dein Einkommen gemäß Steuerklasse versteuert werden müsste?
Steuern musst Du bei einem Verdienst wie dem Deinen natürlich nicht zahlen, aber man möchte schon sichergehen, dass alles seine Richtigkeit hat und auch, dass Du eben nicht mehrere Jobs auf der Basis von vierhundert Euro annimmst, wie Diamante schon geschrieben hat. Zu Beginn meiner Zustellertätigkeit habe ich beispielsweise auch nur etwas unter vierhundert Euro verdient und musste die Steuernummer zumindest angeben, die Lohnsteuerkarte einreichen. Ansonsten wurden eben 2 Euro irgendwas abgezogen, die abgeführt wurden. Welche Bewandtnis das genau hatte, weiß ich gar nicht mehr, dafür ist es schon zu lange her. Aber Steuern werden halt definitiv nicht bei Dir fällig.
Du kannst auch als geringfügig Beschäftigter Abgaben zahlen, zum Beispiel auch in die Rentenkasse - Oder aber du unterschreibst eine Verzichtserklärung, dass du für den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses keine Beiträge an die Rentenkasse zahlst. Ansonsten hast du natürlich recht, du selbst musst keinerlei steuerliche Abgaben leisten, sofern du mit deinem Verdienst unter der Vierhundert-Euro-Grenze liegst.
Dennoch hat im Einzelfall auch wie schon gesagt wurde, dein Arbeitgeber minimale Abgaben zu zahlen und auch kann man mit Hilfe der Lohnsteuerkarte überprüfen, ob du im Moment noch einer anderen Tätigkeit nachgehst. Würdest du dies nämlich tun, müsste man zwei mal hinschauen, ob man von deinem verdienten Geld nicht doch etwas einbehalten kann, da du dann wahrscheinlich mehr als die vierhundert Euro verdienen würdest und zu Abgaben verpflichtet wärst.
Bei Minijobs bis aktuell 450 Euro im Monat kann der Arbeitgeber diese pauschal mit 2 Prozent versteuern. Ansonsten muss der Arbeitnehmer auf Lohnsteuerkarte arbeiten, was bei einem Zweitjob Lohnsteuerklasse XI und eine Steuerklärung bedeutet. Die meisten Arbeitgeber wählen daher die Pauschalversteuerung, zumal alle Abgaben über die Minijob-Zentrale laufen. Wer will, darf sich dort gerne informieren.
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