Bedarfsgemeinschaft möglich für die Zeit des Umgangs?
Herr A. hat zwei Kinder und ist von der Mutter der Kinder geschieden. Die Kinder leben bei der Mutter. Herr A. bezieht Arbeitslosengeld 2. Trotzdem möchte er seine Kinder natürlich regelmäßig sehen und möchte nun ein Umgangsrecht alle zwei Wochen.
Nun meint Herr A. aber, da die Umgangswochenende ja auch Geld kosten werden und die Kinder dann ja in der Zeit in seinem Haushalt leben, müssten ihm mehr Leistungen zu stehen. Deshalb will er für die Zeit des Umgangs die Kinder mit als Bedarfsgemeinschaft angeben.
Das an den Besuchswochenenden mehr Kosten anfallen, ist ja schon nachvollziehbar. Ich ging bisher aber davon aus, dass Bedarfsgemeinschaften dauerhaft sein müssen und nicht nur tageweise. Wobei an sich ja nur Kosten für Essen anfallen würden und höhere Betriebskosten, wie Wasser, Strom und Heizung. Alle andere Aktivitäten könnten ja kostenfrei geplant werden und die Kosten für Bekleidung etc. sind ja an sich über Kindergeld und ähnliches gedeckt.
Hat Herr A. Chancen damit durch zu kommen? Entsteht eine Bedarfsgemeinschaft, wenn ein geschiedener Mann seine Kinder zum Umgang bei sich hat? Oder ist eine Bedarfsgemeinschaft, wie ich ja bereits vermute, etwas was auf Dauer angelegt sein muss?
So etwas ist nicht machbar. Er bekommt nicht mehr Geld, damit er die Kinder ein paar Tage bei sich zu Hause hat. Er muss mit dem Geld zurecht kommen, welches er besitzt. Eine Bedarfsgemeinschaft geht nur dann, wenn die Kinder dauerhaft bei ihm leben werden. Da sie dieses aber nicht tun, wird das Amt nicht zustimmen. Mit Kindern etwas unternehmen, muss nicht immer Geld kosten. Gerade bei dem schönen Wetter eignen sich Spaziergänge am See, ein Gang zum Spielplatz. Schon eigentlich ein wenig frech dann zum Amt gehen zu wollen, um mehr Geld bekommen zu wollen.
Der beste Weg wäre, eine Arbeit zu finden und wenn es ein Minijob ist. Davon kann er Geld behalten und kann es dann auch für die Kinder ausgeben. Dann muss er eben Sachen machen, die kein oder nur wenig Geld kosten und im Monat mehr auf sein Geld aufpassen, damit er für Sonderwünsche etwas übrig hat. So ist das leider und kein Amt wird ihm aus diesem Grund mehr Geld geben. Er muss, wenn er Sozialleistungen bezieht nicht einmal Unterhalt zahlen. Das was er dabei spart und das sind bei zwei Kindern nicht wenig Geld, kann er ja nutzen für die Kinder.
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