Rückwirkend Ansprüche gegenüber Arbeitgeber geltend machen

vom 22.04.2012, 00:08 Uhr

Kann man noch Ansprüche gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber geltend machen, wenn man bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden ist? Wenn ja, wie sind dabei die Fristen? Wenn man laut Vertrag der Lohnabrechnung innerhalb von 30 Tagen widersprechen müsste, gibt es dann 30 Tage nach der Abrechnung gar keine Möglichkeit mehr? Oder macht es vielleicht einen Unterschied, ob es sich um fehlerhafte Berechnungen handelt oder fehlende Zeiträume?

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ausschlussfristen werden oft im Tarifvertrag geregelt. Daher sollte zuerst dort nachgesehen werden. Wenn kein Tarifvertrag für das Unternehmen gilt, kann das auch in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein.

Auch eine arbeitsvertragliche Regelung ist möglich. Eine arbeitsvertragliche Regelung darf dabei nicht kürzer als eine bestehende tarifliche Regelung sein. Man unterscheidet hier noch zwischen Formulararbeitsverträgen und individuellen Arbeitsverträgen.

Meines Wissens müssen die Fristen für die erste und die zweite Stufe immer jeweils 3 Monate betragen. Mit der ersten Stufe ist der Zeitraum zwischen der Entstehung des Anspruchs und der Geltendmachung beim Unternehmen gemeint. Die zweite Stufe umfasst den Zeitraum von der Ablehnung des Anspruchs durch das Unternehmen bis zur Klageeinreichung.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Einen Tarifvertrag gibt es nicht. Im Arbeitsvertrag wird nur auf den Widerspruch nach Eingang der Lohnabrechnung eingegangen. Also kann man drei Monate nach der letzten Abrechnung keinerlei Ansprüche mehr geltend machen?

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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