Fahrzeugschein im Auto gilt als grob-fahrlässig

vom 13.04.2012, 08:14 Uhr

Hier in diesem Thread Fahrzeugschein - immer dabei? wird wiederholt dazu geraten den Fahrzeugschein im Auto zu deponieren. Beliebte Orte im Auto sind die Sonnenblende oder das Handschuhfach. Aber sollte das Auto gestohlen werden und man kann bei der Versicherung den Fahrzeugschein nicht vorlegen, gilt das als grob fahrlässig. Denn so kann ein potentieller Dieb das Auto schnell ins Ausland verfrachten und das Fahrzeug kann schlechter wiedergefunden werden. Versicherungen sehen es als grob-fahrlässig, wenn der Fahrzeugschein im Auto deponiert wird und kann die Zahlung verweigern.

Deswegen sollte man den Fahrzeugschein immer so aufbewahren, dass man ihn niemals im Auto lässt. Die Geldbörse, die Brieftasche, die Handtasche usw. wäre die richtige Stelle. Da, wo man seinen Führerschein aufbewahrt kann man auch den Fahrzeugschein aufbewahren. Das sagte mir ein Versicherungsvertreter, als ich mein Auto damals anmeldete. Auch ein anderer Versicherungsvertreter hat meiner Freundin das gesagt, als ihr Auto gestohlen wurde. Sie hatte den Fahrzeugschein zum Glück nicht im Auto. Unserem Nachbarn allerdings ist sein Auto gestohlen worden und er hatte den Fahrzeugschein im Auto. Die Versicherung hat die Zahlung verweigert und ist damit durchgekommen und das ist erst ein paar Monate her.

Wo habt ihr euren Fahrzeugschein? Wusstet ihr, dass der Fahrzeugschein nichts im Auto zu suchen hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Den Fahrzeugschein habe ich immer da, wo mein Führerschein ist. Und mein Führerschein ist immer da, wo meine Geldbörse ist. Diese ist immer bei mir. Ich wusste nicht, dass der Fahrzeugschein nicht im Auto liegen bleiben darf. Bei dem Fahrzeugbrief, da weiß ich das. Denn wer den Fahrzeugbrief besitzt, dem gehört auch das Fahrzeug. Wenn der Fahrzeugbrief gestohlen wird, aufgrund dass dieser sich im Fahrzeug befindet, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Das es auch bei dem Schein so ist, ist mir neu.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


@davinca: Es ist ja meist so, dass Autos, die gestohlen werden ins Ausland geschafft werden, damit sie nicht mehr gefunden werden und man kann mit einem Auto, welches den Fahrzeugschein deponiert hat und man ihn an der Grenze vorweisen kann, schneller und komplikationslos ins Ausland. Denn wenn man ein Auto verleiht, gibt man den Fahrzeugschein mit.

Der Dieb kann sich ausweisen und den Fahrzeugschein als Beweis der Berechtigung zu fahren vorweisen. Da der Fahrzeugschein zwar nicht den Eigentum des Fahrzeugs bescheinigt, wohl aber die Berechtigung zu fahren ist dies grob fahrlässig und die Versicherung kann die Zahlung verweigern. Hier nachzulesen klick.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



So wie Diamante das hier schreibt, stimmt die Sache natürlich nicht und es ist definitiv kein Grund für die Versicherung, in solchen Fällen die Zahlung zu verweigern. Was nicht heißt, dass Versicherungen nicht auch nach so einem Strohhalm greifen würden. Und nach dem von Diamante angehängten Link ist zwar durch ein Gericht entsprechend entschieden worden (das war im Jahr 2007) - aber man braucht auf der gleichen Seite nur nach ähnlichen Vorfällen suchen, und findet für das Jahr 2010 ein genau gegensätzliches Urteil: Fahrzeugschein darf im Auto liegen. Und hier stellt der Richter richtiger Weise ganz klar fest, dass der Fahrzeugschein einem Dieb von keinem Nutzen ist, sobald der Diebstahl gemeldet wurde! Als sogenanntes Legitimationspapier ist dieser Schein dann schlicht und einfach nutzlos.

Besonders klar wird der Umstand auch dann, wenn man sich überleget, in welches "Ausland" man von Deutschland aus fahren müsste, um an der Grenze seinen Fahrzeugschein vorzeigen zu müssen. Und für einen echten Export ins Ausland ist der Fahrzeugbrief notwendig, nicht der Fahrzeugschein.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



@derpunkt: Bei meinem Nachbarn war es erst vor ein paar Monaten, als ihm sein Auto gestohlen wurde. Selbst seine Rechtschutzversicherung hat den Fall abgelehnt und er musste vor Gericht alleine zahlen, weil die Rechtschutzversicherung gesagt hat, dass man keine Erfolgsaussichten hat in dem Fall. Und das Gericht hat dann grobe Fahrlässigkeit geurteilt und die Versicherung hat nicht gezahlt. Auch hier kann man das nachlesen klick. Vielleicht ist es so, dass auch Gerichte anders entscheiden. Aber es ist zumindest so, dass man den Versicherungsschutz riskiert.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


@Diamante: Was bei deinen Nachbarn noch eine Rolle gespielt hat, das dann zu einem entsprechenden Urteil geführt hat, wissen wir nicht. Das es aber allein der Tatsache geschuldet ist, dass der Fahrzeugschein nicht sichtbar im verschlossenen Fahrzeug aufbewahrt wurde, wird es nicht sein. Auch dein neuer Link mit dem entsprechenden Urteil ist aus dem Jahr 2008 und kann so nicht heute als "allgemeingültig" gesehen werden. Außerdem wird hier das Urteil entsprechend "gepusht", weil die Seite vom Anzeigenkunden (hier Versicherungen) lebt. Da unterstelle ich auch mal "gelenkten Journalismus".

