Ebay: Käufer beschwert sich über zu hohes Gebot!

vom 26.03.2012, 20:13 Uhr

Ich habe ein kleines Problem mit einem Ebay Verkauf. Ich habe einen Artikel für knapp 10 € + Porto verkauft, also keine große Summe. Die entsprechende Bezahlung für den Artikel habe ich Ende der Woche auf meinem Konto erhalten und den Artikel dann auch losgeschickt. Kurz danach habe ich allerdings eine Mail von dem Käufer des Artikels erhalten, die ich etwas komisch finde. Er hat den Artikel offensichtlich noch nicht erhalten (das wäre von der Postlaufzeit auch nicht möglich gewesen, da ich ja die Leerungszeiten des Briefkastens kenne).

Der Käufer hat einmal nachgefragt, wo denn der Artikel bliebe und dann noch geschrieben, dass er sich erst jetzt (also nach dem Kauf) die Artikelbeschreibung durchgelesen hätte und es scheinbar falsch verstanden hätte und jetzt der Meinung sei, dass sein Gebot viel zu hoch gewesen sei. Er meinte dann noch, dass der Artikel das ja gar nicht wert sei. Dann hat er noch geschrieben, dass ich mir eine Lösung für dieses Problem einfallen lassen soll. Mir wäre ja als erstes eingefallen, dass er in Zukunft vorher liest, was in der Artikelbeschreibung steht, aber wenn ich das so schreibe, dann ist der Käufer bestimmt sauer.

Jetzt frage ich mich, was ich jetzt am Besten machen sollte, denn wenn der Artikel noch nicht unterwegs gewesen wäre, hätte ich die Auktion ja auch abgebrochen und den Artikel neu eingestellt, aber da die Sendung schon unterwegs ist, geht das ja auch nicht mehr. Was sollte ich denn jetzt am Besten tun? Auf eine negative Bewertung habe ich eigentlich wenig Lust und der Käufer macht den Eindruck, als wäre er jemand, der schnell mal negative Bewertungen verteilt.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Da ist der Käufer ja wirklich selber Schuld, wenn er sich die Artikelbeschreibung erst im Nachhinein richtig durchliest, und sie erst dann richtig versteht. Wenn er das Gebot abgegeben hat, und den Artikel auch ersteigert hat, so ist er mit den Konditionen und der Artikelbeschreibung einverstanden.

Da könnte ja jeder später kommen, und sagen, dass er eigentlich ein zu hohes Gebot abgegeben hat. So macht eBay dann auch keinen Sinn. Ich würde ihm einfach eine freundliche E-Mail zurückschicken, worin du ihm schreibst, dass er nun mal den Artikel, so wie er beschrieben war, gekauft hat. Wenn er sich später über seinen Kauf ärgert, kannst du ja nichts dafür. Ich würde ihm aber keines Falls entgegenkommen. Ich weiß ja nicht, um was es für einen Artikel geht, doch sind 10 € nicht wirklich viel.

Wenn er dir nun tatsächlich eine negative Bewertung geben sollte, würde ich mit ihm nochmals Kontakt aufnehmen. Denn der Kauf ist ja dann so gelaufen, wie er sein soll, wo du dir nichts vorwerfen brauchst. Danach würde ich das auf jeden Fall bei eBay melden, denn es kann ja nicht sein, dass Käufer einfach grundlos negative Bewertungen geben.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Jeder, der ein Gebot abgibt, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein, die ein eventueller Zuschlag dann mit sich bringt. Nachdem sowohl das Geld schon auf deinem Konto ist, als auch du den Artikel losgeschickt hast, würde ich gar nichts mehr machen bzw. mir keine andere Lösung einfallen lassen. Schließlich kann ein Käufer VOR Abschluss der Auktion Fragen stellen oder eben nur das bieten, was er für angebracht hält und wieviel ihm der Artikel wert ist.

Ich finde, das was der Käufer da mit dir macht, grenzt an Betrug. Ich würde ihm nur freundlich schreiben, dass du den Artikel bereits losgeschickt hast. Rückgängig machen kannst du die Auktion nicht mehr. Wenn der Käufer mit dem Artikel nicht einverstanden ist, kann er ihn dir gerne wieder auf seine Kosten zurückschicken (das Porto würde ich ihm auf keinen Fall zurückerstatten), dann kannst du ihm die Kaufsumme zurücküberweisen, gegebenenfalls mit Abzug der Verkaufsprovision, wenn du den Artikel nicht als nicht bezahlt bei Ebay meldest. Wenn der Käufer das nicht möchte, ist das eigentlich sein Problem, denn ich nehme auch an, dass du im Kleingedruckten Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen hast.

