ALG II nach Trennung mit Teilzeitjob - Hilfe gesucht

vom 30.03.2012, 16:34 Uhr

F und G waren acht Jahre ein Paar, welches auch zusammen gelebt hat. Nun hat sich F von G getrennt und G ist vorübergehend zu ihrer Mutter gezogen. Jedoch hat G dort kein eigenes Zimmer mehr, da G's Mutter alle möglichen Räume untervermietet hat. Derzeit schläft G auf dem Sofa im Wohnzimmer oder wechselt mal ins Bett von ihrer Mutter. Dass dies kein Zustand ist, ist klar. Am liebsten würde G sich eine eigene Wohnung suchen, was aber aufgrund ihres Teilzeitjobs leider finanziell nicht möglich ist.

G wird sich am Montag darum bemühen, aufstockendes Arbeitslosengeld II zu beantragen und zu erhalten und somit auch eine eventuelle Miete für eine eigene, kleine Wohnung herauszuschlagen. Alles andere ist für G eben nicht möglich und nur das Sofa der Mutter zu beanspruchen, bringt G ja nun auch nicht in eine bessere Lage. Zudem ist das Sofa auch nur eine Zwischenlösung.

Wird G problemlos eine Aufstockung erhalten, um so Miete oder zumindest anteilige Miete von seitens des Amtes zu bekommen? Der Bruttolohn liegt, logischerweise genau wie der Nettolohn, unter der Armutsgrenze. G würde gern durch die Arbeit mehr verdienen, aber sie bewirbt sich bereits seit Jahren eher erfolglos, sodass es jetzt auch keine wirkliche Lösung ist, sie darauf hinzuweisen. Kann das Amt denn an die Mutter herantreten, auch, wenn G nun inzwischen fast 30 Jahre alt ist, zum Beispiel, um einen Untermieter hinauszuwerfen oder um finanzielle Unterstützung seitens der Mutter zu gewährleisten? Was kann G tun, um nach einer solchen Trennung wieder zumindest finanziell auf die Füße zu kommen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Generell wird Frau G. ergänzende Leistungen zustehen. Die Miete wird allerdings nicht, wie von meiner Vorposterin behaupten, komplett übernommen. Frau G. steht ein bestimmter Satz für die Miete zu. Nennt sich Kosten der Unterkunft. Theoretisch kann sie mal nach ihrer Stadt und Kosten der Unterkunft bei Google suchen und bekommt da vielleicht auch eine Angabe, wie hoch die Kosten der Unterkunft am Wohnort sein dürfen. Sprich sie könnte sich also morgen schon mal einen Überblick über den derzeitigen Wohnungsmarkt schaffen.

Zu den Kosten der Unterkunft, die auch die Heizkosten und die Kaltnebenkosten enthalten, steht Frau G. halt noch der Regelbedarf zu. Grob geschätzt kann man von 350 Euro Kosten der Unterkunft (Achtung der Betrag schwankt von Stadt zu Stadt und ist keine verbindliche Auskunft!) und 360 Euro Regelbedarf ausgehen. Was zusammen etwas um die 710 Euro rum sein müssten. Von dem Betrag geht aber dann das Einkommen noch runter. Sprich wenn sie 400 Euro im Monat verdient, wird der Betrag zum Großteil an den Leistungen abgezogen. In der Regel kann man einen Teil vom Einkommen zusätzlich behalten. Das sind in der Regel, je nach Höhe des Einkommens, 100 bis 165 Euro. Ich würde mal grob sagen, etwa 400 Euro an Leistungen könnten ihr zustehen. Sprich sie wird mit Leistungen und dem Gehalt aus ihrem Teilzeitjob auf der Höhe dessen sein, was man als Hartz 4 Niveau bezeichnen könnte.

Die Mutter ist auf keinen Fall unterhaltspflichtig. Auch muss die Mutter ihren Mietern nicht kündigen. Frau G. sollte aber darauf gefasst sein, dass man sie bei den zuständigen Ämtern fragen wird, wo sie bisher gewohnt hat und wo sie zur Zeit wohnt. Da sollte sie auf alle Fälle angeben, dass im Haushalt der Mutter kein Zimmer frei ist und sie quasi da schläft, wo halt Platz ist. Was laut deinen Schilderungen ja der Realität entspricht.

