Wann muss man neue Adresse bei Meldestelle angeben?
Wann muss man sich eigentlich offiziell um melden bei der Meldestelle zwecks Änderung der Adresse im Personalausweis? Meistens ist es ja so das wenn man den Mietvertrag unterschrieben hat und die Schlüssel bekommen hatte, nicht gleich einzieht. Man muss ja die Wohnung an sich noch renovieren und die ganzen Möbel rüber schaffen und da gehen ja auch ein paar Tage ins Land. Muss man sich also melden wenn man richtig eingezogen ist, oder wenn man den Mietvertrag unterschrieben hat? Was passiert eigentlich wenn man sich nicht sofort um meldet? Gibts da irgendwelche Strafen?
Man muss sich Ummelden, sobald man umgezogen ist. Was deine Frage nach Strafen angeht, so würde ich das jetzt einfach mal bejahen, da wir ja in Deutschland eine Meldepflicht haben. Wie hoch diese Strafen allerdings ausfallen das kann ich dir nicht sagen. Ich denke das es sich dabei lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die 10-15 Euro kostet. Allerdings könnte ich mir auch Vorstellen, dass es da eine Staffelung gibt, je nachdem wie lange man überfällig ist. Ähnlich ist es ja auch, wenn man seinen Ausweis nicht rechtzeitig erneuert, da wird ja dann auch immer eine kleine Strafe fällig.
Ich habe mich sofort als ich umgezogen bin auch umgemeldet, ich bin aber auch eine Person, die nichts auf die lange Bank schiebt und immer alles sofort erledigt, da bin ich eben sehr korrekt. Da wir in Deutschland eine Meldepflicht haben war mir klar, dass es etwas ist, was man sofort erledigt und daher habe ich es auch sofort gemacht. Ummelden ist ja auch kein Zeitaufwand, also lieber alles rechtzeitig erledigen, dann ist man auch immer auf der sicheren Seite.
Man muss sich definitiv ummelden, wenn man umgezogen ist. Dafür gibt es auch eine bestimmte Frist. Ich glaube, man hat ein oder zwei Wochen Zeit um sich umzumelden. Tut man dies nicht oder nicht rechtzeitig, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wie hoch die Kosten sind, weiß ich allerdings nicht.
Ummelden sollte man sich spätestens dann, wenn man tatsächlich umgezogen ist. Man muss das aber nicht gleich machen, wenn man den Mietvertrag unterschrieben hat, das wäre ja auch Blödsinn. Ich habe bei meinem letzten Umzug für einen Monat auch zwei Wohnungen gehabt, eben die alte und die neue Wohnung, das hat sich überschnitten. In dem Monat habe ich halt arbeiten in der neuen Wohnung erledigt und war immer mal wieder da, habe dort aber noch nicht richtig gewohnt. Als ich dann tatsächlich eingezogen und meine alte Wohnung abgegeben hatte, habe ich mich auch umgemeldet.
Letztendlich geht es ja darum, eine aktuelle Adresse zu haben und erreichbar zu sein. Wohnst du noch in der alten Wohnung, kannst du auch diese Adresse noch so lange behalten, bis du tatsächlich umziehst und unter der alten Adressen nicht mehr selbst erreichbar bist. Wenn du die Wohnung dann abgibst und tatsächlich in der neuen Wohnung wohnst, solltest du dich auch ummelden.
Soweit mir bekannt, kann das Nichtmelden richtig teuer werden. Es gibt eine Frist, aber da musst du dich mal bei deinem Bürgeramt erkundigen. In einigen Mietverträgen steht auch, dass man sich innerhalb einer gewissen Zeit ummelden muss, weil der Vermieter das haben will. Warum kann ich dir nicht sagen, aber bei mir steht es zum Beispiel drin. Man muss beim Meldeamt ja auch angeben, wann man offiziell eingezogen ist und das kann auch nachgeprüft werden, also würde ich da in jedem Fall dazu raten,die Angaben auch wahrheitsgemäß zu machen.
