In welchen Berufen gibt es einen Firmenwagen?
In den heutigen Zeiten ist es nicht günstig, ein Auto zu unterhalten. Ein Firmenwagen mag da hin und wieder eine gute Alternative sein, zumindest dann, wenn dieser eben für geschäftliche Termine genutzt werden kann. An sich ist es immer etwas unfair, wenn man berufliche Termine wahrnehmen oder berufliche Dinge erledigen muss und man dafür seinen Privatwagen nutzen muss.
Daher interessiert es mich, in welchen Berufen oder Berufszweigen es einen Firmenwagen gibt? Bestünde die Möglichkeit, auch für Euch einen Firmenwagen zu erhalten oder ist dies eher den Geschäftsführern überlassen? Welche Voraussetzungen benötigt es, um einen Firmenwagen zu nutzen?
Ich arbeite in einer Behörde und da gibt es zwar Dienstwagen, aber keine Firmenwagen die den Mitarbeitern auch Privat zur Verfügung gestellt werden. Den Dienstwagen darf ich dienstlich nutzen wenn ich das schriftlich vorher beantragt und den Anlass auch begründet habe und dieser Antrag von mehreren Instanzen auch genehmigt wurde. Grundlegende Voraussetzung für die Nutzung des Fahrzeuges ist bei uns noch das ich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bin und dass ich die Belehrung über den Umgang mit dem Dienstwagen unterschrieben habe.
Im Prinzip haben fast alle ständigen Außendienstmitarbeiter einen Firmenwagen. Ich kenne mich nun in der Vertreterbranche nicht so aus, aber bei den Unmengen an Kilometern die diese monatlich unterwegs sind käme es der Firma auf Dauer einfach zu teuer wenn sie die übliche Kilometerpauschale bezahlen müssten. Ganz genau weiß ich es aber bei den Kollegen der Berufsgenossenschaften. Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der Unfallversicherung und deren Mitarbeiter sind verpflichtet ihre Mitgliedsbetriebe regelmäßig aufzusuchen. Vielleicht zum besseren Verständnis, deren Aufsichtsbereiche sind so riesig dass sie auch noch oft zusätzlich auswärts übernachten müssen. Diese Mitarbeiter schaffen es locker auf 5 000 und auch noch mehr Kilometer im Monat zu kommen und das mutet kaum jemand seinem eigenen Fahrzeug zu.
Die Berufsgenossenschaften stellen ihren Außendienstmitarbeitern also ein Fahrzeug zur Verfügung. Sie können dann zwischen ein paar Automarken und innerhalb bestimmter preislicher Obergrenzen ihr Wunschauto und die Ausstattung frei wählen. In der Regel bewegt sich das zwischen VW Passat, Dreier-BMW oder Mercedes C-Klasse. Private Fahrten sind ausdrücklich erlaubt, müssen aber im Fahrtenbuch eingetragen und natürlich auch bezahlt werden. Die Kilometerpauschale liegt auch hier bei 0,35 Euro. Nach spätestens drei Jahren werden die Fahrzeuge der Mitarbeiter dann wieder getauscht.
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