Familienversicherung - unterschiedliche Einkommensgrenzen?
In einem Artikel bei Wikipedia habe ich vorhin gelesen, dass es einen Unterschied gibt, wenn man sich über die Familienversicherung bei seinem Partner mit versichern möchte. Ist man angestellt, kann man einen Job auf vierhundert Euro Basis eingehen, wenn man etwas dazu verdienen möchte und man nicht selbst krankenversichert wird. Ist man jedoch selbstständig tätig, darf das Einkommen wohl nicht größer als 360 bis 375 Euro im Monat liegen. Ich weiß jetzt nicht mehr, ab wann welche Grenze greift.
Daher interessiert es mich schon, wieso es unterschiedlich gehandhabt wird, wenn man als Partner einer Ehe in der Familienversicherung etwas zum Einkommen dazu verdienen möchte. Woher kommen diese Unterschiede? Warum kann man nicht beide Einkommensgrenzen auf die gleiche Höhe bringen? Soll damit vielleicht auch ein Missbrauch, in welcher Richtung auch immer, verhindert werden? Woran sind die Einkommensgrenzen bei einem selbstständigem Einkommen gekoppelt? Bei einem Job auf vierhundert Euro-Basis stellt sich mir diese Frage nicht.
Als ich mal die Familienversicherung in Anspruch nehmen musste, war die Höhe des Verdienstes auf 400 Euro, egal ob nun selbstständig oder durch einen nichtselbstständigen Job. Ich weiß jetzt nicht, warum es dann in diesem Wikipedia Artikel anders benannt wurde.
Da würde ich direkt bei der Krankenkasse nachfragen, wo man sich über den Partner versichern will. Ich habe jetzt mal bei zwei großen gesetzlichen Krankenkassen nachgelesen und dort ist jeweils beim Minijob die Grenze mit 450 Euro angegeben. Bei allen anderen Einkommen, wie eben auch Selbständigkeit, ist die Grenze bei 405 Euro.
Daher würde ich erst mal davon ausgehen, dass der Artikel bei Wikipedia, überaltert ist. Scheinbar haben sich nicht nur die Versicherungsbeiträge für Mitglieder in die Richtung geändert, dass man überall den selben Satz zahlen muss, sondern es wurden auch die Einkommensgrenzen für Familienversicherungen auf die gleichen Werte gesetzt.
Ergänzend kommen als dritte Grenze 325 Euro dazu. Ab diesem Wert werden Künstler und Publizisten versicherungspflichtig in der Künstlersozialkasse.
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