Polizeiliches Führungszeugnis - von Amt zu Amt schicken?

vom 07.04.2012, 08:50 Uhr

A benötigt für ein Amt ein Auszug des polizeilichen Führungszeugnis. Man geht normalerweise in das Rathaus, beantragt dieses und nach einer Weile wird es zugeschickt. Wie aber verhält es sich, wenn eine andere Behörde einen Auszug des polizeilichen Führungszeugnisses möchte? Reicht es aus, wenn man dann auf dem Rathaus sagt, es soll an die Behörde X hingeschickt werden? Muss A die Gebühren dann dennoch übernehmen oder ist ein polizeiliches Führungszeugnis von Behörde zu Behörde nach wie vor kostenfrei? Der Nachteil ist halt, dass man selbst nicht weiß, was darin steht, aber in der Regel weiß man ja auch selbst, ob man irgendwelche Vorstrafen hat, oder?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen. Für den Privatgebrauch gibt es das Führungszeugnis Belegart N. Dieses Führungszeugnis wird dann an die Privatadresse geschickt.

Bei dem Führungszeugnis, das zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, handelt es sich um die Belegart O. Dieses darf nicht an Privatadressen geschickt werden. Als Antragsteller hat man trotzdem die Möglichkeit zur vorherigen Einsichtnahme. Man kann dann verlangen, dass das Führungszeugnis zunächst an das zuständige Amtsgericht gesendet wird und dort kann man dieses dann einsehen. Das dauert dann natürlich etwas länger als gewöhnlich.

Bezahlen muss man das Führungszeugnis natürlich immer, egal um welches Führungszeugnis es sich handelt. Die Kosten betragen derzeit 13 Euro.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ist es denn neu, wenn ein Führungszeugnis vom Amt A zu Amt B geschickt wird, dass die Kosten selbst zu tragen sind? Ich habe seinerzeit, lass es nun schon gute viereinhalb Jahre her sein, ein Führungszeugnis für eine andere Behörde benötigt und dies wurde intern verschickt. Dafür zahlen musste ich aber nichts, weil es wie gesagt von Amt zu Amt versendet wurde. Zwar wurde das Amt hier vor Ort zunächst Geld haben, aber die Person des Amtes, welches es benötigt hatte, sagte mir, dass dies für den Bürger kostenfrei sei. Daher verwundert es mich, dass es inzwischen auch Geld kosten soll.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich habe auch das erste Mal vor etwas mehr als vier Jahren ein solches Führungszeugnis beantragt und musste damals auch schon Geld dafür bezahlen. Das letzte Mal, dass ich ein Führungszeugnis brauchte, ist erst ein paar Monate her und es hat immer noch 13 Euro gekostet. Von daher würde es mich wundern, wenn das neu sein soll.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



*steph* hat geschrieben:Ist es denn neu, wenn ein Führungszeugnis vom Amt A zu Amt B geschickt wird, dass die Kosten selbst zu tragen sind?

Nun ja, du stellst den Antrag und das Führungszeugnis ist bei Antragstellung bar zu bezahlen. Ich hab das gerade erst vor ein paar Tagen gemacht, allerdings für private Zwecke, nicht für eine Behörde. Aber die Vorgehensweise ist die gleiche, nur dass du dann eben noch die Anschrift der Behörde angeben musst, an die es gesendet werden soll (bzw. eben zum Amtsgericht). Auf jeden Fall muss es bei Antragstellung bar bezahlt werden. Ob die Behörde, die das von dir haben möchte, dir die Kosten eventuell ersetzt, musst du wohl direkt mit denen klären.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Jessy_86, ich habe damals gar nichts mit dem anderen Amt ausgehandelt, als es darum ging, für diese andere Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen. Es war sogar gesetzlich verankert, was die Behörde vor Ort aber selbst erst einmal nachschlagen musste, ehe sie das Führungszeugnis beantragt und weitergeleitet hatten beziehungsweise es eben für das andere Amt beantragt hatten. Leider habe ich online auch nirgends etwas gefunden, ob und seit wann nun das polizeiliche Führungszeugnis von einer Behörde zur anderen mit Kosten verbunden ist.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Inzwischen konnte ich nun auch etwas mehr in Erfahrung bringen, da das Ganze nun konkreter wird. Es ist so, dass A nun das Amt, für dass das erweitere behördliche Führungszeugnis benötigt wird, tatsächlich seit 2011 nicht mehr die Kosten übernehmen darf. Bis zum letzten Jahr wurde es aber noch so gehandhabt. A erhält auch von dem Amt, welches das Zeugnis benötigt, ein Schreiben. Ohne dieses Schreiben könnte A im Grunde das Zeugnis gar nicht beantragen, sondern bekäme dann eben das Führungszeugnis, welches man ja auch privat beantragen kann. Der Kostenpunkt liegt laut Aussage des Amtes bei dreizehn Euro, was ja SuperGrobi auch schon bemerkt hat.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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