Kehren auf Straße notwendig?
Ich hatte neulich mit meinem Mann eine kleine Meinungsverschiedenheit bezüglich des Kehrens vor unserer Haustüre bzw. vor unserem Carport. Vor der Haustüre läuft ein Privatweg, wo wir zwar rein theoretisch nicht kehren und Schnee räumen müssten, weil es unser Weg ist, es aber doch machen, da wenn irgendetwas passiert, also wenn zum Beispiel im Winter jemand hinfällt und sich etwas bricht, wir letztendlich doch diejenigen vermutlich wären, deren Versicherung dann zahlen müsste.
Aber wie sieht es auf der anderen Hausseite aus? Da haben wir direkt im Anschluss an unseren Garten einen Carport. Von dort gelangt man durch eine Türe in unseren Garten. Da dort auch der Sandkasten unseres Sohnes steht, ist im Carportbereich öfters ein wenig Sand, den ich meistens nach hinten auf die Straße kehre. Ab und zu kommt dann sowieso eine städtische Kehrmaschine, die am Straßenrand kehrt.
Nun ist es so, dass mein Mann neulich gemeint hat, dass wir ja eigentlich auch das Stück Straße hinter unserem Carport kehren müssten, da es direkt an unser Grundstück grenzt. Da es dort keinen Gehweg gibt, müssen Passanten also auf der Straße laufen.
Was ist eure Meinung? Da die Straße nicht mehr zu unserem Grundstück gehört sind wir doch eigentlich nicht mehr zuständig für das Kehren, zumal hin und wieder eine Kehrmaschine vorbeifährt. Oder müssten wir doch kehren, weil nur Straße und kein Gehweg vorhanden ist, worauf die Fußgänger laufen könnten?
Eigentlich ist es immer um das Haus herum, wo Ihr etwas tun müsst, bis das andere Grundstück anfängt. Wie Du bereits geschrieben hast, kann das auch die Versicherung dann sehr interessieren, wenn sich jemand etwas im Winter bricht, weil nicht geräumt wurde. Wir selber haben nur die Stirnseite, da an beiden Seiten ein anderes Grundstück ist. Und von Punkt A des ersten Nachbarn bis Punkt B zum nächsten Nachbarn, sind wir dafür verantwortlich.
Ja schon richtig, aber bei dem Grundstück, nämlich der Straße, handelt es sich ja streng genommen um das Grundstück der Stadt. Uns gehört die Straße nicht. Wäre dort ein Gehweg, sähe das sicherlich auch etwas anders aus, aber ohne diesen, denke ich, müsste es von der Stadt gereinigt werden. Es fährt ja auch ab und zu die Kehrmaschine. Nur ist eben die Frage, ob das ausreicht bzw. ob wir nur dann zusätzlich kehren sollten, wenn es uns selber stört.
Wie es jetzt im Einzelfall genau aussieht, kann ich dir auch nicht sagen, vielleicht ist dies auch nur ein Gerücht, aber ich habe immer wieder mal gehört, dass ein jeder Hauseigentümer oder auch Mieter (Sofern im Mietvertrag hier nichts anderes geschrieben steht) dazu verpflichtet ist, das Stück Gehweg, welches ja öffentlich ist, vor seinem Haus zu räumen. Ich meine, dass sich das ganze "Verkehrssicherungspflicht" oder so ähnlich nennt. Dies wird in einer bestimmten Klausel in jedem Mietvertrag irgendwo geregelt und im Normalfall verpflichtet sich ein Mieter hierdurch, den angrenzenden Gehweg vor seinem Grundstück zu räumen.
Dies spielt besonders im Winter eine große Rolle, wenn die Straßen vereist sind und sich jemand auf dem Gehweg vor deinem Haus verletzen könnte, weil du den Gehweg nicht frei gemacht hast. Zum Teil kann es wiederum aber auch so sein, dass dies die Aufgabe der Gemeinde ist und diese dafür sorgt, dass der Weg geräumt und im Winter gestreut wird - Vielleicht erkundigst du dich mal bei eurem Mieter, bzw. bei der Gemeinde, sofern ihr die Hauseigentümer seid.
