Ich stehe im Grundbuch, was heißt das für mich?
Ich habe mir mal die Unterlagen zu dem Haus angeschaut, welches eigentlich mein Vater gehört. Im Grundbuch steht aber neben seinem Namen und den Namen meiner verstorbenen Mutter auch die Namen von meinen Geschwistern und von mir. Was heißt das jetzt eigentlich? Bin ich doch mit Besitzer? Gehört das Haus anteilmäßig mir, oder stehen automatisch die Kinder mit drin?
Ich vermute mal, dass nach dem Tode Deiner Mutter, dass Grundbuch dahingehend bereinigt wurde, und neben Deinem Vater nun auch Du und Deine Geschwister als gesetzmäßige Erben und somit Grundstückeigentümer drin steht.
Schonmal was von gesetzlicher Erbfolge gehört? Wobei man dann auch entsprechende Mitteilungen vom Amtsgericht bekommt. Jedenfalls dann wenn einer der Erben einen Erbschein beantragt und dieser wird eigentlich immer benötigt, da man ja Konten des Verstorbenen auflösen muss. Wenn sich dann die anderen Erben nicht beim Amtsgericht melden, weil vielleicht die Angaben fehlerhaft sind, dann tritt eben nach vier oder sechs Wochen die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Das heißt speziell in eurem Fall, dass deine Eltern zu je 50 Prozent das Haus besessen haben. Nun ist deine Mutter vor einiger Zeit verstorben und damit gehen ihre 50 Prozent an deinen Vater und die gemeinsamen Kinder. So hat dein Vater davon 25 Prozent bekommen und ihm gehören nun 75 Prozent an dem Haus. Euch Kindern gehören zu gleichen Teilen die restlichen 25 Prozent.
Ihr seid damit alle Besitzer mit Rechten und Pflichten, aber zu unterschiedlichen Anteilen. Ich weiß jetzt nicht wie viele Geschwister du hast, aber gehen wir mal von zwei Geschwistern aus, so gehört jedem von euch ein Anteil von 8,33 Prozent. Würde man das Haus nun verkaufen und nach Abzug aller Kosten würden 100.000 Euro vorhanden sein, dann bekäme dein Vater 75.000 Euro und ihr Kinder jeweils eben 8.333,33 Euro.
Genauso ist es mit Kosten. Wenn dein Vater das Dach neu decken lässt, kann er euch auch prozentual an den Kosten beteiligen. Wobei es meist so geregelt wird, dass die Erben die Kosten tragen, welche auch einen Nutzen davon haben. Das ist eben dein Vater und du, da ihr das Haus gemeinsam bewohnt.
Nur mein Vater hatte damals einen Erbschein beantragt. Meine große Schwester hat den Anteil bereits ausgezahlt bekommen und ich war damals noch minderjährig. Also gab es praktisch keine Regelung über das Amtsgericht.
Der Erbschein wird aber beim Amtsgericht beantragt. Wenn du allerdings noch minderjährig warst, dann hat die Post dazu dein Vater bekommen, da er ja dein gesetzlicher Vertreter war. Und wenn deine Schwester ihren Anteil ausbezahlt bekam, steht noch die Frage im Raum, wann das geschehen ist. Denn auch da wird zwischen Erbe und Schenkung unterschieden, was einen Zeitraum von zehn Jahren vor Eintritt des Erbfalles betrifft.
Ich weiß nicht wie es in Deutschland ist, aber bei uns in Österreich erben auch die Kinder wenn die Mutter verstirbt. Soviel ich weiß bekommt 50% der Ehemann und die andere Hälfte wird wieder auf die Kinder aufgeteilt. Vermutlich wird das bei dir auch so gewesen sein. Ansonsten würde ich einfach mal im Grundbuch nachfragen. Dort bekommt man immer Auskunft, dann weißt du es genau! Und auch wenn du minderjährig warst kannst du erben!
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