Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei langer Krankheit?

vom 28.03.2012, 21:54 Uhr

A hatte einen Betriebsunfall. Er hat die Hand in eine Säge bekommen. Die Ärzte haben ihm schon vorausgesagt, dass er in diesem Jahr nicht mehr arbeiten gehen kann. Mit Reha und allem drum und dran wird er wohl einige Monate brauchen, damit er die Hand wieder so einsatzbereit hat, dass er wieder arbeiten gehen kann.

A hatte in diesem Jahr aber noch keinen Urlaub genommen und hat also eigentlich auch noch 30 Urlaubstage. Das Urlaubsgeld wird immer dann ausgezahlt, wenn A Urlaub nimmt. Aber da er ja krank ist und dieses Jahr auch nicht mehr arbeiten gehen kann, kann A auch keinen Urlaub nehmen. Was passiert mit dem Urlaub? Kann A diesen im nächsten Jahr noch nehmen? Was ist, wenn A gar nicht mehr arbeiten kann, weil die Hand nicht mehr einsatzbereit ist? Wann bekommt er dann das Urlaubsgeld?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Urlaub verfällt zunächst nicht ohne weiteres. Zwar mag es Fristen geben, zu denen der jeweils angesammelte Resturlaub zu nehmen ist. Aber in wichtigen Fällen lässt sich diese verschieben. Im schlimmsten Fall droht die Auszahlung des Urlaubs. Aber auf Grund der Krankheit bzw. des Arbeitsunfalls ist keine Benachteiligung bzgl. des Urlaubsanspruchs zu erwarten!

Was das Urlaubsgeld angeht, ist im Betrieb sicher eine Regelung zu finden, wonach dann das Geld auf einen Schlag ausgezahlt wird. Hier denke ich, ist die Sachlage eher leicht zu lösen. Wichtig für den Arbeitnehmer ist einfach (auch wenn es in der aktuellen Situation sicher schwer ist und andere Dinge wichtiger sind!) auf den Urlaub hinzuweisen und auch auf die fehlende Auszahlung aufmerksam zu machen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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