Wohnung ohne Heizung - Was nun?

vom 16.04.2012, 21:12 Uhr

Hier ein Fall aus meinem Freundeskreis. Person A hat sich vor kurzer Zeit von ihrem Mann getrennt und ist zusammen mit dem gemeinsamen Kind ausgezogen. Sie hat sich eine neue Wohnung gefunden, die auf den ersten Blick super gepasst hat. Da A einen sehr großen Wert darauf gelegt hat, damit sie schnell auszieht, hat sie so manche Sachen bzw. Mängel in der neuen Wohnung übersehen.

Die neue Wohnung von Person A verfügt über keine Heizung. In der 3 Zimmer Wohnung ist absolut gar nichts. Im Wohnzimmer war nur ein Loch zu finden, wo der Person A gesagt wurde, dass sie sich da einen Ölofen oder Holzofen anschließen kann. Da die Öfen aber einiges kosten, ist es schon fast unmöglich, sich so was selber zu kaufen.

Nun hat A im Internet nachgeschaut und gelesen, dass so weit dieser Mangel nicht im Mietvertrag steht, wäre der Vermieter zu einer Bereitstellung eines Ofens verpflichtet. In einem persönlichen Gespräch mit ihrem Vermieter wurde ihr allerdings was anderes gesagt. Angeblich ist sie selber dazu verpflichtet, sich eine Heizung zuzulegen.

Wie schaut hier die Rechtslage aus? Was kann Person A machen? Kann sie irgendwelche Rechte gegenüber ihrem Vermieter geltend machen? Wenn nein, an wen könnte sich A wenden, wenn sie sich den Kauf der Heizung nicht leisten kann?

» naty28 » Beiträge: 296 » Talkpoints: 1,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich kenne einige Wohnungen, die keine Heizung haben und wo man sich selber einen Ofen kaufen muss. Das machen die wenigsten Vermieter hier, wenn man mit Holzofen oder Ölofen heizen kann. Voraussetzung ist natürlich entweder ein kleinerer Öltank im Keller oder Platz für Holz und Kohlen. Die Vermieter verzichten auf den Ofen deswegen, weil einige Mieter sich einen Kaminofen anschaffen, der auch stylisch ausschaut und nicht wie ein einfacher Ofen aussieht. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet da was hinzustellen, wenn es nicht im Mietvertrag steht, dass man einen Ofen mitgemietet hat.

A kann, wenn sie das Geld nicht hat, sich an das Sozialamt wenden. Vielleicht helfen die ja. Aber ich muss sagen, dass ich nicht verstehen kann, dass man nicht schon bei der Wohnungsbesichtigung wenigstens den Vermieter fragt, ob man einen Ofen gestellt bekommt. Das wäre das erste, wenn ich sehen würde, dass keine Heizung da ist. Besonders, wenn man ein Kind hat. Auch wenn man dringend eine Wohnung sucht, sollte man das nicht als Kleinigkeit sehen. Sicher ist ein Ofen nicht gerade billig. Aber sie soll mal in die Zeitung schauen oder im Internet nach gebrauchten Öfen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich bin für diese Frage kein Spezialist, will aber trotzdem einige aus meiner Sicht wichtige Aspekte diesbezüglich einbringen:

Wenn eine Wohnung keine Heizung hat, ist im Winter nicht nur die Wohnung kalt, sondern dann können auch die Wasserleitungen einfrieren und sogar platzen. Das bedeutet, dass ohne Heizung auch keine Wasserversorgung der Wohnung im Winter sicher gestellt ist. Wenn also die Mietwohnung mit Wasserversorgung garantiert wurde, muss also auch eine Heizung dabei sein.

Neben einem Öl- oder Holzofen könnte natürlich auch die Wohnung mit einer elektrischen Heizung beheizt werden. Das ist zwar in Deutschland ungewöhnlich aber zum Beispiel in Frankreich Standard.

