Gilt ein Führerschein dauerhaft unbegrenzt?
Ich musste wegen Krankheit leider eine Pause bei meinem Führerschein machen und habe ihn wohl doch erst mit 18. Aber ich habe neulich ein Gespräch mit meiner Freundin gehabt, die meint, dass man den Führerschein nicht unbegrenzt hat. Selbst, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lässt, muss man nach einer gewissen Zeit wieder eine Prüfung machen, sonst verfällt der Führerschein. Bisher habe ich sowas nur beim LKW-Führerschein gehört, aber es soll auch beim PKW so sein. Stimmt das oder hat man im Normalfall den Führerschein dauerhaft und unbegrenzt?
Wann hat man den Führerschein nicht unbegrenzt, obwohl man sich nichts zu Schulden kommen lässt? Wann muss man eine Prüfung machen, damit der Führerschein "verlängert" wird? Ist das vielleicht in gewissen Berufsgruppen so, also wenn man beispielsweise Taxifahrer ist?
Der Pkw-Führerschein ist in Deutschland bis jetzt unbegrenzt gültig. Es war vor ein paar Wochen im Gespräch ob man den Pkw-Führerschein eingrenzt, so dass man nach ein paar Jahren einen Test machen muss, ob man geeignet ist auf Deutschlands Straßen zu fahren. Ob das Gesetz je verabschiedet wird steht in den Sternen. Nur bei LKW-Fahrern, wie du ja bereits sagtest. Ist es so das der Führerschein nicht unbegrenzt gültig ist.
Man muss zunächst einmal unterscheiden zwischen dem Führerschein und der Fahrerlaubnis. Bei dem Führerschein handelt es sich lediglich um das Schriftstück, also beispielsweise um den EU-Kartenführerschein, den alten "grauen Lappen" oder alle sonstigen Variationen, die es da noch gibt. Bei der Fahrerlaubnis handelt es sich um die Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Fahrzeugklasse. Man kann also zum Beispiel den Führerschein verlieren, aber trotzdem im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Das nur mal vorweg als kurze Erklärung.
Bisher war und ist es auch noch so, dass der Führerschein unbegtenzt gültig ist. Ab dem Jahr 2013 allerdings werden Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Nach 15 Jahren muss man sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen, eine erneute Prüfung wird jedoch nicht abgelegt, die Fahrerlaubnis behält man also. Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden und noch werden, müssen übrigens bis spätestens 2033 umgetauscht werden.
Bei den Fahrerlaubnissen widerum muss man zwischen den einzelnen Fahrerlaubnisklassen unterscheiden. Es gibt einige Klassen, wie zum Beispiel die Klasse B ("Pkw-Führerschein"), die unbegrenzt erteilt werden. Wenn die Fahrerlaubnis also nicht mal entzogen wird, kann man sein ganzes Leben lang Autos fahren. Andere Fahrerlaubnisklassen, wie zum Beispiel die Klassen C und D (Lkw und Busse) werden begrenzt erteilt und zwar in der Regel für fünf Jahre. Danach muss man die Fahrerlaubnis verlängern, um weiterhin die jeweiligen Fahrzeuge fahren zu dürfen.
Bisher war ich auch immer der Meinung, dass ein Führerschein unbefristet gilt. Aber hier hat die EU mal wieder einen Riegel vorgeschoben, damit dies innerhalb der EU auch einheitlich geregelt ist und nicht jedes Land seine eigenen Regeln hat.
Für Deutschland ändert sich dies ab dem Jahre 2013 in dem Maße, dass alle neuen Führerscheine nur noch 15 Jahre befristet sind und man sie danach wieder erneuern muss. Für Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind, gilt die Regelung, dass sie bis zum Jahre 2033 umgetauscht werden müssen, d.h. nach dieser Umstellungsphase müssen alle Führerscheine auf eine befristete Zeit ausgestellt werden.
Die reine Fahrerlaubnis wird übrigens nicht befristet, sondern nur das Führerschein-Dokument. D.h. wenn man keinen gültigen Führerschein besitzt und trotzdem beim Fahren erwischt wird, muss man zwar ein Bußgeld entrichten, aber es handelt sich um keine Straftat im Sinne "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Die Änderung ab 2013 ist doch wie beim Personalausweis oder Reisepass. Diese gelten auch nicht ewig, sondern nach einer bestimmten Zeit muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Das heißt aber nicht, dass man dann keinen neuen Ausweise mehr bekommt.
Genauso wird das beim Führerschein sein. Man hat die Fahrerlaubnis unbegrenzt. Nur wird ab und an ein neuer Führerschein ausgestellt, so dass man nicht mehr unbegrenzt mit einem "Lappen" mit einem alten "Kinderfoto" herumfährt.
Also ich kann jetzt nur von Österreich reden und hier gibt es Unterschiede. Und die geschehen schon bei der Führerscheinprüfung oder manchmal auch später. Normalerweise ist der Führerschein unbefristet. Es kann nur sein das die Art des Führerscheins mal abläuft wie zum Beispiel mal unser rosa Zettel. Aber normalerweise ist er eben unbefristet.
Es kann aber auch sein das der Führerschein zum Beispiel aufgrund von einer Krankheit oder ähnlichen befristet wird. Dann muss man zu diesem Zeitpunkt aber keine Prüfung ablegen sondern einfach eine Gesundheitsuntersuchung machen. Das gleiche gilt zum Beispiel auch ab einem gewissen Alter für den LKW Führerschein.
torka hat geschrieben:Also ich kann jetzt nur von Österreich reden und hier gibt es Unterschiede. Und die geschehen schon bei der Führerscheinprüfung oder manchmal auch später. Normalerweise ist der Führerschein unbefristet. Es kann nur sein das die Art des Führerscheins mal abläuft wie zum Beispiel mal unser rosa Zettel. Aber normalerweise ist er eben unbefristet.
Es kann aber auch sein das der Führerschein zum Beispiel aufgrund von einer Krankheit oder ähnlichen befristet wird. Dann muss man zu diesem Zeitpunkt aber keine Prüfung ablegen sondern einfach eine Gesundheitsuntersuchung machen. Das gleiche gilt zum Beispiel auch ab einem gewissen Alter für den LKW Führerschein.
Das ist in Deutschland im Grunde genauso. Busführerschein oder LKW-Führerschein haben strengere Anforderungen als der PKW-Führerschein. Ab einem bestimmten Alter muss man hier nachweisen, dass man noch gesundheitlich zum Führen eines LKW oder Busses geeignet ist.
Bei der PKW-Fahrerlaubnis ist das nicht der Fall. Das steht auch häufiger zur Diskussion. Diese neue Regelung, dass der Führerschein alle paar Jahr neu ausgestellt werden muss, könnte man auch als eine Vorstufe dafür sehen, dass sich das auch einmal ändern wird. Denn dann ist es nur noch ein kleiner Schritt, dass man zur Neuausstellung des Führerscheins irgendwann einmal auch zugleich einen aktuellen Sehtest und Ähnliches vorlegen muss.
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