Note 6 wegen Vorbereitung eines Täuschungsversuchs
A schreibt im Moment viele Klausuren und lernt dafür sehr viel. In einem Fach hat er einige Arbeitsblätter auswendig gelernt für diese Klausur und hat dann in der Klausur ziemlich viel von diesem auswendig gelernten Unterrichtsstoff schreiben können. Als A die Klausur wiederbekommt steht ein ungenügend darunter mit der Begründung "ungenügend wegen der Vorbereitung eines Täuschungsversuchs". A hat nicht getäuscht und hat dem Lehrer gesagt, dass er für die Klausur viel auswendig gelernt hat. Der Lehrer wollte den Beweis und hat ihm die gleichen Aufgaben noch einmal gegeben und er sollte zeigen, was er auswendig kann.
Da A aber mittlerweile einige Klausuren dazwischen hatte und die besagte Klausur nun schon einige Wochen her war, konnte er die auswendig gelernten Sätze nicht mehr und die Note ist nun laut Lehrer gerechtfertigt. Was kann A machen, damit diese Note nicht bleibt. A hat nicht getäuscht, sondern auswendig gelernt. Aber dieses auswendig lernen ist eben nicht im Langzeitgedächtnis stecken geblieben. Ist es denn rechtens, dass der Lehrer ein ungenügend gibt, obwohl er den Schüler A nicht beim Betrügen erwischt hat?
Meiner Meinung nach, ist das nicht gerechtfertigt. Ich habe ebenso gelernt, dass ich mir den Unterrichtsstoff wortwörtlich aufgeschrieben habe, und dann auch auswendig gelernt habe. Mit meinen eigenen Worten, habe ich fast nie etwas beschrieben. Und daran hat auch nie ein Lehrer etwas auszusetzen gehabt.
Das ist einfach völliger Unsinn, und A hat in jedem Fall das Recht, auf die Note, die ihm laut der geschriebenen Klausur zusteht. Der Lehrer kann doch nicht einfach behaupten, dass A getäuscht haben muss, obwohl er ihn gar nicht auf frischer Tat ertappt hat. Und das ist schon Voraussetzung dafür, dass man einen Schüler auch bei einem Täuschungsversuch erwischt, und das natürlich währen der Klausur.
Ich an der Stelle, würde den Lehrer darauf ansprechen, und mit ihm freundlich darüber reden. Wenn das nicht hilft, bleibt nur noch eine Beschwerde bei der Schulleitung. Die muss dann etwas dagegen unternehmen. Diese Note würde ich keinen Falls auf mir sitzen lassen, nur weil ich die Klausur vielleicht zu gut geschrieben habe.
Wie es wirklich zu einhundert Prozent auf der rechtlichen Seite aussieht, kann ich dir hier leider auch nicht beantworten, aber aus meiner eigenen Schulzeit weiß ich noch von ein paar Klausuren, dass es auch hier für Lehrer gewisse Spielregeln gibt. Meinen Lateinunterricht zum Beispiel habe ich bei meinem ehemaligen Schuldirektor gehabt (Und dieser muss es ja schließlich wissen) - Hier gebe ich auch selbst zu, des öfteren mal einen „Spicker“ angefertigt zu haben, da ich nicht immer Lust und Zeit hatte, die Vokabeln und Grammatik-Regeln zu lernen.
Mein Lehrer wusste aber sehr wohl von meinen Leistungen im Fach Latein - Und diese waren ehrlich gesagt mehr als nur mangelnd vorhanden. Er schaute daher nicht schlecht, wenn ich in meinen Vokabeltests und Klausuren immer mit guten Noten resultierend hervorging. Viele meiner Freunde spickten natürlich auch und wussten auch, dass ich dies tue - Und auch mein Lehrer hat immer mal wieder Andeutungen in diese Richtung gemacht, dass er sich denken könne, dass ich und auch andere geschummelt haben müssten. Bei den Klausuren selbst hat er sich jedoch nichts anmerken lassen und er hat auch niemanden erwischt, weshalb es für diese Täuschungsversuche auch keinerlei Beweise gab.