Und noch eine Anmerkung fern der rechtlichen Seite. Es geht um eine 3-Zimmer Wohnung. Wie hoch sind denn die Mietkosten für diese Wohnung? Wenn diese extrem preisgünstig ist, kann man meiner Ansicht nach anschließend auch nicht dumm stellen, und irgendwelchen"Standards" fordern. Wobei eine Heizung natürlich schon "minimaler Standard" ist. Das heißt, die Wohnung muss schon extrem preisgünstig sein.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich bin erstaunt, dass jemand so blauäugig sein kann. Wenn ich eine Wohnung miete, dürfte es doch selbstverständlich sein, dass ich mir die Wohnung genau ansehe und auch nach der fehlenden Heizmöglichkeit frage. Zumal ein Kind vorhanden ist. Wenn sie das große Loch in der Wand gesehen hat, muss sie doch gefragt haben. Wenn A die Wohnung so gemietet hat und im Mietvertrag ist angegeben ohne Heizung oder nichts erwähnt, kann sie den Vermieter eigentlich nicht haftbar machen. Aufpassen muss sie schon selbst.

Da bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, bevor der Winter kommt, wieder auszuziehen. Also eine neue Wohnung suchen und kündigen. Eine Elektroheizung würde zu teuer werden für die ganze Wohnung. Wieder einmal wird dann das Sozialamt erwähnt. Wofür soll der Staat denn noch alles sorgen? Für den Fehler von A sollte nicht das Sozialamt einspringen, sondern höchstens der Mann, der ja in der warmen Wohnung sitzt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Soweit ich das jetzt im Internet quergelesen habe, ist es durchaus legitim, wenn der Mieter für die Beschaffung der Öfen selbst verantwortlich ist. Allerdings besteht eben auch die Möglichkeit, dass der Vermieter die Öfen stellt und quasi mit vermietet, was natürlich die Höhe der Miete beeinflussen wird. Je nachdem wer den Ofen stellt, sind eben auch Reparaturkosten zu tragen. Für die Beschaffung des Heizmaterials ist aber der Mieter in jedem Fall selbst zuständig.

Allerdings wundert es mich, dass es der Mieterin bei der Besichtigung der Wohnung nicht aufgefallen ist, dass keine Heizkörper vorhanden sind. Zumal man doch bei der Übergabe auch testet, ob alle Zimmer auch beheizt werden können. Zumindest habe ich dies damals so gemacht und jeden Heizkörper einmal komplett aufgedreht.

Jetzt hat sie natürlich die Wohnung so gemietet und muss sich Gedanken machen bis zum nächsten Winter. Auch wenn es im Moment vor allem in der Nacht noch recht kühl wird, kann man um diese Jahreszeit noch damit halbwegs leben, wenn man nicht heizen kann. Aber bis zum Herbst sollte die Mieterin zumindest in einem Raum einen Ofen haben, da man doch bei offener Tür die anderen Räume mit erwärmen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Eine Wohnung ohne die Möglichkeit des Heizens stellt für mich schon eine grob fahrlässige Gefährdung des gesamten Gebäudes dar. Wie hier von Ronald65 angesprochen, setzt sich der Eigentümer (aber auch in erster Linie die anderen Eigentümer) der Gefahr aus, dass in der kalten Jahreszeit eben die Wasserrohre frieren. Die Gefahr dass dann die Leitungen platzen, ist real und es gibt Winter für Winter zahlreiche Feuerwehreinsätze deswegen. Und damit riskiert der Besitzer, dass auch die umliegenden Wohnungen in dem Gebäude unbewohnbar werden!

Ob es rechtlich überhaupt möglich ist, eine Wohnung explizit ohne Heizung zu vermieten, weiß ich nicht. Allerdings würde ich eher dazu tendieren, dies zu verneinen - weil so ein Objekt dann unmöglich als Wohnobjekt vermietet werden kann. Wäre wohl vergleichbar mit einer Wohnung ohne fließend Wasser oder ähnlichem - was dann eher als Gewerbeobjekt oder zur Freizeitnutzung vermietbar wäre.

