Fahrzeugschein - immer dabei?

vom 12.04.2012, 19:42 Uhr

Ich war gestern bei einer Werkstatt, da mir jemand in mein Fahrzeug gekratzt hat und die Polizei einen Kostenvoranschlag haben möchte. Jedenfalls wurde mir dort bei der Werkstatt gesagt, dass dies nicht möglich sei, weil ich meinen Fahrzeugschein eben nicht dabei hatte und sie diesen dafür dringend benötigen. Außerdem hat der Mann mir gesagt, dass es eigentlich eine Pflicht sei, diesen immer mit sich zu führen, wenn man Auto fährt.

Ich habe ihn eigentlich sonst nie dabei, da dieser eben in meinem Geldbeutel kaputt gehen würde, da dieser zu klein ist. Außerdem ist es ja so, dass derjenige, der diesen Schein besitzt, auch gleichzeitig das Fahrzeug besitzt. Darum sollte man diesen Schein doch eigentlich nicht mit sich führen. Denn sonst könnte einem das Auto geklaut werden und man könnte eigentlich nichts dagegen tun.

Wie macht ihr das denn? Habt ihr den Fahrzeugschein wirklich dabei oder lasst ihr ihn einfach zu hause? Habt ihr aus diesem Grund vielleicht schon einmal Ärger bekommen oder nehmen die Behörden das nicht so ernst?

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» hennessy221 » Beiträge: 5132 » Talkpoints: -1,94 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Den Fahrzeugschein habe ich immer dabei und es ist richtig, dass man dazu auch verpflichtet ist. Danach kann man auch gefragt werden, wenn man in eine Kontrolle kommt. Was man nicht dabei haben darf, weil der Besitzer dieser Urkunde das Auto auch gleichzeitig besitzt, ist der Fahrzeugbrief. Der sollte nie im Auto sein, sondern sicher verwahrt zu Hause liegen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Das ganze wurde hier schon thematisiert. Ich habe dort auch erfahren, dass man den Fahrzeugschein als Original immer dabei haben muss. Ich wusste das vorher auch nicht.

» Techniklover » Beiträge: 394 » Talkpoints: 11,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Du verwechselst Fahrzeugschein mit Fahrzeugbrief. Wer den Fahrzeugbrief hat, der ist automatisch der Besitzer, der Fahrzeugschein ist nur die Kopie von dem Fahrzeugbrief. Diesen kannst du somit problemlos in deinem Auto verwahren, da selbst bei einem Autoeinbruch oder bei Abhandenkommen des Fahrzeugscheines nichts schlimmes passiert.

» freches_mädchen » Beiträge: 38 » Talkpoints: 0,06 »



Der Fahrzeugschein hat mit dem Eigentum am Fahrzeug nichts zu tun. Was Du meinst ist der Fahrzeugbrief, und der gehört an einem sicheren Ort verstaut. Wenn jemand den Fahrzeugschein in die Finger bekommt kann er damit nicht wirklich viel anfangen. Was Dir bei Verlust blüht ist lediglich die Gebühr für eine Eidesstattliche Erklärung dass er wirklich verlustig gegangen ist und wahrscheinlich eine Gebühr für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins.

Meinen Fahrzeugschein habe ich immer bei mir. Meinen Geldbeutel habe ich mir unter anderem unter dem Gesichtspunkt ausgesucht, dass alles rein passt was eben so mitmuss. Mal davon abgesehen dass ich mal gehört habe dass man den Schein immer dabei haben sollte fände ich es auch unpraktisch ihn immer zu Hause raus kramen zu müssen wenn ich ihn mal brauche. Ich würde ja auch nie ohne Krankenkassenkarte oder Führerschein auf die Straße gehen. Die Sucherei und das Dran-Denken würde mich wahrscheinlich auch völlig überfordern und ich hätte den Kram nie bei mir wenn ich ihn bräuchte.

Außerdem nimmt das Teil jetzt wirklich nicht viel Platz in Anspruch und sollte auch in einen normal großen Geldbeutel passen ohne zu verknicken.

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» ichwars » Beiträge: 562 » Talkpoints: 3,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich habe meinen Fahrzeugschein immer in meinem Portemonnaie dabei, was ich ja automatisch mit mir führe, wenn ich unterwegs bin. So bin ich einfach auf der sicheren Seite, falls ich einmal in eine Kontrolle komme. Zwar wird es da wohl keinen Ärger geben, aber es erleichtert einfach auch die Kontrolle.

Außerdem ist es ja so, dass derjenige, der diesen Schein besitzt, auch gleichzeitig das Fahrzeug besitzt.


