Private Rentenversicherung durch Überstunden finanzieren?
A arbeitet in der Landwirtschaft und hat im Jahr auch entsprechend viele Überstunden. Diese werden zwar meist im Winter wieder abgebummelt, aber in den nächsten Jahren wird diese Zeit für Umbauarbeiten im Betrieb genutzt, wo also kaum einer zu Hause sein wird. Nun hat A aber im Schnitt so um die 300 Überstunden im Jahr zusammen auf seinem Arbeitszeitkonto.
Die Überlegung geht in die Richtung, dass A eine private Rentenversicherung abschließt und zum Jahresbeginn ein Teil der Überstunden vom Vorjahr als jährliche Zahlung in diesen Vertrag fließen. Die Zahlung sollte direkt vom Arbeitgeber vorgenommen werden. Sollte der Betrieb wider erwarten Pleite gehen, könnte man den Vertrag entweder selbst bedienen oder Beitragsfrei setzen bis eine neue Anstellung gefunden ist.
Ziel dieser Versicherung wäre, dass A eben nicht bis 67 oder gar noch länger arbeiten muss, sondern halt vorher schon eine Rente monatlich ausgezahlt wird und A dadurch weder als arbeitssuchend gilt, noch arbeiten muss. Ist das von den gesetzlichen Regelungen her überhaupt machbar und wie sieht das von der steuerlichen Seite aus?
Erstens ist es abhängig, ob der Arbeitgeber überhaupt die Überstunden auszahlt. Dies müsste man aus dem Arbeitsvertrag entnehmen. Er darf dies aber dann nicht ohne steuerliche Abzüge in die Rentenversicherung von Herrn A. gleich einzahlen. Wahrscheinlich wird er auch nur einer Auszahlung zustimmen und Herr A. muss sich dann darum selbst kümmern.
Außerdem ist dies nicht wirklich ratsam. Überstunden werden sehr wenig bezahlt. Sie bringen weniger Arbeitsstundenlohn ein, als wenn man normal arbeitet. Er sollte da vielleicht eher auf den Freizeitausgleich beharren.
Die Überstunden die nicht abgefeiert werden können, werden grundsätzlich ausbezahlt. Wenn wir bei dem Beispiel mit den 300 Überstunden bleiben und diese über den Winter eben nicht aufgebraucht wurden, dann werden sie spätestens dann ausbezahlt, wenn die regulären Arbeiten auf dem Feld wieder beginnen. Meist ist das im März und somit werden die alten Stunden aus dem vergangenen Jahr ausgezahlt und es wird dann neu gesammelt.
Vergütet werden die Überstunden aber genauso wie die normale Arbeitszeit. Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass diese geringer vergütet werden. Aber davon abgesehen haben sich die Pläne bezüglich der Überstunden mittlerweile geändert, so dass Herr A. nicht mehr wissen möchte, ob das überhaupt so ginge.
Unser Rechtslehrer hat mal davon abgeraten, denn meist kommt man in eine höhere Geldklasse und man muss mehr Steuern bezahlen. Dadurch geht sehr viel verloren. Demnach empfahl er uns lieber den Freizeitausgleich zu nehmen. Denn mit den Steuern hat man unter dem Strich wesentlich weniger Arbeitsstundenlohn.
Gehört zwar nicht mehr zum Thema. Aber solche Dinge beachtet ein guter Mitarbeiter der die Lohnbuchhaltung macht und wird die Überstunden nicht alle auf einen Schlag auszahlen, sondern sie im Fall der Fälle auf mehrere Monate verteilen. Zumindest ist mir diese Vorgehensweise aus vielen Betrieben bekannt, wo man immer nur so viel Überstunden auszahlt, damit der Angestellte nicht in die nächsthöhere Steuerstufe kommt.
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