Sitzenbleiber mit Geschwisterkind in eine Schulklasse?
J und K sind Geschwisterkinder und nicht einmal ein Jahr auseinander. Sie wurden dennoch in unterschiedlichen Klassen eingeschult, weil die Stichtage es jeweils so zuließen. Nun ist es so, dass J als älteres Kind diesen Sommer vermutlich nicht versetzt wird und die Schulklasse wiederholen muss. Kurios dabei ist, dass die Klasse, in die J dann käme, gleichzeitig auch die Klasse von K wäre.
J weigert sich daher, mit K in eine Klasse zu gehen und würde lieber in die Parallelklasse von K gehen. Dies wiederum möchte die Schulleitung eher vermeiden, da aus J und Ks Wohnort keine Schüler darin sind, die dann bei Bedarf Fahrgemeinschaften bilden müssen. Ein kompletter Schulwechsel steht ebenfalls nicht zur Debatte. J möchte nicht aufgrund des Freundeskreis in die Klasse von K wechseln, um so nicht aufgezogen zu werden.
Die Eltern sind ziemlich verzweifelt und appelliert dennoch an die Schulleitung. Doch bislang ohne Erfolg. Kann die Schulleitung denn einfach bestimmen, in welche Klasse ein Schüler oder eine Schülerin zurückversetzt wird oder haben Eltern da auch ein Mitspracherecht? Wie würdet Ihr als Eltern reagieren? Welche rechtlichen Schritte können die Eltern notfalls gehen?
Ich kann das ältere Kind gut verstehen. Mit seinem kleineren Bruder oder der kleineren Schwester versteht man sich in einem bestimmten Alter oft nicht sehr gut und möchte eigentlich lieber etwas mit gleichaltrigen unternehmen. Allerdings ist J nun mal sitzen geblieben und meines Wissens, muss eine Schule den Schüler dann nicht einmal mehr nehmen sondern könnte ihn auch an eine andere Schule schicken, zumindest war das bei mir in der zehnten Klasse so.
Auf jeden Fall bin ich der Meinung, dass J einfach zu K in die Klasse gehen sollte und nicht irgendwelche extra Wünsche äußern sollte. Wenn sie dann gemeinsam in die Schule fahren können oder sogar gemeinsam sich bei den Hausaufgaben aushelfen können ist das doch wirklich sehr gut.
Einen ähnlichen Fall hat es bei uns auch einmal gegeben. Da wäre beinahe auch ein Mitschüler mit seinem Bruder in die Klasse gekommen, obwohl dieser sogar zwei Jahre älter ist. Das hatte damals mit dem zusammenkommen von G acht und G neun zu tun. Jedoch hat sich der Schüler noch gerettet und es kam nicht zu dieser Situation. Für das ältere Kind ist es meistens sehr schwierig, mit seinem jüngeren Bruder in eine Klasse zu müssen. Damals wurde auch er sogar ein wenig gehänselt, deswegen hat er sich dann auch sehr stark angestrengt, um die Klasse doch noch zu schaffen.
Das würde ich J ehrlich gesagt ebenfalls empfehlen. Wenn es doch nichts wird mit der Versetzung, dann sollten die beiden jedoch in getrennte Klassen kommen. Zumindest erst einmal für das erste Halbjahr. Anschließend kann man sich dann immer noch überlegen, ob beide in die gleichen Klassen kommen. Aber wie ist das mit den Fahrgemeinschaften? Wer muss Fahrgemeinschaften bilden? An der Stelle der Eltern würde ich Druck machen auf die Schulleitung, damit die beiden in getrennte Klassen kommen. Denn wenn Mitschüler gehänselt werden, ist das sicherlich nicht in Betracht der Schulleitung. Es ist auch schon oft vorgekommen, dass Kinder die Klasse wechseln, warum soll das dann in diesem Falle nicht auch möglich sein?
Die Schulleitung darf meines Wissens nach die Klassen so zusammen stellen, wie sie es will und wenn die Schulleitung nun fest darauf besteht, dass die beiden Geschwisterkinder zusammen in eine Klasse kommen werden, dann können da auch die Eltern nicht viel dagegen machen. Man kann einfach nur immer wieder mit der Schulleitung Kontakt aufnehmen und mit ihnen sprechen. Wenn man etwas Druck macht bekommt man ja auch oft seinen Willen, weil es auch der Schulleitung zu blöd sein wird wenn andauernd die Eltern der beiden Kinder anrufen oder vielleicht sogar auf der Matte stehen.
