Leibliche Väter und Patchwork Familie

vom 31.03.2012, 16:41 Uhr

Die Cousine meiner Nachbarin wird demnächst wieder Mutter. Sie hat aus vorherigen Beziehungen mehrere Kinder. Vom Kindsvater des bisher jüngsten Kindes, lebt sie schon länger getrennt. Die Beziehung war nicht ganz einfach, da er ihr Leben stark eingeschränkt hat. Seit etwa zwei Jahren ist sie mit ihrem jetzigen Partner zusammen und sie erwarten nun ihr erstes gemeinsames Kind und wollen im nächsten Jahr auch heiraten.

Der „Stiefvater“ wird von allen Kindern akzeptiert. Sehr zum Leidwesen des Kindsvaters des jüngsten Kindes. Der sieht seinen Sohn auch regelmäßig. Ansonsten haben die Kinder einen festen Bezugspunkt im neuen Mann der Mutter und auch die Großmutter (Mutter der Mutter) kümmert sich sehr um die Enkel. Außerdem haben alle Kinder einen festen und geregelten Tagesablauf in der entstandenen Patchwork Familie. So geht das bisher jüngste Kind auch in den Kindergarten.

Nun steht demnächst die Entbindung des gemeinsamen Kindes an. Das Kind soll via Kaiserschnitt innerhalb der nächsten zwei Wochen entbunden werden. Nun hat der Kindsvater des bisher jüngsten Kindes einen Antrag bei Gericht gestellt, dass sein Kind während der Zeit in der die Mutter im Krankenhaus ist, bei ihm leben soll, da sich durch die Geburt ja einiges im Leben des Kindes verändert und es deshalb die Nähe zum leiblichen Vater braucht.

Die werdende Mutter ist nun natürlich ein wenig geschockt und weiß nicht wirklich was sie machen soll. Gerade in der Situation wäre es für das Kind wahrscheinlich nicht wirklich gut, wenn es von seinem gewohnten Umfeld getrennt wird. Soweit bekannt ist, hat der Kindsvater des Kindes auch keinen Urlaub in der Zeit und sein Kind müsste auf alle Fälle auch fremd untergebracht werden. Würde sein Kind aber in der Patchwork Familie bleiben, wäre es im gewohnten Umfeld, da ja auch die Großmutter immer greifbar ist. Auch der regelmäßige Tagesablauf bliebe erhalten, da das Kind ja einen Kindergarten besucht. Das Hinbringen und Abholen ist bereits auch schon abgeklärt.

Es geht mir hier weniger um den rechtlichen Aspekt, sondern um das, was dem Kindeswohl wohl am besten bekommen würde. Ist es nicht besser, wenn das Kind bei der sich verändernden Familiensituation im Kreise der Familie bleiben würde, bei der es sonst sie meiste Zeit verbringt? Der leibliche Vater sieht das Kind sonst meistens nur an den Besuchswochenenden. Auch hält er sich selten an Absprachen mit der Mutter, die die Gesundheit des Kindes betreffen. Außerdem freut sich das Kind auf sein jüngeres Geschwisterchen. Da wären also keine Probleme zu erwarten.

Was würdet ihr machen? Oder seht ihr eher, dass der Ex- Partner seiner Ex- Partnerin ihr neues Glück nicht gönnt?

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Da ich solche Spielchen von dem Vater meiner Kinder auch kenne, würde ich da recht gelassen reagieren, wenn mir eine entsprechende Mitteilung vom Gericht ins Haus flattert. Denn ich vermute einfach mal, dass bei euch die Gerichte auch nicht schneller arbeiten als bei uns. Oder hat die Kindesmutter nun direkt einen Termin zur Verhandlung vor Gericht erhalten?

Wenn da noch kein Termin besteht, ist sowieso noch keine Gefahr in Verzug. Dazu kann, soweit du das beschrieben hast, glaubhaft belegt werden, dass das Kind trotz Krankenhausaufenthalt gut versorgt ist. Man wird es daher kaum aus seinem Alltag reißen wegen ein paar Tagen, welche die Mutter nicht zu Hause ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^