Ab wann gilt man als verlobt?
Wir haben auf dem Küchentisch gerade ein Schreiben zur Zeugenanhörung rumliegen und ich habe vorhin einen Blick darauf geworfen. Darin ging es unter Anderem um das Aussageverweigerungsrecht und es wurde aufgeführt, wann man davon Gebrauch machen könne. Dass man eine Aussage verweigern kann, wenn davon der Ehepartner oder ein Verwandter betroffen wäre, wusste ich schon früher. Neu war mir allerdings, dass das auch bei dem oder der Verlobten zutrifft.
Deshalb interessiert es mich, ab wann man als verlobt gilt. Ich dachte immer, eine Verlobung sei etwas Inoffizielles und man tausche einfach nur Ringe dabei aus. Beim Standesamt muss man eine Verlobung nicht melden, oder? Andererseits finde ich das unlogisch, denn in dem Fall könnte ich mich mit dem Angeklagten, den ich nicht belasten will, einfach mal spontan verloben. Dafür brauche ich praktisch nur zwei Ringe und die sind schnell besorgt. Wenn der Angeklagte auch noch mein langjähriger Freund wäre, würde die Verlobung ja nicht einmal unglaubwürdig erscheinen. Ab wann ist man also offiziell verlobt?
Man ist verlobt, wenn sich beide Partner einig sind, dass man bald heiraten will. Wenn dein Freund also als Angeklagter vor Gericht stehen würde und ihr vorher einfach einig seid, dass ihr verlobt seid, kann euch keiner was und du musst nicht aussagen. Schlecht ist, wenn du sagst, dass du beispielsweise sagst, dass du nicht aussagen willst, weil du mit dem Angeklagten verlobt bist und der Angeklagte es verneint. Da muss man sich schon einig sein.
Also ich kenne das eigentlich nur so, dass man verlobt ist, sobald es eben einen Heiratsantrag gab. Oder man sich eben ohne Antrag dazu beschlossen hat, das kommt dann eben auf die jeweiligen Personen an, manche sagen ja auch "einfach so", dass sie jetzt verlobt sind, weil sie sich dazu entschieden haben und ich denke, dass das dann auch so gilt.
Naja, ich denke so richtig kann man nicht davon sprechen, dass man offiziell verlobt ist. Wie bereits gesagt wurde, ist man ja verlobt, wenn man darüber gesprochen hat, dass man heiraten möchte, beziehungsweise die Frage "Wollen wir uns verloben?" mit einem Ja beantwortet wurde; es muss natürlich von beiden gewollt sein. Eine Verlobung muss nirgendwo gemeldet werden dachte ich auch, dass es in einem Fall wie deinem nicht zählt, wenn man "nur" verlobt ist, da man dies ja eigentlich gar nicht beweisen kann oder man eben schnell behauptet man wäre verlobt.
Früher war es so, dass man offiziell als verlobt galt, wenn man beim Standesamt das sogenannte "Aufgebot" bestellt hatte, sprich die Heiratsabsicht von beiden zukünftigen Eheleuten offiziell gemacht hat.
Wie das heute geregelt ist, kann ich nicht sagen. Es ist nur schwer vorstellbar, dass eine einzige Behauptung hierzulande vor Gericht Bestand haben sollte.
Also wir hatten damals beschlossen zu Heiraten und als wir dies dann verkündet haben haben wir uns gleich offiziell verlobt. Ich denke mal so sollte es schon sein. Man muss es ja wenigstens beidseitig abgesprochen haben und kann nicht hinterm Rücken des Partners dies einfach so behaupten. Muss also mehr oder weniger beidseitig geklärt sein.
Verlobt ist man ab dann, wenn man den Heiratsantrag des Partners annimmt und man sich einig ist, das man heiraten möchte. In der Regel sagt man ja, das man innerhalb eines Jahres nach der Verlobung heiratet, aber das ist heutzutage ja nicht mehr ganz so streng gesehen. Wenn man allerdings das Aufgebot beim Standesamt bestellt, gilt man ab da als verlobt. Also es gibt viele Varianten, ab wann man als verlobt gilt und ich bin auch bald seit einem Jahr verlobt mit meinem Partner und wir wollen dieses Jahr noch heiraten.
Also, wenn man als Zeuge seine Aussage nicht machen möchte, weil man mit dem Angeklagten verlobt ist, dann braucht man das auch nicht. Kontrollieren kann man so eine Verlobung nicht wirklich, denn wie soll man schon nachweisen können, ob ein Heiratsantrag gemacht wurde oder nicht? Außerdem ist es ja dem Paar überlassen, wie sie sich verloben.
Rechtlich gesehen wird keine bestimmte "Zeremonie" verlangt. Dazu gehört auch, dass kein Verlobungsring oder ähnliches erforderlich ist. Eine Verlobung ist das Versprechen, eine Ehe miteinander eingehen zu wollen. Dieses kann frei gestaltet werden. Es ist nur wichtig, dass es irgendwie und irgendwann erfolgt ist.
Die Verlobung ist tatsächlich ein völlig informeller Akt, der an keinerlei Vorgaben gebunden ist. Nicht einmal die Ringe sind Pflicht, man kann sich auch ohne Ringe verloben. Theoretisch könnte man also auch noch im Gerichtssaal beschließen, dass man heiraten will und gilt dann als verlobt. Allerdings muss diese Verlobung schon den "Anschein der Ernsthaftigkeit" erwecken, damit man auch vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen kann.
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