Verzichtserklärung auf Erbschaft unwiderruflich?
A`s Vater ist vor einiger Zeit gestorben. Da A wenig Kontakt mit seinem Vater hatte, hat er die Erbschaft ausgeschlagen. Vor allem, weil ihm auch von allen Seiten gesagt wurde, dass der Vater wohl auch verschuldet war. Nun hat A erfahren, dass der Vater nicht verschuldet war, sondern ein kleines Häuschen hatte, welches nun an seine Tante gehen soll, weil er ja das Erbe ausgeschlagen hat. Kann so eine Verzichtserklärung für ein Erbe auch irgendwie widerrufen werden? Oder ist so eine Verzichtserklärung auf ein Erbe unwiderruflich?
Da der Vater wohl auch mit der Tante von A keinen Kontakt hatte und der Vater sich auch mit der Tante nie verstanden hat, will A schon, dass das Erbe nun doch zu ihm kommt. Ist das nun zu spät? Die Verzichtserklärung wurde vor einer Woche gemacht.
Wenn einmal eine Verzichtserklärung ausgesprochen wurde, kann diese nicht widerrufen werden. Wir hatten das einmal und uns wurde gleich mitgeteilt, dass diese Entscheidung so bestehen bleibt, also sollten wir gründlich überlegen, ob wir verzichten wollen oder nicht. A hätte sich erkundigen können, ob das Erbe verschuldet ist oder nicht. Wenn er dieses nicht getan hat, dann ist das seine Entscheidung, mit der er auch später leben kann. Von dem Zeitpunkt des Todes an, hat der Erbe sechs Wochen Zeit entweder das Erbe anzunehmen oder nicht. Wenn er verzichtet, dann verzichtet er auch ein Widerrufsrecht Dieses gibt es nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Kontakt bestanden hat. Ist die Frist abgelaufen und man hat in dieser Zeit eine Verzichtserklärung unterschrieben, dann bleibt das so, egal ob es eine Woche her war oder nur fünf Minuten. Erben werden jetzt andere!
Ich denke auch, dass es so ist, dass die Verzichtserklärung, die A ja unterschrieben hat, komplett gültig ist und dass er diese nicht zurückziehen kann. Schließlich hat er ja mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er das Erbe nicht haben möchte und dass er auf jegliche Ansprüche verzichtet. Meistens steht dort auch im Kleingedruckten, dass man diese Erklärung nicht widerrufen kann.
Was ich jedoch nicht verstehe, ist, wieso A sich nicht vorher informiert hat. Soweit ich weiß, wäre es das gute Recht von A gewesen sich über die Verpflichtungen, die mit dem Erbe auf ihn zukommen, informieren zu lassen. Das heißt, dass A sich sowohl über das Geld und das Haus als auch über die Schulden hätte informieren lassen können.
Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass die Leute, die A gesagt haben, dass der Vater von A verschuldet ist, ihn nur rein legen wollten. So könnte es sein, dass die Leute, die das gesagt haben, vielleicht nur besagte Tante unterstützt haben um über sie selbst an das Erbe zu gelangen.
Da wir vor kurzem erst so einen Fall in der Familie hatten, kann ich sagen, das eine Verzichtserklärung nach dem Tod des Menschen nicht mehr widerrufen werden kann, aber man kann evtl. seinen Pflichtteil noch einklagen.Hier gibt es aber auch weitere Informationen über das Erbrecht und auch über die Verzichtserklärung und vielleicht hilft es ja weiter. A hätte sich besser vorher über das Vermögen von seinem Vater erkundigen sollen und nun muss er wohl damit rechnen, das das Haus an die Tante geht.
Die Verzichtserklärung ist gültig und kann natürlich nicht widerrufen werden. Es sei denn, dass es da zu irgendwelchen Rechtsfehlern gekommen ist, wovon ich jetzt einmal nicht ausgehe. Weshalb will sie denn jetzt auf einmal doch erben? Ich denke die Erbschaft wurde Abgelehnt, weil seit Jahren kein Kontakt zum Vater bestand und weil man Angst vor Schulden hat. Ich bin der Meinung, wer nicht bereit ist für eventuelle Schulden seiner Eltern einzustehen hat es im Umkehrschluss auch nicht verdient, vom Reichtum zu profitieren.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-185628.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1072mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 3015mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1862mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1358mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?