Dieses Argument mit den Fahrgemeinschaften ist ja auch schon sehr fadenscheinig. Wenn die Eltern möchten, dass ihr Kind in eine andere Klasse gehen soll, dann wird ihnen auch ganz bewusst sein das sie eventuell ihr Kind alleine durch die Gegend fahren müssen werden, wenn es auf eine Klassenfahrt geht oder etwas in dieser Art. Und wie oft muss man denn auch schon sein Kind aus schulischen Gründen irgendwo hin bringen? Das ist schon ziemlich selten, finde ich.
Ich als Elternteil würde zunächst einmal an mein Kind appellieren, denn noch ist die letzte Note ja noch nicht festgelegt und das Kind hat noch etwas Zeit, um sich in den gefährdeten Fächern zu verbessern und eventuell auch wieder auf eine ausreichende Note zu retten. Das kann theoretisch noch ganz gut geschehen. Parallel dazu würde ich aber auch richtig Dampf bei der Schulleitung machen und zur Not jeden zweiten Tag in das Büro des Direktors gehen und mit ihm reden oder einen Termin nach dem anderen anfordern, damit ich das Anliegen vortragen kann und vor allem auch Präsenz zeige. Das hilft häufig ganz gut. Und zur Not würde ich dann auch schon die beiden Kinder darauf vorbereiten, dass sie demnächst eventuell zusammen in eine Klasse gehen werden. Wobei ich persönlich die beiden gleich von Anfang an zusammen eingeschult hätte und dann auch konsequent in eine Klasse gesteckt hätte, damit ich mir die doppelten Elternabende und Elternsprechtage zu ersparen.
Die Schulleitung darf Klassen auf jeden Fall erst einmal nach eigenem Ermessen zusammen setzen. Allerdings kenne ich keinen Fall, in dem die Eltern nicht zumindest angehört wurden und gemeinsam die Argumente für oder gegen die Einteilung in bestimmte Klasse erörtert wurden.
Gerade hier spricht für mich das Argument der Fahrgemeinschaften auch nicht dafür, dass die beiden Kinder unbedingt in die gleiche Klasse gehen sollten. Klar ist es erst einmal sinnvoll danach zu schauen. Und auch bei uns waren Klassen einmal so eingeteilt, dass in eine Klasse die auswärtigen Schüler gingen. So konnte man den Stundenplan mit Rücksicht auf die Zeiten des Schulbusses erstellen. Wenn aber die Eltern das nicht wollen, dann sollten sie eben der Schulleitung gegenüber erklären, dass sie für den Transport des zweiten Kindes selbst sorgen werden. Das sollte eine Schulleitung schon überzeugen.
Ansonsten kann gegen eine solche Einteilung auch beim zuständigen Schulamt Einspruch eingelegt werden. Dort müssten dann die Argumente noch einmal vorgetragen werden und es würde dann von höherer Stelle entschieden. Diesen Weg würde ich aber nur im Notfall gehen, da die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern so nicht besser würde.
Das finde ich ziemlich unglücklich. Ich persönlich hätte nie Geschwisterkinder in so einem Fall in eine Klasse gesteckt. Wir hatten den Fall selbst zu Schulzeiten. Da war jemand sitzen geblieben und kam in meine Klasse, wobei seine Schwester in der Parallelklasse gekommen ist. Bei uns war das davon abhängig, wie groß die Klassen sind und dann kam er eben in unsere Klasse, weil wir zahlenmäßig in der Minderheit waren.
Das war im Endeffekt die beste Entscheidung, denn der ist so schon gehänselt worden, weil seine Schwester in unserer Stufe war, das wäre bestimmt nicht besser geworden, wenn beide in derselben Klasse gewesen wären. Nicht zu vergessen die ganzen Vergleiche miteinander und das eventuelle Konkurrenzdenken. Wir hatten leider mal den Fall, wo man meinen Mitschüler mit dem Namen seiner Schwester aus der Parallelklasse angesprochen hat und das ist echt peinlich.
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