Schnurlose Maus als Warensendung

vom 08.04.2012, 02:58 Uhr

Ich habe die Woche bei Saturn zufällig eine schnurlose Maus entdeckt. Da meine Maus mit Schnur scheinbar eh bald den Geist aufgibt, sah ich mir die Maus näher an. Für Knappe 15 Euro kam sie zumindest in die nähere Betrachtung, aber ich habe sie dann doch nicht mitgenommen.

Nun hatte ich mich bei Amazon ein wenig umgesehen und dann spontan eine schnurlose Maus bestellt. Der Verkauf erfolgte über einen Händler, es fielen allerdings keine Versandkosten an. Was mich an sich ein wenig verwundert hatte. Obwohl ein Versand innerhalb mehrere Tage angegeben war, hatte ich schon am Tag nach der Bestellung die Information im Postfach, dass meine schnurlose Maus auf dem Weg ist. Die Sachen die ich zeitgleich über Amazon bestellt hatte, wurden erst einen Tag später versendet.

Am Samstag morgen klingelte es. Der Postbote. Er habe ein kleines Päckchen, welches er nicht in den Briefkasten bekommt. Ich bin dann runter und habe die Sendung in Empfang genommen. Ich war ein wenig verwundert, weil es nur ein sehr kleiner Umschlag war, der aber aufgrund seiner Dicke nicht in den Briefkasten ging.

Als ich den Umschlag öffnete, sah ich die bestellte schnurlose Maus. Nur die Maus. Ohne Verpackung und ohne Anleitung. Da ich bisher nur Mäuse mit Schnur hatte, suchte ich auch längere Zeit den Stick für den USB- Anschluss, der sich dann aber in der Maus befand. Die Sendung wurde wohl auch als Warensendung versendet. Da ich keine Portokosten bezahlt habe, wäre mir das an sich egal. Aber die fehlende Verpackung stört mich doch und auch die fehlende Bedienungsanleitung. Klar erklärt sich von selbst, dass man den Stick in den USB- Anschluss steckt. Aber unsicher fühlte ich mich trotzdem.

Würdet ihr eine solche Verpackung einfach hinnehmen, weil man ja keine Versandkosten bezahlt habt? Die Maus war auch nur etwa 1,50 Euro günstiger als die bei Saturn. Ich habe allerdings keine Ahnung, ob es dieselbe Maus war. Ich vermute es aber.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Solange die Ware ankommt und das auch so wie bestellt, wäre es mir egal. Bei solchen Verpackungen muss natürlich darauf geachtet werden, dass die Ware nicht beschädigt wurde. Ich denke das liegt am Anbieter, den Du ausgewählt hast und er solche Sachen immer verwendet. Vielleicht solltest Du das bei Amazon einsetzen als Kundenbewertung. Nur so kann der Anbieter sehen, was den Kunden nicht gefällt und ändert es vielleicht einmal. Diese Verpackung war wohl die günstigste und so hat er diese gewählt. Geld spielt immer eine Rolle. Und wenn Du keine Versandkosten bezahlt hast, warst Du bei Amazon entweder über 20 Euro, da bezahlst Du dann nie Versandkosten oder bekommst dafür eben so eine Verpackung. Da musst Du Abstriche machen.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es kommt natürlich mit darauf an was in der Artikelbeschreibung stand. Stand dort das die Maus mit OVP geliefert wird oder das es sich hierbei um eine gebrauchte Maus ohne OVP handelt? Ich denke mal so was hätte man im Vorfeld klären müssen und auch den Versand. In den meisten Fällen versendet der Verkäufer am kostengünstigsten wenn er das Porto übernimmt und haftet dann natürlich auch wenn er es unversichert verschickt. Du kannst den Verkäufer höchstens noch anschreiben das er dir die Bedienungsanleitung noch zu kommen lässt oder du googelst mal im Internet und nimmst sie daraus.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich habe den Artikel nun noch mal aufgerufen. Es steht nicht dabei, ob die Ware in Originalverpackung versendet wird und der Verkäufer ist ein Händler, also kein Privatmensch. Die Maus ist auch keine gebrauchte Maus.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ich habe auch schon das eine oder andere Produkt über Amazon bestellt, sowohl über Privathändler als auch über gewerbliche Händler und bei beiden kam es schon vor, dass eine Verpackung gänzlich fehlte. Zuletzt kam bei mir zum Beispiel ein WLAN-Stick einfach in einem frankierten Umschlag an, wo dann noch eine kleine CD-ROM beilag, auf der ein Treiber zu finden war. Ich selbst war schon des öfteren darüber verwundert, habe es dann aber einfach so hingenommen und dies auch nicht weiter hinterfragt, immerhin war die Ware bei mir bislang immer vollkommen in Ordnung und wies keine Mängel auf.

Normalerweise ist es aber wirklich so, dass man bei diversen Händlern auf Amazon auch in den Produktbeschreibungen lesen kann, ob diese von Privathändlern oder gewerblichen Händlern verkauft werden, und eben auch ob und wie diese versendet werden. Ich selbst habe zwar immer ein bisschen Angst, dass man gerade bei Privathändlern, die ihre Waren "geöffnet" versenden, einen gebrauchten Artikel kauft, aber dem muss natürlich nicht so sein und ich gehe einfach mal davon aus, dass es sich wirklich um neue Ware handelt - Nur hat man dann in solchen Fällen leider nie einen Beweis dafür, das ist auch so ziemlich das einzige, was mich daran ein wenig stört.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Das diente ganz eindeutig der Gewinnmaximierung. Dafür habe ich Verständnis und wenn ansonsten alles in Ordnung war und du wirklich auf die Beschreibung verzichten kannst dann war es doch auch nicht so schlimm für dich. Später verkaufen kannst du so einen Verschleißartikel auch nicht, auch wenn der originale Karton mit dabei ist. Bedenken hätte ich vielleicht dass die Mouse auf dem Transportweg einen Schaden genommen hat, eben weil sie nicht in der originalen Verpackung war.

Vielleicht wäre die Warensendung sonst zu schwer geworden, das Gewicht darf ja nur maximal 500 Gramm betragen. Von den Abmaßen hätte es sicherlich auch mit Verpackung gepasst, sie entspricht ja ungefähr der Größe A4 und bis 15 Zentimeter darf die Sendung dick sein. Ich könnte mir auch vorstellen dass es vom Verpackungsaufwand schwieriger und teurer sein könnte. Ein größerer Umschlag kostet mehr Geld und wenn der Aufwand auch noch größer ist dann lohnt es sich nicht. Überlege dir mal was eine Viertelstunde Arbeit zum Verpacken eigentlich kostet.

Als Verbraucherschützer muss ich aber sagen dass der Händler trotzdem einen Fehler gemacht hat. Als gewerblicher Verkäufer ist er einfach verpflichtet eine Gebrauchsanweisung inklusive der Warnhinweise und Konformitätserklärung an den Käufer auszuhändigen

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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