Ähnlich sehe ich es auch im Fall von A. Ich glaube daher nicht, dass sich der Lehrer von A. hier im Recht befindet, wenn er einfach keinen Beweis dafür vorlegen kann, dass A getäuscht haben soll. Immerhin wird ein Lehrer (vermutlich der gleiche Lehrer) während der Klausur die Aufsicht geführt haben - Hier hätte man A. dann beim täuschen erwischen müssen um eine solche Note zu rechtfertigen. Lernen, ob nun auf kurz oder lang, ist ja eigentlich nichts anderes als ein ständiges wiederholen von Dingen - Wenn ich mir hier also ein Paar Sätze von Arbeitszetteln exakt einpräge, bis ich diese aus dem Kopf wiedergeben kann, kann man schlecht von Täuschung sprechen. Ich selbst würde zur Not mit diesem Fall wirklich zu meinem Klassenlehrer/Stufenleitung oder gar zum Direktor gehen, da die Note ja nicht gerechtfertigt zu sein scheint.
Wenn er stur nach dem Buch auswendig gelernt hat, kann der Lehrer auf solch eine Idee kommen. Man sollte schon in etwa wenigstens ein paar eigene Formulierungen mit einbringen. Der Lehrer hat ihn zwar nicht erwischt, aber A hatte ja Gelegenheit zu zeigen, dass er das Thema wusste. An seiner Stelle würde ich in ganz kurzer Zeit nochmals lernen und dann beim Rektor vorsprechen. Mit der Zensur wäre ich nicht zufrieden. Wahrscheinlich hatte er nichts verstanden, sonst hätte er ja nicht alles auswendig gelernt.
Was ist denn überhaupt mit "Vorbereitung eines Täuschungsversuchs" gemeint? Wenn ich mich richtig erinnere, darf nur der durchgeführte Täuschungsversuch mit der Note 6 bestraft werden - die Vorbereitung, wie beispielsweise einen Spickzettel zu schreiben ist ja erlaubt (die Benutzung aber eben nicht). Die reine Vorbereitung zu einem Täuschungsversuch dürfte also gar nicht bestraft werden. Aber vermutlich meint der Lehrer, dass hier wirklich eine Täuschung stattgefunden haben müsste, denke ich mal? In diesem Fall liegt die Beweispflicht beim Lehrer und nicht beim Schüler. Wenn ich am Abend vor der Klausur einen Arbeitszettel auswendig lerne und ihn dann einige Wochen später nicht mehr auswendig kann, dann ist das als Schüler nicht mein Problem. Solange der Lehrer den Schüler nicht erwischt hat, wie er bei der Klausur betrügt, schummelt oder sonst etwas tut, darf er den Schüler auch nicht bestrafen.
Wenn Gespräche mit dem Lehrer nichts gebracht haben, dann muss man leider zum Fachbereichsleiter oder zum Rektor gehen. Eventuell kann man vorher auch seinen Tutor diesbezüglich ins Vertrauen ziehen, wenn man nicht direkt mit der höchsten Instanz der Schule drohen möchte, das würde ich zumindest so halten, denn sonst denke ich, hat man schnell den Lehrer komplett auf Krawall gebürstet. Bei allen Gesprächen sollte man natürlich bemüht sein, möglichst nicht emotional zu reagieren sondern versuchen sachlich zu bleiben und vernünftig zu argumentieren.
Ich finde es nicht gerechtfertigt, das der Lehrer die Klausur mit der schlechten Note bewertet hat, denn nur weil man etwas auswendig gelernt hat, ist es ja kein Täuschungsversuch. Vielleicht hätte der Schüler es mehr in seinen eigenen Worten schreiben können, aber wenn er es wirklich auswendig gelernt hat, ist die schlechte Note nicht gerechtfertigt und ich würde mir das auch nicht gefallen lassen.
