Darf Fahrprüfer verbotene Dinge in Prüfung fordern?

vom 21.03.2012, 22:15 Uhr

A. ist nun schon seit über einem halben Jahr fleißig dabei sich den Führerschein endlich anzueignen, zumal der achtzehnte Geburtstag auch vor ein Paar Tagen war. Jetzt will A. endlich vollkommen durchstarten und auch noch den letzten Schritt hinter sich bringen. Die theoretische Prüfung hat A. zwar erst im zweiten Anlauf geschafft, aber dann doch noch fehlerfrei bestanden. Jetzt hatte A. heute die praktische Prüfung und ist hier leider auch beim ersten Anlauf durchgefallen, jedoch fühlt sich A. hier sehr zu unrecht behandelt und kann einfach nicht nachvollziehen, was sich der Prüfer bei seiner Prüfung gedacht haben muss.

In der Prüfung ist etwas passiert, dass A. einfach nicht so hinnehmen möchte - A fuhr schon eine Zeit lang fehlerfrei und auch sonst gab es weder vom Fahrlehrer, noch vom Prüfer etwas zu beanstanden. Dann fuhr A. eine Zeit lang durch eine 30er-Zone, auch hier ohne Probleme. Dann sollte A. nach rechts in eine Sackgasse abbiegen, die wohl auf einen Feldweg führte. Jetzt meinte der Prüfer, er würde gerne mal eine Gefahrenbremsung sehen (Sofortiges, ruckartiges Bremsen auf Kommando bei Tempo 50). Hierfür sollte A. eben auf 50 Km/h beschleunigen, was er dann auch tat. A. führte die Gefahrenbremsung perfekt durch und kam sofort zum stillstand und dennoch kam dann ein unerwartetes "bitte Motor abstellen und aussteigen" von Seiten des Prüfers.

Der Fehler von A. war es, dass er in der 30er-Zone auf 50 Km/h beschleunigt hat um dort die geforderte Gefahrenbremsung durchzuführen - Obwohl er genau auf den Befehl des Prüfers hörte. A. glaubte seinen Ohren nicht und war natürlich recht verwirrt und fühlte sich ein wenig veräppelt und fragte den Prüfer, ob dies wirklich ernst gemeint sei und auch der Fahrlehrer von A. wollte die ganze Situation nicht so ganz glauben und hat auch in seinen 20 Jahren Berufserfahrung noch nichts vergleichbar dreistes erleben müssen.

Darf sich ein Prüfer so etwas überhaupt erlauben? A. spielt mit dem Gedanken, sich vielleicht bei der Zulassungsstelle oder ähnlichem über den Prüfer zu beschweren, da er hier eben gezielt etwas gefordert hatte, dass dann automatisch zum durchfallen in der Prüfung gefordert hat. Sicher ist sich A. aber nicht, ob eine Beschwere überhaupt etwas bringt, außer einen Prüfer, der in der nächsten Prüfung noch genauer auf alles achtet? Darf ein Fahrprüfer etwas verbotenes fordern um zu sehen, ob der Führerscheinanwärter den Fehler macht? Bringen Beschwerden überhaupt etwas, zumal die Prüfung ja so oder so wiederholt werden muss?

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Zu meiner Zeit war es so, dass unser Fahrlehrer so Sachen in den Theoriestunden ansprach. Ganz beliebte Sache ist auch, wenn der Prüfer sagt, biegen sie mal rechts ab und du fährst verkehrt in eine Einbahnstraße rein. Auch hier könntest du sofort aussteigen und die Prüfung wäre gelaufen, falls du in die Einbahnstraße von der falschen Seite aus rein fährst. Richtig wäre zu sagen, da darf ich nicht rein fahren, weil das eine Einbahnstraße ist, die in die andere Richtung verläuft.

Genauso wäre es nun an dir gewesen, klar zu sagen, hier ist aber eine 30er Zone und ich darf nicht auf 50 km/h beschleunigen. Die geforderte Aufgabe würde ich noch dazu auch nicht bei fahrendem Verkehr durch führen. Aber der Prüfer ist hier durchaus im Recht. Selbst wenn er gesagt hätte sofort oder so, hättest du die Aufgabe erst durchführen sollen, wenn die 30er Zone beendet gewesen wäre.

Solche Dinge werden durchaus auch bei Fahrprüfungen geprüft. Eben um auch zu Testen, ob dem Prüfling bewusst ist, dass er selbst verantwortlich ist und auch eigenverantwortlich handelt.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Das ist schon wirklich fies vom Prüfer gewesen, und sowas habe ich auch noch nicht gehört, dass ein Prüfer sowas gefordert hat. Ich kenne es sehr wohl, wie es auch bei meiner Führerscheinprüfung war, dass ich den befehl vom Prüfer bekam, dass ich demnächst rechts abbiegen soll. Doch dies war eine Einbahnstraße, wo niemand hinein fahren durfte. Das hatte mir schon mein Fahrlehrer zuvor erklärt, dass die Prüfer so einen gerne mal zusätzlich prüfen. Also habe ich da zum prüfer gesagt, dass dies eine Einbahnstraße ist, und ich die nächste dann rechts hinein fahre, was auch so korrekt war.

Und so denke ich auch, dass der Prüfer in der Situation von A einfach schauen wollte, wie sich A dort verhält. Denn ich finde, dass A einfach hätte sagen müssen, dass hier nur ein Tempo von 30 km/h erlaubt ist. Soweit hätte A dann schon denken müssen. Aber zugegeben, ist es wirklich nicht fair von dem Prüfer gewesen, sowas gerade in der Prüfung zu fordern, wo man doch aufgeregt ist.

