Zimmer für Monteure und Co zur Verfügung stellen - Auflagen?

vom 25.03.2012, 21:20 Uhr

A wohnt inzwischen allein in einem Haus mit mehreren Zimmern, die an sich unbesetzt sind und nicht gebraucht werden. So ist der Gedanke aufgekommen, dass A einen Teil der Räume renovieren könnte und diese dann beispielsweise Monteuren zur Verfügung stellen könnte, die eben nur mal für die Arbeitswoche ein Bett benötigen. Küche und Badezimmer könnten die Monteure dann selbst mit im Haus benutzen, da diese Sachen recht großzügig gehalten sind.

A ist aber der Meinung, es gebe zu hohe Auflagen, um solche Räumlichkeiten quasi als Montagezimmer zur Verfügung zu stellen. An sich kann ich es mir aber nicht vorstellen, ich denke aber, A hat sich damit noch nicht so auseinandergesetzt oder will davon nichts wissen, vielleicht hofft er da einfach, dass das Haus auch von Familienmitgliedern wieder bewohnt wird. Dies ist aber sehr unrealistisch.

Wer kann mich darüber aufklären, was zu beachten ist, wenn man überlegt, Fremdenzimmer einzurichten? Würde es ein Unterschied machen, ob es sich nun um diese Montagezimmer handelt oder um Fremdenzimmer? Was muss dabei noch bedacht werden?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich muss dir vorab sagen, dass ich keine Ahnung habe, was A beachten muss bei Vermietung von Monteurzimmern und wie das gesetzlich geregelt ist. Hier habe ich dir Informationen herausgesucht, die du dir durchlesen kannst. Das ist für dich vielleicht vorteilhafter.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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