Welche Umzugskostenpauschalen werden vom Amt gezahlt?

vom 30.03.2012, 21:11 Uhr

A hat sich von ihrem Mann getrennt und will aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Der Mann von A ist arbeitslos und A selber ist arbeitssuchend. A und ihr Mann haben bisher von Arbeitslosengeld I gelebt. Da A nun aber erst mal, wenn sie ausziehen will, Hartz 4 bekommen wird, überlegt sie, welche Kosten das Amt beim Umzug bezahlt. Welche Umzugskostenpauschale steht A zu? A wohnt in Nordrhein Westfalen, wenn das was zur Sache beiträgt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



So weit ich das weiß, gibt es keine festen Pauschalen. Ist ja auch relativ unsinnig, wenn es da feste Beträge gäbe, da ja nicht nur Ein- Personen- Haushalte umziehen, sondern auch Mehr- Personen- Haushalte.

Was die Ämter für einen Umzug bezahlen, liegt teilweise im Ermessungsspielraum des zuständigen Sachbearbeiters. Da gibt es zum Teil verschiedene Variationen:

1. Es wird nur ein Leih- LKW bezahlt. Die Leute zum Umziehen muss man privat selbst organisieren.

2. Es werden nur 1- Euro- Jobber bezahlt. Fast jede größere Stadt hat mittlerweile ein Unternehmen, die solche Sachen über 1- Euro- Jobber macht.

3. Man kontaktiert verschiedene Umzugsunternehmen und lässt sich einen Kostenvoranschlag machen. Die reicht man bei dem zuständigen Sachbearbeiter ein und der entscheidet welches Unternehmen den Zuschlag bekommt.

Ansonsten sind die Entscheidungen oftmals noch von anderen Faktoren abhängig. Wie auch eventuelle Behinderungen und so weiter. Zuverlässige Informationen geben aber auf alle Fälle die zuständigen Ämter. Und die Wohnung muss natürlich auch erst bewilligt werden. Ansonsten werden auch keine Umzugskosten übernommen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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