Ist der Käufer unzufrieden mit deiner Lösung und gibt dir trotz seinem Verschulden eine negative Bewertung, würde ich mich auf jeden Fall an Ebay wenden. Eventuell vielleicht auch schon gleich, weil es nicht sein kann, dass jemand etwas ersteigert und hinterher, nachdem bereits gezahlt ist, alles wieder rückgängig machen möchte. Zudem solltest du dann auf jeden Fall seine Bewertung kommentieren, damit andere Käufer, falls es soweit kommt, verstehen können, wie diese negative Bewertung zustande gekommen ist. Aber wie gesagt, wende dich erst an Ebay, denn Bewertungen können auch rückgängig gemacht werden.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich würde mir in diesem Fall gar nicht so viele Gedanken machen, denn der Fehler liegt ja nun mal eindeutig beim Käufer. Denn er hat ja selbst zugegeben, den Text nicht richtig gelesen zu haben und deshalb der Meinung ist, dass das Gebot viel zu hoch sei. Nun ja, das ist ja nicht dein Problem und ich würde sagen, da hat der Käufer einfach mal Pech gehabt. Das würde ich dem Käufer auch mitteilen, allerdings schon in einer vernünftigen Art und Weise, um keine schlechte Bewertung zu riskieren. Eine Lösung für das Problem musst du dir aber sicherlich nicht einfallen lassen. Soll der Käufer den Artikel doch einfach selbst weiter verkaufen.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich bin froh, das ich mich mit so etwas nicht mehr herum schlagen muss. Aber an deiner Stelle würde ich gar nichts rückgängig machen, denn jeder weiß doch wenn er bei Ebay was ersteigert, sollte er sich vorher alles genau durchlesen. Vielleicht solltest du diese Person auch bei Ebay melden, vielleicht ist er ja für solche Aktionen schon bekannt, und dann kann Ebay auch etwas unternehmen.

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» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ehrlich gesagt, sind mir bei ebay mittlerweile so viele Käufer untergekommen, die einfach nur dreist sind, dass ich einen Dreck auf eine schlechte Bewertung gebe. Solche Bewertungen trage ich mit Stolz, wenn es nicht anders geht. Schlage ihm doch die Lösung vor, den Artikel selbst wieder bei ebay zu verkaufen, wenn er ihn nicht brauchen kann. Das wäre sowieso am einfachsten. Wenn er dir richtig dumm kommt und anfängt mit einer schlechten Bewertung zu drohen, kannst du dir allerdings die e-Mail schön abspeichern und dann wühlst du dich mal bei ebay in die Hilfeseiten rein, denn wenn du mit einer schlechten Bewertung erpresst wirst und diese tatsächlich erfolgt, hast du mit dem Stichwort "Bewertungserpressung" die allerbesten Chancen, dass ebay die Bewertung löscht. Habe ich letztes Jahr selbst erfolgreich durchgezogen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


An deiner Stelle wäre mir eine negative Bewertung im ersten Ansatz erstmal völlig egal. Der Käufer hat sich die Beschreibung durchzulesen, bevor er bei dir ein Gebot abgibt. Gibt er ein Gebot ab, musst du davon ausgehen, dass er es gelesen hat und weiß, um welche Art Artikel es sich handelt.

Ich finde verwunderlich, dass er erst zahlt und sich dann die Beschreibung nochmal genauer durchliest. Nun auch noch von dir verlangt, dass du dir etwas einfallen lassen sollst, weil er es versäumt hat, die Beschreibung korrekt zu lesen oder zu verstehen. Das ist doch nun wirklich nicht dein Problem und das solltest du ihm auch sagen. Er hat geboten, er wollte den Artikel also soll er nun auch mit der Konsequenz leben. Wenn ihm der Artikel nun nicht mehr so viel Wert ist, ist das sein Problem. Ich nehme mal an, dass du gebrauchte Artikel privat verkaufst, somit hast du ohnehin keine Gewährleistung oder sonstiges zu übernehmen.

