Fahrzeugschein - Kopie nicht zulässig?

vom 05.04.2012, 16:26 Uhr

Im Fokus habe ich eine Mitteilung gelesen dass die Verwendung einer Kopien von der Zulassung nicht zulässig ist und dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Es wird argumentiert dass man an Kopien eventuelle Veränderungen nicht erkennen kann und sie deshalb immer im Original mitzuführen hat. Das kann ich durchaus verstehen, aber was mich wundert, selbst beglaubigte Kopien werden nicht anerkannt und falls man auf die Idee kam eine Farbkopie anzufertigen könnte es sein dass man ein Strafverfahren wegen einer Urkundenfälschung angehängt bekommt.

Ich weiß dass es in meinem Bekanntenkreis durchaus üblich ist die Mitfahrer mit Kopien von der Zulassung auszustatten und soweit ich weiß gab es auch noch nie Probleme damit bei einer eventuellen Kontrolle. Ist diese Regelung nun neu oder wird sie eventuell nicht konsequent umgesetzt? Ich stelle es mir manchmal doch recht schwierig vor immer daran zu denken die originalen Papiere umzupacken und manchmal geht es auch nicht wenn wirklich sehr viele Familienmitglieder das Fahrzeug nutzen. Wie macht ihr das? Seit ihr schon einmal in eine Kontrolle gekommen und habt nur eine Kopie von der Zulassung vorweisen können? Kann man sich denn überhaupt so einfach amtliche Zweitpapiere ausstellen lassen wenn man die originalen Fahrzeugpapiere nun nicht gerade verloren hat?

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Kopien von Dokumenten wurden eigentlich noch nie anerkannt, dass das bei Fahrzeugpapieren selten zu Problemen kommt, liegt an der nicht konsequenten Verfolgung dieser Tatsache.

Mit dem Fahrzeugschein hat man bei einer Kontrolle durch die Polizei ja meistens nur den Halter des Fahrzeugs nachzuweisen. Diese Angabe im Fahrzeugschein kann von den Beamten vor Ort relativ leicht überprüft werden, bzw. lassen sie das die Kollegen in der Wache überprüfen. Andere Nachweise wie die Eintragung von nachträglich verbauten Fahrzeugteilen, die Eintragungpflichtig sind, können da eventuell schon zu Problemen führen. Das hängt aber immer von der Situation vor Ort ab.

Bei Hauptuntersuchungen kommt man mit der Kopie des Fahrzeugscheins allerdings nicht zum ersehnten Erfolg, sprich der Plakette.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich habe das in der Fahrschule auch so gelernt das eine unbeglaubigte Kopie des Fahrzeugscheins nicht zählt. Wenn man sie allerdings beim örtlichen Amt beglaubigen lässt gibt es keine Probleme mehr. Man muss dazu eine Kopie des Fahrzeugscheins anfertigen und mit dem Original zum Amt gehen, dort erzählt man eine kleine Gebühr (meist 2-3 €) und man bekommt einen Stempel der Stadt und eine Unterschrift der Angestellten und der Schein ist beglaubigt.

Bei mir in der Familie ist das allerdings genauso, kaum einer hat der originalen Fahrzeugscheins dabei, die meisten davon sind auch nicht beglaubigt. Meist hängt es auch von dem Polizisten ab, ob die Kopie des Scheins zählt.

» Techniklover » Beiträge: 394 » Talkpoints: 11,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hier wurde auch schon mal darüber diskutiert Kopie des Fahrzeugscheins bei Mietwagen . Und weil es mich interessierte, habe ich mich an mehreren Stellen erkundigt. Eine Kopie ist nicht erlaubt. Auch keine beglaubigte Kopie. Man darf ausschließlich mit den Original KFZ-Schein das Auto führen. Alles andere kostet Geld. Und zwar kann es beim ersten mal 10 Euro kosten oder auch nach Ermessen der Polizei 20 Euro. Wenn man das zweite Mal damit erwischt wird, wird es noch teurer und es steigert sich, wenn man uneinsichtig ist.

Ich habe mich erst mal beim hiesigen Straßenverkehrsamt erkundigt. Dann beim Ordnungsamt und dann auch bei der Polizei. In der Zwischenzeit habe ich auch einen Bulli leihen müssen, weil ich etwas von A nach B transportieren musste und dort bekam ich wieder mal nur eine Kopie. Ich sagte dann, dass es nicht erlaubt ist und der Typ bei der Autoverleihung meinte, dass er es weiß, aber sie niemals die Originalscheine rausgeben. Die Polizei wäre bei Leihwagen kulant. Aber eine Bekannte hat genau das Gegenteil erlebt und musste zahlen, weil sie bei einem Autoverleih nur eine Kopie mitbekommen hat.

@Techniklover: Dass was du da vorgeschlagen hast, habe ich beim Straßenverkehrsamt auch schon versucht. Aber die haben mich fast ausgelacht und meinten, dass sie weder eine beglaubigte Kopie noch einen zweiten Fahrzeugschein ausstellen könnten. Mich würde schon interessieren, woher du diese Information her hast mit der Beglaubigung. Weder hier auf dem Amt machen sie das noch in meiner alten Heimat, wo es meine Freundin auch versucht hat. Übrigens hat mein Fahrlehrer auch gelacht, als ich ihn fragte, ob so was geht und meine Tochter hat den Führerschein seit knapp einem Jahr und ihr Fahrlehrer hat auch gesagt, dass man IMMER das Original mitführen muss und man den KFZ-Schein nicht beglaubigen lassen kann. Und wenn, dann würde er genauso wenig etwas nutzen wie ein leeres Blatt Papier.

Mir ging es nämlich darum, dass ich den Fahrzeugschein ebenso in meiner Tasche habe wie mein Mann, damit man eben nicht ohne diesen fährt. Es ist nämlich auch nicht gerade gut, wenn man den Schein im Auto lässt. Das ist wiederum aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt. Denn wenn das Auto gestohlen wird und der Dieb den Schein dabei hat, hat man es als Fahrzeughalter dem Dieb leichter gemacht, dass er über die Grenze fahren kann und da kann die Versicherung die Zahlung stoppen und man sitzt dann auf den Kosten.

Hier steht übrigens auch noch interessantes drin, was die Kopie betrifft, auch wenn es ein anderes Thema ist Fahrzeugschein im Auto - Darf man das?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Dass man es nicht darf, wurde ja schon geschrieben, ich weiß es auch aus der Praxis, dass das Mitführens des Fahrzeugscheins als Kopie mit einem Verwarnungsgeld belegt werden kann. Es wird quasi als vergessener Fahrzeugschein gewertet. Damit konfrontiert wurde ich seinerzeit in der Werkstatt, als ich einmal einen Leihwagen benötigte und man generell in dieser Werkstatt keine Originalfahrzeugscheine mit herausgegeben hatte. Der Besitzer der Werkstatt sagte dann, ich solle dann eben das Verwarnungsgeld zahlen, damals betrug es noch fünf Euro und bekäme es dann wieder. Erwischt wurde ich nicht, und ansonsten haben wir den Fahrzeugschein immer dabei.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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