Fahrzeugschein im Auto gilt als grob-fahrlässig

vom 13.04.2012, 08:14 Uhr

Ich habe bei meinem Führerschein ein kleines Mäppchen bekommen, da ist mein Führerschein drin, meine Karte von der Versicherung mit der Notfallnummer und meinen Versicherungsdaten im Falle eines Schadens und auch der Fahrzeugschein ist da drin. Das alles habe ich immer in meiner Handtasche und lasse es nie im Auto. Ich finde es auch schon ohne dieses Wissen fahrlässig, solche Unterlagen im Auto zu lassen, denn sie haben da einfach nichts verloren. Ich muss es ja einem potenziellen Autodieb nicht so leicht machen, wenn der mein Auto aufbricht und dann schon alles vorfindet was er brauchen kann.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Vampirin hat geschrieben:sie haben da einfach nichts verloren.

So eine Aussage kann ich kaum glauben. Der Fahrzeugschein wird AUSSCHLIEßLICH im Zusammenhang mit dem Fahrzeug benötigt. Immer dann, wenn ich nicht mit dem Auto unterwegs bin, brauche ich den Fahrzeugschein nicht. Wohingegen der Führerschein sehr wohl nützlich ist, wenn ich z.B. ein anderes Auto fahren möchte. Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Fahrzeugschein und dem Fahrzeug, so dass ich nicht fasse, hier die Meinung zu lesen, dass dieses Papier im Wagen "nichts verloren" hat.

Dann geht diese Einstellung völlig am realen Leben vorbei. Wenn nämlich das Auto von 2-3 Personen benutzt wird und jede Person einen Fahrzeugschlüssel hat - aber es zu keinem Aufeinandertreffen kommt, wenn das Auto getauscht wird. Wie sollte dann die Übergabe stattfinden? Oder wenn es sich um einen Geschäfts- oder Firmenwagen handelt, welcher von mehreren Personen zu unterschiedlichen Zeiten genutzt wird? Es gibt zahlreiche Situationen, welche zu unnötigen Komplikationen führen, wenn beim Fahrertausch sich die beiden Fahrer auch persönlich treffen müssten.

Vampirin hat geschrieben:Ich muss es ja einem potenziellen Autodieb nicht so leicht machen, wenn der mein Auto aufbricht und dann schon alles vorfindet was er brauchen kann.

Man macht es einem potentiellen Autodieb dann einfach, wenn das Auto nicht abgeschlossen ist. Man macht es einem potentiellen Autodieb dann einfach, wenn der Schlüssel stecken gelassen wird. Man macht es einem potentiellen Autodieb dann einfach, wenn man erkennen lässt, dass nun über Wochen nicht mehr nach dem Wagen geschaut wird. Man macht es einem potentiellen Autodieb aber definitiv nicht "einfach", wenn man den Fahrzeugschein liegen lässt. Denn ob der Schein drin ist oder nicht weiß der Dieb nicht - und wenn der Wagen mal geöffnet wurde, klaut er ihn auch ohne Schein!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also in der Fahrschule habe ich es so gelernt, dass der Fahrzeugschein zu jeder Zeit im Auto befindlich sein sollte, auf jeder Fahrt und auch immer wenn es in der Öffentlichkeit stehen würde. Uns hat man damals gesagt, dass wir diesen Fahrzeugsschein am besten immer direkt im Auto liegen lassen sollten, dort wäre er am besten aufgehoben. Den Fahrzeugsbrief hingegen sollte man nicht dort lagern, den sollte man sicher zu hause verwahren. Denn das ist des wichtigere von den beiden Papieren, die zu diesem Fahrzeug gehören.

Und alles andere macht für mich auch irgendwie keinen Sinn. Unsere Autos sind so versichert, das sie von jedem Menschen mit einem gültigen Führerschein gefahren werden dürfen und sie werden ja auch von mehreren Menschen genutzt. Zumindest von dreien und schon alleine deswegen wird der Fahrzeugsschein nicht mit in das Haus genommen. Es ist ja auch eine Vorschrift, dass man dieses Papier bei sich haben soll und man nimmt nicht immer alles seine Habseligkeiten und Unterlagen mit aus dem Auto heraus, wenn man das Auto verlässt. Wenn ich Einkaufen gehe, dann nehme ich meine Brieftasche mit hinein und meine Schlüssel, aber den Führerschein und den Fahrzeugsschein, den lasse ich im Auto liegen. Denn dort gehören sie auch hin, was soll ich damit denn auch in einem Einkaufsladen?

Persönlich habe ich auch noch nicht von einem Fall gehört, in dem ein Wagen geklaut worden ist und die Versicherung nur deswegen nicht gezahlt hätte, weil der Fahrzeugschein sich im Fahrzeug befunden hat. Wenn man selber noch den Fahrzeugbrief bei sich zu hause hat, dann kann man sich als Fahrzeughalter ausweisen und man kann die Identität des Fahrzeuges bestätigen. Und dann stellt sich auch nur in Ausnahmefällen eine Versicherung oder die Polizei in die Quere. Zumindest wurden alle bei mir im Bekanntenkreis gestohlenen Autos von der Versicherung übernommen.

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» olisykes91 » Beiträge: 5370 » Talkpoints: 24,75 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich habe meinen Fahrzeugschein in meinem Portemonnaie, also habe ich ihn auch immer dabei, wenn ich Auto fahre, weil ich mein Portemonnaie auch immer bei mir habe. Es ist nur ein Nachteil, wenn mal mein Vater mit meinem Auto unterwegs ist. Dann vergesse ich nämlich ziemlich leicht, ihm den Fahrzeugschein zu geben. Es wäre dann sinnvoller, den Schein im Auto zu deponieren, damit er bei einer Kontrolle auch vorgezeigt werden kann.