Eventuell könnte es auch sein, dass ihr nur Wohngeld zusteht. Das bekommt man aber, so weit ich das gelesen habe, bei der Arge dann an sich sofort mitgeteilt. Allerdings hat sie mit Wohngeld keinen Anspruch auf eine Erstausstattung. Und Erstausstattung ist meistens auch ein wenig Ermessensache des Sachbearbeiters. Sprich wenn sie Möbel hat, braucht sie nicht mehr mit viel rechnen.

Was ihr bei der Arge aber höchstwahrscheinlich passieren wird, dass man ihr nahelegen wird, dass sie sich um einen Arbeitsplatz bemühen muss, mit dem sie ihren Lebensunterhalt komplett selbst finanzieren kann. Deshalb könnte es auch sein, dass sie demnächst den üblichen Weg eines Beziehers von Arbeitslosengeld 2 gehen werden muss. Also Maßnahmen und auch Bewerbungen vorlegen und so weiter.

Ganz generell würde ich dazu raten, zum ersten Besuch bei einer Behörde eine Begleitperson mitzunehmen. Möglichst auch zu allen weiteren Besuchen. Unterlagen direkt abgeben ist meistens auch sinnvoller. Wobei sie die meisten Sachen generell gleich am Montag mitnehmen kann. Also Personalausweis, Einkommensnachweis (Kontoauszug), Nachweise über Vermögen. Nachweise der Mietkosten kann sie ja keine vorlegen. Könnte eventuell auch sein, dass sie einen Antrag für ALG 2 im Internet findet. Die sind in der Regel über die Stadtverwaltungen abrufbar und man kann die ausdrucken. Dann könnte sie auch gleich einen fertigen Antrag mitnehmen.

Zu der Wohnung generell. Hier gibt es Höchstpreise, die halt übernommen werden. Auch gibt es Höchstgrößen. Manche Ämter richten sich nur nach dem Mietpreis, manche auch nur nach der Größe, manche auch nach Beidem. Das sollte man im Vorfeld erfragen. Höchstwahrscheinlich wird Frau G. auch erst eine Bewilligung der zuständigen Arge brauchen. Die halt dem Einzug in die Wohnung zustimmt. Auch hier unbedingt vorher erfragen. Wenn ihr Leistungen aus dem Hartz 4 Topf zusteht, kann die Arge auch die Kaution übernehmen oder als Darlehn gewähren. Maklergebühren werden allerdings nur in Ausnahmefällen übernommen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Vieles, von dem, was Du nun geantwortet hast, habe ich G auch schon gesagt. Allerdings bin ich schon etwas länger aus der Materie draußen, und seitdem hat sich ja auch in Bezug auf diese ganzen Sozialgeld-Sachen immer mal etwas getan und verändert. Zudem ist es bei ihr auch so, dass sie in einer anderen Situation steckt, als es damals bei mir der Fall gewesen ist. Am liebsten würde ich G selbst begleiten, aber wir wohnen zu weit auseinander, um es dann eben für einen Tag zu machen und zudem sollte es bei ihr auch möglichst schnell gehen.

Nach den Kosten der Unterkunft für ihre Region haben wir schon geschaut, aber da nichts gefunden, was uns weiterhilft. Zudem ist sie ja dazu noch zumindest in Teilzeit beschäftigt, sodass sie da vielleicht andere Kriterien bekommt. Wobei es jetzt natürlich kritisch mit ihrem Gehalt werden dürfte, so, wie es mir erscheint, wird sie davon nichts alles behalten können, aber ich denke, das muss sie dann einfach selbst auf dem Amt erfragen. Das Gleiche gilt natürlich für den Wohnraum. Wir haben gestern schon mal so bei Immobilienscout geschaut, wie die Preise in etwa sind, aber ohne einen Anhaltspunkt, wie hoch die Kosten der Unterkunft sein dürfen, war es etwas sinnlos.