Schau mal in eure Satzung was da steht, du wirst dich wundern. Ich wohne direkt an der Hauptstraße wo jeden Tag über 20 000 Autos vorbeifahren und ich bin laut Satzung dazu verdonnert die Bundesstraße bis zur Straßenmitte einmal wöchentlich zu kehren. Dass das lebensgefährlich ist brauche ich dir sicherlich nicht zu erklären. Es reicht schon wenn ich das Laub aus der Gosse kehre, das ist gefährlich genug wenn die Autos mit ein paar Zentimeter Abstand an mir vorbeifahren. Ich darf mich aber nicht beschweren und die Sache auch nicht offiziell verweigern. Falls doch, dann müsste ich damit rechnen dass ich den Räumdienst dann bezahlen muss. Deshalb halte ich die Klappe und tue so als ob, wie meine Nachbarn übrigens auch.
Ich denke du musst die ganzen Gehwege und Straßen kehren die an dein Grundstück grenzen, eben überall wo fremde Personen lang laufen können. Sollte es sich wirklich um einen absoluten Privatweg handeln dann müsste das auch so gekennzeichnet sein und es müsste auch einen Hinweis geben dass er nicht geräumt wird. Die Kommunen machen das auch so, deshalb nehme ich mal an dass so eine Formulierung auch für Privatpersonen gilt. Allerdings kannst du dich nicht über eure Straßensatzung hinwegsetzen und ich würde auch nicht darauf vertrauen dass nicht doch ein findiger Bürger dich mit Erfolg verklagt wenn er auf deinem Weg gestürzt ist, und wenn es nur der Briefträger ist.
Ich denke auch, dass ihr für das angrenzende Stück Straße verantwortlich sein werdet und es dementsprechend auch pflegen müsst. Dazu gehört nun einmal, dass ihr den Winterdienst für diesen Teil der Straße übernehmen müsst und auch dafür sorgen müsst, dass keine Passanten behindert werden. Ich finde es nicht wirklich notwendig, die Straße regelmäßig zu kehren. Nur im Herbst wenn das Laub fällt sollte man das natürlich machen um das alte Laub zu entfernen und im Winter würde ich auch dieses Straßenstück geräumt und frei halten.
Ist kein Gehweg am Grundstück vorhanden, ist man trotzdem zur Straßenreinigung bzw. Winterdienst verpflichtet.
Ohne Gehweg ist man dann für die Hälfte der Fahrbahn zuständig, denn dort müssen Fußgänger dann notgedrungen laufen, wenn es keinen Gehweg gibt. Je nach Verhältnissen vor Ort würde ich das aber dann eventuell anders lösen. In der Straße, in der wir vorher wohnten, gab es auch keinen Fußweg, also hätten wir die halbe Fahrbahnbreite im Winter eisfrei halten müssen. Da wir aber auf unserer Straßenseite das einzige Haus waren, haben wir uns mit dem Nachbarn geeinigt, dass wir zusammen auf seiner Seite für das Schneeräumen sorgen und dann einen Streifen quer über die Straße zu unserem Zugang frei halten.
Im Sommer haben wir dann aber schon auf unserer Seite für Sauberkeit gesorgt, wie es in der Gemeindesatzung auch vorgesehen ist.
@Damomo
Hättest du meinen Beitrag besser gelesen, hättest du festgestellt, dass ich nach der Reinigung einer Straße gefragt habe, nicht jedoch nach einem Gehweg, wo es jedem klar sein sollte, dass er da für die Räumung und Reinigung verantwortlich ist.
Zudem habe ich nichts geschrieben, dass wir Mieter sind. Somit haben wir auch keinen Mietvertrag.
Bei uns ist es so, dass die Stadt einmal wöchentlich rechts und links mit einem Kehrwagen die Gosse fegt. Das müssen wir aber bezahlen, genauso, wie das Freiräumen der Straße im Winter von Schnee. Mit dem Unterschied, dass uns das in Rechnung gestellt wird, aber die Schneeräumung alle fünf Jahre mal einmal gemacht wird. Angeblich sind dann andere Straßen wichtiger, wo die Herren selbst wohnen. Wie es nun in deinem Fall richtig ist, weiß ich nicht. Aber sicherlich würde ich nicht freiwillig die Straße säubern.
Dadurch das kein Gehweg vorhanden ist denke ich das ihr ein kleines Stück Straße kehren müsst. Falls ein Gehweg vorhanden wäre müsste man diesen ja auch kehren. Ich würde lieber auf Nummer sicher gehen und das kleine Stück Straße kehren.
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