Ich habe aber noch nie wirklich darüber nachgedacht, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Ich verstehe schon, dass es schwierig ist, bei einem Diebstahl, weil derjenige, der den Fahrzeugschein des Autos hat ja auch durch eine Kontrolle ohne Probleme durchkommen dürfte, auch wenn es sich um den Dieb des Fahrzeugs handelt.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Ich finde nicht, dass es grob fahrlässig ist wenn man den Fahrzeugschein im Auto liegen hat. Man ist zumindest als Autofahrer dazu verpflichtet diesen Fahrzeugschein während der Fahrt immer mitzuführen. Wird man nämlich kontrolliert benötigt man immer den Fahrzeugschein. Selbst wenn das Auto gestohlen wird und der Dieb im Besitz des Fahrzeugscheines ist, ist er nicht der Besitzer, denn der Fahrzeugschein ist kein Beweis, dass man auch wirklich der Besitzer ist.

Anders ist das mit dem Fahrzeugbrief. Dieser darf niemals im Auto verstaut werden, denn der der im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, ist auch im Besitz des Autos. Sollte dieser Fahrzeugbrief einem Dieb in die Hände fallen hat man wirklich ein ernstes Problem. Den Fahrzeugbrief benötigt man auch nie bei einer Verkehrskontrolle.

Also ich sehe kein Problem darin, den Fahrzeugschein im Auto zu haben, weil ein Dieb ohne den Fahrzeugbrief nichts mit dem Auto anfangen kann, wenn er es auf normalem Wege im Ausland verkaufen möchte. Solange der Fahrzeugbrief nicht im liegt, ist meiner Meinung nach alles in Ordnung.

» Verdion1337 » Beiträge: 763 » Talkpoints: 7,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Da gibt es ja mal wieder total gegensätzliche Meinungen. Das es in Deutschland möglich ist, das ein Richter aus einem anderen Bundesland in solchen doch grundsätzlichen Fragen anders urteilt, als im eigenen, dürfte eigentlich nicht vorkommen. Bei gleichem Handeln müsste die Rechtsprechung auch gleich sein. Ich jedenfalls habe den Kraftfahrzeugschein immer im Handschuhfach liegen. Wenn mit dem Wagen eine andere Person fährt, kann und ist es schon vorgekommen, dass der Kraftfahrzeugschein vergessen wurde, zu übergeben. Bei einer Kontrolle kann das zu Unannehmlichkeiten führen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Cid hat geschrieben:Das es in Deutschland möglich ist, das ein Richter aus einem anderen Bundesland in solchen doch grundsätzlichen Fragen anders urteilt, als im eigenen, dürfte eigentlich nicht vorkommen.

Es ist nicht nur möglich sondern auch gewollt! Es geht dabei sogar so weit, dass die unterschiedlichen Urteile theoretisch an ein und demselben Gericht gefällt werden. Wenn auch dann nicht vom gleichen Richter, weil der sich dann damit unglaubwürdig machen würde. Gut ist dieses Vorgehen bzw. die Möglichkeit deshalb, weil jeder Fall als Einzelfall zu betrachten ist und kein Fall eben mit einem anderen vergleichbar ist! Jedenfalls dann, wenn alle Begleitumstände des jeweiligen Vorgangs Berücksichtigung gefunden haben. Deshalb nimmt man sich ja die Zeit einer Gerichtsverhandlung und urteilt nicht nach Schema F.

Hier ist lediglich nicht klar, was alles noch zum jeweiligen Urteil geführt hat. Waren die Umstände wirklich gleich, so liegt dann tatsächlich ein fundamentaler Widerspruch vor. Aber das ist dann so und man kann sich nicht aussuchen, welchen Richterspruch man gerne für sich gesehen hätte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ganz ehrlich: Gerichte und selbst einzelne Richter urteilen nun einmal verschieden. Was ein Richter noch nicht einmal als fahrlässig verurteilt, das ist für den anderen Richter eben schon grob fahrlässig. Sicher kommen hier auch die spezifischen Eigenheiten des Falles zum Tragen, aber eben auch die grundsätzliche Einstellung. Warum sollten in bestimmten Teilbereichen auch alle Richter einer Meinung sein? Wäre zwar manchmal schön, ist aber nicht unbedingt wünschenswert.

Aber zurück zum Thema: mir ist nicht bekannt, dass es grob fahrlässig ist, wenn man den Fahrzeugschein oder neuerdings die Zulassungsbescheinigung Teil I im Fahrzeug aufbewahrt. Anders ist es dagegen beim Fahrzeugbrief beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil II. Hiermit kann der Dieb immer etwas anfangen und da es für dieses Dokument keine Pflicht zur Mitführung gibt, wäre es wirklich fahrlässig dies im Auto zu belassen. Da ich aber mein Fahrzeug allein nutze ist der Fahrzeugschein nicht im Auto sondern bei den anderen Papieren.

Allerdings kenne ich es durchaus so, dass die Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen I im Fahrzeug liegen. Insbesondere bei Firmenfahrzeugen ist das so, wenn daneben noch andere Papiere für den Fall der Kontrolle vorgelegt werden müssten. Sicher liegen die Papiere nicht im Fahrzeug, wenn absehbar ist, dass das Fahrzeug einige Tage nicht bewegt wird, sonst aber schon. Und da eben das Originaldokument vorgelegt werden muss, ist das in der Regel der praktikabelste Weg.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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