Also ich kenne das nur so, dass man sich erst dann ummeldet, wenn man endgültig aus der alten Wohnung raus und in die neue einzieht. Erst dann wechselt ja normalerweise der gewöhnliche Aufenthalt. Man hat dazu normalerweise eine Woche Zeit, in manchen Gemeinden wohl auch zwei Wochen. Wenn man das nicht tut, kann eine saftige Geldstrafe fällig werden, weil es sich dabei eben um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Ich kann aber aus eigener Erfahrungen sagen, dass die Gemeinden da meistens kulant sind, zumindest bei erstmaligen Vorkommen. Ich habe mich einmal erst nach 6 Wochen umgemeldet. Passiert ist nichts, ich wurde lediglich darauf hingewiesen, dass ich in Zukunft die Frist von einer Woche einzuhalten habe.
Sobald der Mietvertrag der alten Wohnung abgelaufen ist, also angenommen, Du hast zum 30. eines Monats gekündigt und ziehst dann am 1. des neuen Monats in die neue Wohnung ein, so hast Du Dich auch sofort umzumelden. Bei einem Verkauf des Hauses ist es die Frage, bis wann Du genau raus sein musst und ab wann Du in ein neues Domizil einziehen kannst. Angenommen, die Neubesitzer möchten ebenfalls zum 1. eines Monates rein, musst Du bis dahin ja auch eine neue Bleibe gefunden haben und die musst Du dann auch angeben. Da man in den meisten Fällen eines Umzugs einen Monat doppelte Miete zahlt, sollte man auch der Meinung sein, dass diese Zeit ausreicht, um sich dann umzumelden.
Wir sind nach unserem Umzug innerhalb von gut zwei Wochen auf dem Amt gewesen und haben die neue Adresse dann eintragen lassen. Eine Strafe mussten wir nicht zahlen. Andere Leute, die ich kenne und die sich erst sehr spät umgemeldet haben, mussten ebenfalls keine Strafe zahlen. Ich kenne sogar einen Fall, der nach seinem Umzug zu seiner Freundin sich vergessen hatte, umzumelden. Erst, als er den Personalausweis neu beantragen musste, ist das aufgefallen. Da wurde auch nichts fällig. Ich kenne sonst auch niemanden, der aufgrund von einer verspäteten Ummeldung in irgendeiner Form eine Strafe zahlen musste. Aber ich würde mich natürlich nicht darauf verlassen, dass man davon verschont bleibt. Notfalls ist immer damit zu rechnen.
Man muss sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzugsdatum ummelden. Natürlich kann man dabei aber auch etwas schummeln, weil das Einzugsdatum (nach dem man ja gefragt wird) nicht nachgeprüft werden kann. Wenn man sich zu spät ummeldet, dann kostet das eine Strafgebühr und die kann von geringeren Beträgen bis in die Hunderte oder gar Tausende gehen, je nachdem, um welche Gemeinde es geht oder wie viele Personen betroffen sind. Von daher sollte man die Ummeldefrist schon einhalten.
*steph* hat geschrieben:Sobald der Mietvertrag der alten Wohnung abgelaufen ist, also angenommen, Du hast zum 30. eines Monats gekündigt und ziehst dann am 1. des neuen Monats in die neue Wohnung ein, so hast Du Dich auch sofort umzumelden.
Nein, das ist Unsinn. Was soll denn der neue Mietvertrag damit zu tun haben? Gar nichts, oder? Wenn man beispielsweise in der Mietwohnung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und "per sofort" umzieht, dann muss man sich trotzdem zum Umzugstermin ummelden und nicht erst 3 Monate nach dem Umzug. Und wer sagt denn, dass der alte Mietvertrag überhaupt gekündigt wird? In vielen Fällen bleiben Familienmitglieder dort wohnen oder es zieht nur einer aus der elterlichen Wohnung aus - müsste der sich dann gar nicht ummelden (was deine Aussage ja eigentlich zur Folge hätte, da das ausziehende Kind keinen eigenen Mietvertrag hat)?
Man, pepsi, ich bin nun davon ausgegangen, dass man bereits selbst in einer Mietwohnung lebte, die man eben kündigt, wenn niemand dadrin wohnen bleibt. So unsinnig ist es also nicht, wenn man nicht alle Eventualitäten berücksichtigt. Und warum sollte man einen Mietvertrag unterschreiben, wenn man doch nicht dort dann zu Beginn des Mietvertrages oder kurz danach einzieht? Das ist genauso sinnlos.
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