Regelungen zu Schuhregal im Hausflur
Wir ziehen unsere Schuhe immer vor der Wohnungstüre aus und nehmen sie dann mit hinein, Besucher lassen ihre Schuhe oft im Hausflur außerhalb der Wohnung stehen. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und ich sehe oft Schuhe vor den Haustüren einiger Nachbarn. Die Bereiche vor unseren Wohnungstüren sind relativ groß und ich frage mich, ob es wohl erlaubt ist, sich ein Schuhregal vor die Wohnungstür zu stellen.
Unsere Diele ist klein und es wäre am einfachsten, die Schuhe einfach aus der Wohnung auszulagern. Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen oder Brandschutzverordnungen? Kinderwagen darf man ja auch im Hausflur abstellen. Oder ist das nur durch die Hausordnung des Vermieters willkürlich geregelt?
Es ist eigentlich verboten Schuhe oder andere Gegenstände wie Regale in den Hausflur zu stellen. Das hat, so wie Du vermutet hast, mit Brandschutzbedingungen zu tun. Sollte es einmal im Treppenhaus brennen und dadurch sehr verqualmt sein, ist ein Regel oder sind Schuhe eine Gefahr, denn man könnte darüber stolpern und sich weh tun. Sollte jedoch der Fluchtweg frei sein und der Flur genügend Platz haben, sollten sich alle Mieter zusammen schließen und mit dem Vermieter sprechen. Wenn dieser es genehmigt, dann dürfen auch Gegenstände in den Flur gestellt werden, wenn dieser groß genug ist.
Ich finde es eine Unsitte, die Schuhe in den gemeinsamen Hausflur zu stellen. Und ein Regal mit einigen Schuhpaaren, wäre für mich nicht tragbar. Der nächste stellte dann ein Küchenregal in den Flur, weil so wenig Platz in der Küche ist. Wenn das Wetter außerordentlich regnerisch ist oder Schnee liegt, kommt es auch bei uns vor, dass ein Eigentümer im Erdgeschoss die Schuhe auf der Matte trocknen lässt. Das ist zwar verständlich, aber schön ist etwas anderes.
Stell dir mal vor, wenn in einem Mehrfamilienhaus jeder ein Schuhregal im Eingangsbereich der Etagentür hinstellt und das Regal ist voller Schuhe und die restlichen Schuhe werden noch danebengestellt, welchen Eindruck das auf Besucher macht? Aber nicht nur auf die, auch die Mieter müssten doch zu viel bekommen, die stets daran vorbei gehen. Was willst du machen, wenn das Treppenhaus geputzt wird, räumst du dann alle Regale zur Seite? Viel Vergnügen. In manchen Häusern darf man auch keine Kinderwagen in das Treppenhaus stellen, es sei denn, es ist im Untergeschoss ein besonderer Abstellplatz dafür vorgesehen.
Wenn eure Diele klein ist und dort kein Schuhregal hineinpasst, habt ihr vielleicht die Möglichkeit, einen Schuhschrank ins Schlafzimmer zu stellen. Es muss nicht immer die Diele sein. So weit ich weiß, sollte das Treppenhaus auch nicht so voll gepackt werden wegen der Brandgefahr.
Ich wohne auch in einem Mehrfamilienhaus und bei uns steht in der Hausordnung dass es verboten ist, Gegenstände egal welcher Art, im Flur oder im Treppenhaus abzustellen, also keine Schuhe, kein Kinderwagen, einfach gar nichts. Daher würde ich an Deiner Stelle mal in der Hausordnung nachlesen, ob man es bei Euch darf oder nicht, und wenn nicht, dann würde ich auch darauf achten, dass der Besuch sich daran hält und die Schuhe nicht vor der Wohnung abstellt. Falls es bei Euch einen Hausmeister gibt oder eine Wohnungsverwaltung, so kann man dort auch nachfragen.
Das mit den Schuhen im Hausflur ist sicher immer ein Streitthema, obwohl die Sachlage eindeutig geregelt ist: Schuhe haben im gemeinsamen Bereich (eben dem Hausflur) nichts verloren. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass der Hausflur zum Beispiel unverhältnismäßig groß wäre. Das immer wieder gerne vorgebrachte Argument, dass das die Sicherheit gefährde, ist deshalb so beliebt, weil dagegen nichts zu sagen ist. Dabei spielt auch eine Rolle, dass manche schlicht nicht den Anblick von fremden, gebrauchten und unter Umständen nicht immer sauberen Schuhen nicht mögen. Ebenfalls ungut, wenn die Reinigung des Hausflurs dadurch erschwert wird. Es ist also ganz egal, welcher Grund vorgebracht wird: ist es nicht gewollt, so sind die Schuhe in der eigenen Wohnung zu platzieren. Es gibt zwar Ausnahmen (gerade im Winter, wenn durch die Schuhe besonders viel Schmutz und Feuchtigkeit in den Wohnraum getragen werden würde, aber eben kein Anspruch darauf.
Natürlich ist es so, dass Mieter/Bewohner der obersten Stockwerke hier im Vorteil sein können und am ehesten ungestraft Schuhe und Schuhregale vor der Tür aufstellen können. Aber auch hier gilt, dass das nur geht, weil keiner den Verstoß melden würde. Wenn dies doch geschieht (durch einen neidischen Nachbarn), dann müssen diese Schuhe auch entfernt werden.
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