Mach dir wegen einer schlechten Bewertung keinen Kopf, die kannst du ja gegebenenfalls auch kommentieren. Sag ihm deine Meinung und lass dir das nicht gefallen. Er versucht nur, den Artikel günstiger zu bekommen oder hat es sich anders überlegt und möchte das nicht zugeben. Ich würde mich darauf nicht einlassen.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Da hast du ja wieder ein besonderes Exemplar als Käufer erwischt. Ich empfinde so ein Ansinnen nur als dreist und ich würde es auch sofort abschmettern nur um die Grenzen aufzuzeigen. Ich könnte mir durchaus vorstellen dass dieser Mensch schon einmal von ihm mit Erfolg durchgezogen wurde und er es noch einmal auf diese Art probieren will. Vielleicht will er auch nur einen deutlichen Preisnachlass herausschlagen oder sein Ego befriedigt bekommen, wer weiß. Du hast dein Geld, die Ware ist raus und damit hast du alles richtig gemacht. Bei der nächsten Mail würde ich dem Käufer mitteilen dass ich nicht mehr antworten werde und abwarten was passiert, egal welche Bewertung dann erfolgt.

Das sind so Fälle denen man relativ hilflos gegenüber steht. Ebay ist zwar im Augenblick daran diese Ungerechtigkeit zu unterbinden in dem man die Erteilung einer Bewertung verwehren will, aber dieses Vorhaben ist noch nicht in Sack und Tüten. Außer eine Meldung an Ebay kannst du nichts machen und mit dem Risiko einer schlechten Bewertung musst du einfach Leben. Ich hatte neulich neutrale Bewertungen von Ebay-Neulingen erhalten über die ich mich echt wunderte. Der eine schreibt „alles Bestens und gerne wieder“, der andere bemängelt einen Fehler auf den ich ganz groß und fett gedruckt hingewiesen habe ohne mit mir vorher Rücksprache zu halten. Pech gehabt.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Der Käufer ist hier auf alle Fälle selber schuld wenn er auf etwas bietet was er eigentlich gar nicht haben möchte oder was es ihm nicht wert ist. Aber da kannst du doch nichts dafür. Der Artikel ist jetzt unterwegs, bezahlt hat er den Artikel und damit ist es gut. Du brauchst dir hier absolut keine Lösung einfallen lassen, das hat der Käufer ganz alleine zum Ausbaden.

Wenn er jetzt wirklich mit einer schlechten Bewertung reagiert dann kannst du diese von Ebay löschen lassen. Auf alle Fälle den gesamten E-Mail Verkehr aufbewahren damit du dann etwas hast das du Ebay vorlegen kannst. Dann sollte das Löschen der Bewertung kein Problem sein.

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» torka » Beiträge: 4376 » Talkpoints: 7,91 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Ich würde mich den Meinungen hier auch anschließen und mir nicht so viele Gedanken machen. Es ist nun einmal so, dass ein Gebot, dass man ein Mal abgegeben hat bei Ebay bindend ist und da der Käufer sein Gebot vor Ende der Auktion nicht zurückgezogen hat, hat er eigentlich keine andere Wahl als das Produkt zu kaufen. Wie du schreibst hat er ja auch bereits überwiesen und du hast den Artikel verschickt. Also ist eigentlich alles gelaufen. Blöd ist jetzt nur, dass der Artikel angeblich nicht angekommen ist, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber wenn er dann ankommt und keine Makel hat, dann hast du eigentlich alles richtig gemacht.

Wenn derjenige jetzt eine Lösung von dir verlangt, dann ist das bei dem Preis eigentlich mehr als albern. Was sollst du denn jetzt anbieten, ohne selber Verlust zu machen? Im Prinzip sehe ich da kaum eine Möglichkeit. Wenn dir das mit der negativen Bewertung aber wirklich so Sorgen bereiten sollte, dann würde ich dem Typen höchstens anbieten, dass er den Artikel zurück schickt, mir die Ebay-Gebühren erstattet und dann würde ich ihm den Kaufpreis bzw. die daraus resultierende Differenz erstatten. Nicht mehr und auch nicht weniger. Dann kannst du zumindest sagen, du hättest ihm eine Lösung angeboten und wenn er das nicht will, dann hat er eben Pech. Zum Glück kann man ja eine negative Bewertung selbst auch nochmal aus seiner Sicht kommentieren, auch wenn es blöd ist überhaupt eine zu bekommen, in dem Punkt stimme ich voll zu.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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