Wie auch schon in den vorigen Antworten richtig geschrieben, ist der Fahrzeugschein kein Dokument, was den Eigentümer des Autos bestimmt. Dazu ist der Fahrzeugbrief, den man niemals mit sich führen sollte, sondern an einem sicheren Ort aufbewahren sollte. Wer den Fahrzeugbrief in der Hand hat, ist auch gleichzeitig der Eigentümer des Fahrzeuges, so seltsam es auch eigentlich klingen mag.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich habe selbstverständlich auch immer meinen Fahrzeugschein dabei, allerdings nicht wie vielleicht viele im Geldbeutel, sondern im Fahrzeug. Ich weiß, dass man das eigentlich nicht machen sollte, aber es ist die einzige Stelle, an der auch wirklich jeder an den Fahrzeugschein denkt, wenn er mein Auto fährt, denn ich tausche öfters mit meinem Mann die Autos und mein Vater fährt auch ab und zu damit.

Im Übrigen verlangt die Polizei, wenn sie einen anhält, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen auch immer gleichzeitig den Führerschein und den Fahrzeugschein, der auf jeden Fall mit zu führen ist.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Immer muss man den Fahrzeugschein natürlich nicht dabei haben, also zumindest dann nicht, wenn man nicht mit dem Auto unterwegs ist. Wenn man aber eben mit diesem unterwegs ist, hat man den Fahrzeugschein immer bei sich zu haben, genau wie den Führerschein und andere ausweisende Dokumente. Ich selbst habe meinen Fahrzeugschein auch immer dabei und in der Geldbörse habe ich diesen natürlich nicht immer dabei - Hier würde der Fahrzeugschein nach kurzer Zeit bei mir wahrscheinlich sehr mitgenommen aussehen.

Bei mir liegt der Fahrzeugschein immer im Handschuhfach meines Wagens, so, dass ich diesen für den Notfall griffbereit habe. Wurdest du etwa noch nie von der Polizei angehalten? Normalerweise verlangt die Polizei ja immer Fahrzeug- und Führerschein, spätestens hier hättest du schon darauf hingewiesen werden müssen, dass du diesen immer bei dir zu führen hast.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Der Fahrzeugschein hat etwas im Auto verloren, und nicht bei Dir am Körper. Der Fahrzeugbrief hingegen ist zu Hause zu verwahren. Das Thema wurde doch auch in der Fahrschule behandelt, ebenfalls wurde es hier immer wieder erwähnt. Hat man während einer Verkehrskontrolle den Fahrzeugschein nicht dabei, wird ein Bußgeld oder Verwarnungsgeld fällig. Selbst eine schnöde Kopie schützt davor nicht, auch dann wird ein Bußgeld beziehungsweise eben das Verwarnungsgeld fällig.

Wir haben unseren Fahrzeugschein im Auto liegen und da steht zwar der Halter drin, nicht jedoch immer der Führer des Fahrzeugs. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Jedoch sollte der jeweilige Führer des Fahrzeuges wissen, wo sich der Fahrzeugschein aufhält. Im Fahrzeugbrief sind die Angaben ebenfalls vorhanden und bei Bedarf lässt es sich so nachweisen, wem das Auto gehört. Dazu hat man in aller Regel noch die Unterlagen zum Kauf, als auch die Versicherungsunterlagen, mit denen man notfalls ebenfalls den Kauf des Fahrzeugs und den rechtsmäßigen Eigentum nachweisen kann.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Die Papiere, welche für das Führen meines Fahrzeuges benötige, habe ich immer dabei. Dafür habe ich extra so eine kleine Mappe, wo eben Ausweis, Führerschein und auch Fahrzeugschein drin sind. Dort findet sich auch mein Blutspendeausweis und die Karte vom ADAC. Bei einem Unfall hätte man dann auch gleich alle nötigen Unterlagen an einer Stelle, welche Polizei und auch Notarzt brauchen können.

Zumal man den Fahrzeugschein, welche ja mittlerweile Zulassungsbescheinigung Teil I genannt wird, immer dann dabei haben muss, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Allerdings sollte man diesen eben auch nie im Fahrzeug deponieren. Im Falle eines Diebstahls würde man bei einer Fahrzeugkontrolle diesen vorweisen können, was soviel heißt, dass man berechtigt ist, das Auto auch zu benutzen.

Übrigens wurde bei mir auch schon eine Kopie akzeptiert, als meine Papiere vor vielen Jahren von meinem Ex-Mann verschlampt wurden. Allerdings hatte ich da eine Bestätigung der Zulassungsstelle dabei, dass ich den Verlust bereits gemeldet hatte.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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