Welche Fahrkosten erkennt derzeit das Finanzamt an?

vom 06.04.2012, 14:09 Uhr

A möchte, zwar verspätet, die Steuererklärung vom letzten Jahr machen und weiß nun nicht, welche Fahrkosten das Finanzamt anerkennt. Er fährt jeden Tag 96 km zur Arbeit hin und muss diese Strecke auch wieder zurück fahren. Das Problem hatte er im letzten Jahr, als er die Steuererklärung machte noch nicht, weil er da einen 2 Minuten Fußweg hatte. Aber nun muss er ja doch weit pendeln und er ist sich nicht sicher.

A hat nun gehört, dass er nur den Hinweg geltend machen kann und das glaubt A aber nicht und so will er nun wissen, was er in die Steuererklärung schreiben kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Leider ist es tatsächlich so, dass hier nur die Entfernung von Wohnort zum Arbeitsort zählt und daher nur die einfache Strecke angesetzt werden kann. Das steht auch so in den Formularen und sollte A doch die doppelte Strecke ansetzen, so wird der Bearbeiter die Strecke kürzen, da dort mit einem Routenplaner geprüft wird, ob die Angabe plausibel ist.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Bei der Steuererklärung muss man unterscheiden zwischen den gefahrenen Kilometern und den Entfernungskilometern. Bei der Berücksichtigung der Werbungskosten für die Pendlerpauschale wird einzig allein die Entfernungskilometer zurate gezogen, die 30 Cent pro Entfernungskilometer beträgt - in diesem Fall also 96 x 30 Cent = 28,80 Euro.

Das ist aber noch nicht alles, denn in diesem Fall wird die Höchstgrenze von 4.500 Euro locker überschritten. Bei einer Pendlerpauschale von mehr als 4.500 Euro werden nämlich nur die Mehrkosten ersetzt, wenn man auch einen eigenen PKW dazu benutzt. Benutzt man dagegen Bus oder Bahn, kann man nur maximal 4.500 Euro ansetzen. Mit dem eigenen Kfz wären das dann in diesem Fall etwa 6.600 Euro, wenn man 230 Tage im Jahr als Arbeitstage ansetzt.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich kann Ihnen auch gleich den Rat mit auf den Weg geben schonmal Inspektionsbelege oder Reperaturrechnungen für das Fahrzeug rauszusuchen, welche die Kilometerstände am besten am Beginn und am Ende des Kalenderjahres beinhalten. Denn die wird das Finanzamt bei einer Antragssumme von 4.500€ mit großer Wahrscheinlichkeit anfordern.

» Finvw » Beiträge: 9 » Talkpoints: 6,11 »



Zu den anerkannten Kosten wurde ja schon etwas geschrieben, auch die Frage mit den einfachen Entfernungskilometern wurde schon geklärt. Ergänzend würde ich noch erwähnen wollen dass im Falle eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit oder auch zurück die Reparaturkosten steuerlich geltend gemacht werden können wenn niemand anders für die Bezahlung des Schadens aufkommt. Auch ein eventueller Wertverlust durch bestimmte Unfallkosten, zum Beispiel wenn das Fahrzeug auf die Streckbank musste, könnte fiktiv anhand entsprechender Tabellen ausgerechnet werden. Das Fahrzeug darf aber noch nicht so alt sein, sonst geht das nicht. Das gehört ja auch irgendwie zu den Fahrkosten. Alle anderen Aufwendungen sind aber mit dieser Fahrkostenpauschale abgegolten.

Bei einhundert Entfernungskilometern die man täglich dem Finanzamt präsentieren möchte sollte man aber auf kritische Nachfragen gefasst sein. So ist es wirklich hilfreich alle Tankquittungen des Jahres aufzubewahren, ebenso die Prüfberichte des TÜV oder die Werkstattrechnungen weil dort der Kilometerstand notiert wird. Wer überhaupt keine Belege vorweisen kann muss unter Umständen damit rechnen dass er zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet wird was natürlich extrem aufwendig ist.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können 30 Cent je Entfernungskilometer geltend gemacht werden. Das Finanzamt geht normalerweise von 220 Arbeitstagen aus. Ab 4.500 Euro will das Finanzamt einen Nachweis darüber, dass man die Fahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt hat. Die Haftpflicht ohne Kasko oder Reparaturkosten bei Unfällen auf dem Arbeitweg können zusätzlich abgezogen werden. Ansonsten ist alles damit abgegolten.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich habe in diesem Jahr in meiner Steuererklärung den Weg von etwa 800 Meter geltend gemacht. Dabei wurde diese Zahl aufgerundet und ich hatte überhaupt keine Probleme. Auch wenn es nur 30 Euro im Endeffekt waren, bin ich froh, dass das Finanzamt diese Kosten ab einem Kilometer wieder geltend machen lässt. Schaden kann es ja nicht! Man sollte also jeden Kilometer angeben. Um so mehr es wird, desto positiver kann es für die eigene Person sich auswirken.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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