Wohngeld wird wohl zu gering sein, weil sie wirklich nur relativ wenig Geld verdient, was eben das Problem ist. Aber das muss sie dann auf dem Amt selbst herausfinden oder es wird ihr sowieso gesagt werden. Auch, was dann ihre berufliche Zukunft betrifft, sie will halt schon auf eigenen Beinen stehen, weshalb sie sich ja auch schon länger um eine Vollzeitstelle bemüht. Bislang waren die Bemühungen eher fruchtlos, ich kenne es auch nicht viel anders von mir.

Ich denke, die Frage ist jetzt nicht ganz so unbekannt und wahrscheinlich wird es sowieso nicht klappen. Aber F muss G keinen Unterhalt aufgrund der eheähnlichen Gemeinschaft von gut acht Jahren zahlen? Davon sind wirklich nur Personen betroffen, die eine Scheidung anstreben, also verheiratet waren, oder? Ansonsten könnte G ja die Amtsgänge quasi sein lassen, aber in dem Fall wird es ohne das Amt wohl leider nicht gehen.

Wichtig ist aber der Punkt, dass die Mutter für ihre Tochter nicht gerade stehen muss, und auch die Mieter nicht kündigen muss. Ich werde G auch noch mal sagen, dass sie eben sagen soll, wie sie genau untergekommen ist und dass es eben kein Zustand ist. Aber ich denke, LittleSister, Du hast G damit schon sehr weiter geholfen!

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



G soll die Aufstockung beantragen. Da G bereits älter als 25 Jahre alt ist, wird das Einkommen der Mutter bzw. der Eltern nicht mitgerechnet.mDie Aufstockung bekommt G ganz sicher. Sie muss nur jede Menge Papiere ausfüllen und bei Amt beantragen. Es sollte relativ schnell gehen.

G hat Anspruch auf eigene Wohnung die bestimmte Größe haben muss und der Preis sollte eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Außerdem hat G Anspruch auf eine Erstausstattung. Dafür gibt es auch ein Antrag. G kann damit Möbel und Geräte wie Kühlschrank oder Waschmaschine bekommen.

Die Miete wird komplett vom Amt bezahlt. G sollte also nicht lange warten. Er oder sie sollte sofort die Papiere holen und alles beantragen. Danach sollte es finanziell alles passen.

» lucieskalova » Beiträge: 153 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich kann nur immer wieder dazu raten eine Begleitperson mitzunehmen. Wenn man niemand vor Ort hat, kann man auch in den großen Erwerbslosenforen mal fragen. Die haben in der Regel einen Forenabschnitt in dem man nach Begleitung fragen kann.

Einkommen wird in der Regel mit einberechnet. Zwar nicht zwingend ganz, aber zumindest anteilsmäßig. Es gibt Ausnahmen, die aber auf den von dir genannten Fall nicht zutreffen dürften. Wie halt die Pflege anderer Personen und so weiter. Wenn ich dich aber richtig verstanden habe ist Frau G. alleinstehend und gesund. Somit steht sie auch dem ersten Arbeitsmarkt generell zur Verfügung und wird wohl Arbeitslosengeld 2 nach SGB 2 beantragen müssen. Also das was allgemein als Hartz 4 bekannt ist.

Immobilien Scout ist mit Sicherheit keine schlechte Seite. Private Vermieter inserieren dort aber kaum und ich würde da eher zu einer Tageszeitung raten. Die besten Wohnungsangebote sind dort an sich am Wochenende zu finden. Ich würde trotzdem an Stelle von Frau G. bereits am 2. April bei der zuständigen Arge vorsprechen. Die helfen eventuell auch bei der Wohnungsuche, je nach Dringlichkeit. Da Frau G. ja im Grunde ohne festen Wohnsitz ist, kann das eventuell hilfreich sein.

Wohngeld ist an sich nur sinnvoll, wenn Frau G. über ihren Teilzeitjob krankenversichert ist. Ist sie das nicht, ist Arbeitslosengeld 2 sinnvoller, weil da auch die Kosten für die Krankenversicherung mit abgedeckt werden. Das fällt bei Wohngeld komplett weg. Und sich selbst versichern ist leider nicht ganz billig in Deutschland.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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