Jetzt ist die Situation aber entsprechend und sich jetzt durch alle Instanzen klagen zu wollen, kostet Kraft, Geld und Zeit. Außerdem ist es ja immer noch denkbar, dass eine solche Vermietung zulässig ist. Daher bleiben nur zwei (pragmatische) Wege: entweder sie spricht mit dem Vermieter und versucht hier eine Einigung zu erreichen, bei der der Vermieter dann doch eine Heizung organisiert. Oder aber sie nutzt ab jetzt wieder die Zeit und sucht erneut eine neue Wohnung. Das wäre natürlich auch mit Kosten und Arbeit verbunden, sollte aber im Endeffekt die schnellste Lösung bringen. Denn hier geht es ja erst einmal um eine Wohnmöglichkeit für Frau und Kind. Wobei der Druck aus der Sache genommen wird, weil die Temperaturen ja steigen sollten. Einzig die Frage nach der Warmwasseraufbereitung bleibt. Wie wird das Haus bzw. die Wohnung mit Warmwasser versorgt?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wie schon weiter oben gesagt, gibt es viele Wohnungen, die ohne Öfen vermietet werden. Es reicht der Anschluss für einen Ofen. Denn für das Heizen ist der Mieter zuständig und nicht der Vermieter und wenn dieser keinen Ofen in die Wohnung stellt ist es dann grob fahrlässig von dem Mieter. Früher hat man nur mit einem Ofen die ganze Wohnung geheizt. Auch ich habe in einer solchen Wohnung gewohnt. Es war eine 3-Raumwohnung, wo nur im Wohnzimmer ein Anschluss für den Ofen war. Man musste halt im Winter die Türen auf halten und dann die Wohnung heizen.

In diesen Wohnungen stehen mittlerweile deswegen keine Öfen, weil diese eben auch von Design her einfach Geschmacksache sind. Ich würde mir nie einen Ofen in die Wohnung stellen, wo man die Flammen nicht sieht. Ich würde einen Kaminofen haben wollen. Mittlerweile werden dann die Wohnungen eben ohne diese Öfen vermietet, damit jeder seinen Geschmack reinbringen kann. So wie die Wohnungen untapeziert übergeben werden, damit eben jeder die Tapete seines Geschmacks anbringen kann.

Warmwasser kommt in solchen Wohnungen dann über den Strom. Ein Durchlauferhitzer im Bad und ein Untertischgerät in der Küche oder ein 5 Liter Boiler in der Küche und schon hat man Warmwasser. Auch diese Boiler sind nicht immer in den Wohnungen vorhanden und müssen selber durch den Mieter gekauft werden. Dabei kommt es eben auch auf die Kulanz des Vermieters an. Wir haben hier in der Küche kein fließend warmes Wasser gehabt. Wir haben uns ein Untertischgerät besorgt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Denn für das Heizen ist der Mieter zuständig

Richtig ist natürlich, dass ein Mieter oder eine Mieterin dafür verantwortlich sind, dass die Wohnung ausreichend beheizt ist. Aber die Wohnung stand ja offensichtlich auch mal leer! Und in der Zeit in der die Wohnung eben nicht vermietet ist, ist sehr wohl - und ausschließlich - der Eigentümer für sein Eigentum verantwortlich. Wenn diese Phase des Nicht-Vermietens in den Winter fällt, ist die Sache eben doch grob fahrlässig. Denn es wird bei einem Wasserschaden nicht einfach nur eine Wohnung in Mitleidenschaft gezogen, sondern im schlimmsten Fall das ganze Gebäude. Daher stelle ich mir eben die Frage, was vorher an Heizung in der Wohnung war und wie sich der Besitzer das Ganze den Winter über gedacht hat.

Nebenbei glaube ich das es sich eher um eine günstige Unterkunft handelt. Hier muss also nicht wirklich das Argument angebracht werden, dass die Gefahr besteht, dass die potentiellen Mieter sich am fehlenden Design der vorhandenen Ofenheizung stören würden. Das "Luxus"-Problem sollte sich hier nicht stellen und welcher Mieter schaut nach eine günstigen Wohnung und moniert dann die vorhandene Installation?

Selbst wenn dem der Fall wäre, steht es einem Mieter immer noch frei, den vorhandenen Ofen auszutauschen und für die Dauer der Mietzeit eben seinen präferierten Ofen zu nutzen. Aber ich halte das immer noch nur für ein theoretisches Problem.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Nicht vorhandene Heizungsmöglichkeiten heißen ja nicht, dass im Winter die Wohnung nicht entsprechend beheizt wurde, sofern sie unvermietet war. Es schreibt ja niemand dem Vermieter vor, wie er heizt und so könnten auch elektrische Geräte genutzt worden sein. Also können wir hier gar nicht darüber urteilen.

Und die Grundvoraussetzungen scheinen ja gegeben, da ohne Probleme Öfen gestellt werden können. Und da lässt der Vermieter seinem Mieter eben freie Hand, ob Holz, Kohle oder Öl. Auch ob der Mieter sich einen normalen Ofen oder einen Kamin anschafft. Von daher hat es einfach nur die Mieterin im Vorfeld nicht zur Kenntnis genommen, was jetzt nicht dem Vermieter angelastet werden kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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