Können Rechnungsfristen willkürlich festgesetzt werden?

vom 23.03.2012, 22:18 Uhr

Wenn man Rechnungen bekommt, dann steht ja oft auch eine Frist in den Rechnungen drin. Manchmal ist es 14 Tage und manchmal auch länger. Das Finanzamt zum Beispiel hat eine Frist von einem Monat und wenn man irgendwo was bestellt, dann sind es meist 14 Tage oder auch 3 Wochen.

Kann man die Rechnungsfristen eigentlich willkürlich setzen? Wie kurz darf die Rechnungsfrist allerhöchstens sein und kann man auch eine Rechnungsfrist von mehreren Monaten geben? Wer bestimmt die Rechnungsfristen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kenne auch Rechnungen wo der Betrag sofort fällig ist. Also kann das jeder Unternehmer für sich entscheiden, welche Fristen er seinen Kunden einräumt. Auch mehrere Monate sind dadurch möglich. Oftmals in Verbindung mit diversen Skontoprozenten. Je, schneller man dann bezahlt, desto mehr darf man vom Rechnungsbetrag abziehen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ja das darf jeder Firma machen. Auch "willkürlich" wie du sagst. Denn wenn du bei einem Unternehmen einkaufst oder einfach eine kostenpflichtige Dienstleistung einer Firma in Anspruch nimmst, dann stimmst du automatisch den AGB's zu. Und in diesen ist auch festgelegt, welche Zahlungsfristen vorgegeben sind. So auch evtl. nur die Vorkasse. Dir ist dann die Zahlungsfrist bekannt (wenn man die AGB's liest) und du entscheidest dann ob du das Geschäft eingehen möchtest.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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