Was anderes wäre es gewesen, wenn der Lehrer ihn beim Täuschen auf frischer Tat ertappt hätte, aber die Aussage, er hat getääuscht, ohne es zu beweisen, finde ich ganz schön kopflos und meiner Meinung nach, sollte die Klausur fair bewertet werden, denn der Schüler hat sich ja auch die Arbeit gemacht, alles auswendig zu lernen. Man kann ihm auch nicht vorwerfen, das er nicht mehr alles so weiß, wie bei der Klausur selber, denn es wurden ja zwischenzeitlich weitere Klausuren geschrieben.
Also ich finde, wenn man die Zeit hat, einen Täuschungsversuch vorzubereiten, kann man die Zeit dafür investieren, einfach mal zu lernen. Aber natürlich bin ich auch nur ein Schüler und greife auch manchmal auf solche Mittelchen zurück. Es gilt einfach das elfte Gebot: Lass dich nicht erwischen. Wenn man sich dann doch erwischen lässt, muss man mit den Konsequenzen rechnen.
Es ist schon gerechtfertigt, eine 6 oder eben 0 Punkte wegen Täuschungsversuchen zu bekommen. Irgendwie muss man ja auch als Lehrer Konsequenzen ziehen. Ein Freund von mir hat mal während der Arbeit - wirklich nur zur Sicherheit - zwei Formeln für Physik mit Bleistift auf den vorher leeren Zettel geschrieben. Hinterher hat die Lehrerin das schon als Täuschungsversuch gewertet - ziemlich ungerechtfertigt meiner Meinung nach - und mit 0 Punkten bewertet. Es gab Gespräche mit den Eltern und ging bis zum Schulleiter vor und die 0 Punkte sind geblieben.
Also lieber lernen und wenn man spickt, dann gut aufpassen, dass man sich nicht erwischen lässt. Besonders beim Abitur würde ich davon abraten, da wird man vorher immer darüber belehrt, dass Täuschung mit 0 Punkten bewertet wird und damit ist man im Abi schon durchgefallen.
@weezy15: Du solltest nicht nur die Überschrift lesen, sondern den Eröffnungsbeitrag. Dann würde dir klar sein, dass A keinen Spickzettel hatte, weil er auswendig gelernt hat. Bitte entnehme die Information aus dem Eröffnungsbeitrag. A ist klar, dass das Spicken mit einer schlechten Note bewertet wird. Aber er hat ja nicht gespickt. Der Lehrer glaubt das nur, weil er das auswendig gelernt in der Klausur geschrieben hat und es später nicht mehr auswendig konnte.
Also bei uns war das auch so, dass man in solchen Fällen die Klausur wiederholen musste. Und wenn man dann nichts wusste, hat man eben Pech gehabt. Allerdings finde ich es schon ziemlich hart, wenn so etwas Wochen später passiert. Das sollte dann wirklich am besten am nächsten Tag passieren und ich kann nur für meinen Teil sprechen, dass ich selbst am nächsten Tag wahrscheinlich schon die Hälfte vergessen hätte, vor allem wenn ich dann noch für andere Sachen lernen.
An der Stelle von A. würde ich mal das Gespräch mit dem Direktor suchen, ansonsten vielleicht mal die Eltern hinschicken. Das macht immer viel mehr Eindruck, als wenn der Schüler selber da steht. Gerechtfertigt sind solche Noten wahrscheinlich nicht, aber man weiß ja nie, wie der Lehrer damit durchkommt, denn die sitzen ja bekanntlich am längeren Hebel.
Also ich finde, das geht nicht. Der Lehrer kann denken, was er will, aber er hat eben keinen Spickzettel bei A gefunden, also kann er seine Vermutung nicht beweisen und darf die Klausur nicht mit einer 6 bewerten. Und was ist eigentlich die "Vorbereitung eines Täuschungsversuchs"? Entweder es liegt eine Täuschung vor, oder eben nicht. Das Wort Vorbereitung macht da für mich keinen Sinn.
Bei uns war es bei einigen Lehrer so, dass sie wollten, dass man in eigenen Worten schreibt. Wenn das dann jemand nicht getan hatte, gab es vielleicht Punktabzug, weil die Aufgabenstellung nicht beachtet wurde. Aber es wurde deswegen kein Täuschungsversuch unterstellt.
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