Wenn man aber sich auf die "alten" Urteile beruft, dann hier die Links welche eben diese "widerlegen". So z.B. hier oder auch gerne hier. Da ist dann auch explizit zu lesen, dass der Versicherungsschutz in keiner Weise gefährdet wird. Man verliert den Versicherungsschutz nicht. Und man riskiert ihn auch nicht.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich habe auch bereits in dem anderen Thread geschrieben, dass ich meinen Fahrzeugschein aus unterschiedlichen Gründen ebenfalls im Auto aufbewahre. Das ist für mich das Praktischste, obwohl ich eigentlich bis jetzt gedacht habe, dass man das nicht tun sollte, so wie Diamante es geschrieben hat.

Wenn allerdings das stimmt, was derpunkt schreibt, dann könnte ich ja mit etwas besserem Gewissen in Zukunft meinen Fahrzeugschein im Auto deponieren. :D Wie dem auch sei, da es, wie geschrieben, für mich am einfachsten ist, bleibt der Schein momentan dort, wo er sich derzeit befindet.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Es mag ja sein, dass Gerichte auch für den Fahrzeugführer sprechen. Aber da kann man sich eben nicht so sicher sein, welchen Richter man bekommt. Das kann man beispielsweise auch hier nachlesen klick . Sicher sieht ein Fahrzeugdieb den Schein nicht. Aber wenn er den Wagen aufbricht um eben Dinge aus dem Fahrzeug zu stehlen, ermuntert es den Dieb doch das gesamte Auto mitzunehmen. Und wenn er es stielt und erst am nächsten Morgen der Verlust entdeckt und gemeldet wird, hat der Dieb genug Zeit das Auto zu verschleppen.

Da der Dieb, der vielleicht eigentlich nur das Autoradio stehlen wollte und nach Wertsachen schauen wollte aber durch den gefundenen Fahrzeugschein ermuntert werden könnte den Wagen zu stehlen, gehen manche Gerichte eben von der grob fahrlässigen Gefahrenerhöhung aus und die Versicherung muss nicht zahlen. Ich weiß nicht, ob ich das riskieren würde. Man weiß nie, wie die Richter urteilen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich möchte noch mal darauf eingehen und klar stellen, dass die älteren Urteile keine Signalwirkung auf neue Fälle entfalten können. Und es sind offensichtlich nach 2008 keine weiteren Entscheidungen gegen das Aufbewahren des Original-Fahrzeugscheins im Handschuhfach gefällt worden. Witzig ist auch, dass zufällig beide hier genannten Entscheidungen gegen das Aufbewahren im Auto am Oberlandesgericht in Celle gefällt wurden. Vermutlich vom gleichen Richter? Dafür an anderen Gerichten (Dortmund, Oldenburg, Bremen usw.) eben jeweils ganz anders entschieden wurde.

Es ist übrigens eine nicht sehr lebensnahe Vermutung, einem Autoknacker zu unterstellen, dass der Schein zum Entwenden des Fahrzeugs motivieren würde, wenn ursprünglich nur der CD-Player oder die Kamera vom Beifahrersitz geklaut werden sollte. Und, nachdem ich im letzten Jahr das Vergnügen hatte, zwei Autos "außer Landes" (sogar außerhalb der EU!) zu bringen: der Fahrzeugschein spielte in keinem Fall eine Rolle. Selbst bei entsprechenden Urlaubsreisen zu Zeiten, als überall Grenzen waren, wurde im Extremfall nach der grünen Versicherungskarte gefragt - nie nach dem Fahrzeugschein. Ich denken nicht, dass in einer Revision der Richter in Celle darlegen kann, was der Fahrzeugschein mit dem Überführen von Autos zu tun hat.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich halte die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle auch für eine Einzelfallentscheidung. Es gibt so viele andere Urteile, die gegensätzliches aussagen, aber natürlich ist es richtig, dass man nie weiß, an welchen Richter man gerät. Dennoch kann man definitiv nicht sagen, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn der Fahrzeugschein im Handschuhfach liegt. Im Normalfall wird die Versicherung trotzdem zahlen, weil eben keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Und dass der Fahrzeugschein im Handschuhfach dazu beiträgt, dass das Auto entwendet wird, kann man auch nicht sagen, denn auch hierbei dürfte es sich um seltene Einzelfälle handeln. Anders wäre es vielleicht, wenn der Fahrzeugschein offensichtlich im Auto liegt. Aber selbst dann bringt einem der Fahrzeugschein nicht allzu viel. Den Fahrzeugbrief sollte man aber natürlich nicht im Auto liegen lassen.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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