Da ja anscheinend auch der Fahrlehrer so überrascht war, dass der Prüfer so entschieden hat, würde ich den Fahrlehrer nochmals darauf ansprechen. Und wenn er da auch so seine Zweifel hat, würde ich ihn bitten, dass er einmal mit zum TÜV kommt. Denn ich denke ja mal, dass man dort hin muss, wenn es um solche Sachen geht, oder? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so üblich ist, was der Prüfer gemacht hat, und würde es daher nur fair finden, wenn A seine Prüfung nochmals wiederholen kann.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Fordern darf der Prüfer alles. Der Fahrschüler, der ja die Prüfung macht und danach auch auf die Welt losgelassen wird, muss dann eben so reagieren, dass er dem Prüfer sagt, warum er genau das nicht machen würde. Ich sollte beispielsweise zwischen zwei Autos einparken, wo aber genau zwischen diesen Autos eine Einfahrt war. Ich habe gesagt, dass man dort nicht parken darf.

Dann meinte er, dass ich mal Gas geben sollte. Da waren wir auch gerade in der 30er Zone. Ich sagte dann, dass man hier nicht mehr als 30 fahren darf und das mache ich auch. Der Prüfer wollte wohl einfach nur testen und da hat A Pech gehabt und sollte sich das für die Wiederholungsprüfung merken.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Meine Fahrschulzeit ist schon einige Jährchen vorbei, aber mir wurde damals auch schon gesagt, dass es durchaus zu solchen Situationen kommen kann. Nicht nur während der Prüfung, sondern auch während der letzten Fahrstunden muss man eben auch aufpassen, was der Fahrlehrer von einem möchte. So kann es eben durchaus vorkommen, dass er sagt, dass man sofort nach links abbiegen soll, obwohl es verboten sei.

Uns wurde auch erklärt, dass das absichtlich so gemacht wird. Man soll von Anfang an lernen, dass man sich nicht auf den Beifahrer ganz verlassen soll und darf. Oft ist einem der Beifahrer ja bei der Orientierung behilflich und da kann es dann eben auch vorkommen, dass der Beifahrer einen verbotenen Weg ansagt. Im Endeffekt war es bei mir dann so, dass mein Fahrlehrer dann immer als Formulierung hatte, dass ich bei der nächsten Möglichkeit nach Links abbiegen soll. Somit war das dann mehr oder weniger ein Mittelweg.

Im Prinzip darf der Fahrlehrer also solche bewusst falschen Angaben machen. Der Fahrlehrer und auch der Prüfer bei der Fahrprüfung sind nicht Götter oder dergleichen. Wenn jemand, egal wer verlangt, dass man in einer 30er Zone 50 fahren soll, dann bleibt die letzte Verantwortung beim Fahrzeuglenker, in diesem Fall eben beim Prüfling. Später kann er sich auch nicht darauf ausreden, dass sein Chef neben ihm gesessen ist und ihn dazu aufgefordert hat.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


A hatte heute wohl seinen Pechtag und einen schlechtgelaunten und hinterhältigen Prüfer erwischt. Das ist sehr gemein, was der Prüfer da abgezogen hat. Wiederholte Prüfungen spülen ja auch mehr Geld in die Kasse, vielleicht war das der Grund, dass er so gehandelt hat.

Aber leider darf und kann das ein Prüfer. Denn geprüft wurde A. Und A hat sich genau an die Straßenverkehrsordnung zu halten, auch wenn der Prüfer etwas anderes von ihm fordert. Leider sind auf solche Forderungen schon viele Fahrschüler hereingefallen. Sie rechnen ja auch nicht damit, dass ein Prüfer so hinterhältig ist und sind der Meinung, wenn er das so will, muss ich das machen. Aber das ist eben leider falsch. Tut mir leid, dass A so gutgläubig war. Und das bei solch einem schönen Frühlingstag. An Stelle von A würde ich keine Beschwerde einlegen. Das bringt ihm nichts.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Mich verwundert das jetzt auch nicht so. Ich wusste auch schon vor meiner Prüfung, dass die Fahrprüfer einen gerne mal testen. Er möchte ja sehen, ob du dich an die Verkehrsregeln hältst. Und wenn später dein Beifahrer zu dir sagt, du sollst mal was schneller fahren, dann darfst du es ja auch nicht machen. Was wäre den wenn du geblitzt worden wärst? Dann bist auch du als Fahrer dafür verantwortlich und nicht dein Hintermann. Ich denke also, dass eine Beschwerde da nicht viel bringen wird.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich kenne es auch, das die Fahrprüfer einen gerne mal auf die Probe stellen. Mich verwundert es nur, das der Fahrlehrer es vorher nicht dem Fahrschüler mitgeteilt hat, denn normalerweise wissen die Fahrlehrer das auch und sprechen vorher mit dem Schüler darüber. Meistens ist es die schon erwähnte Einbahnstraße, die getestet wird. Da es Gang und Gebe bei den Prüfern ist, verstehe ich nicht, das der Lehrer auch so erstaunt darüber war, zumal er ja wohl seinen Job schon über zwanzig Jahre macht.

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» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Aus meiner Fahrschulzeit von vor nunmehr über zehn Jahren weiß ich noch, dass es bei uns in der Region einen Prüfer gab, der als hinterlistig berühmt war. Es gab Fahrschüler die waren schon durchgefallen, da waren sie noch keine zwei Meter weit gefahren. Der Grund war, dass der Fahrprüfer sich nicht anschnallte und wenn man als Prüfling blind darauf vertraute, dass sich ein erwachsener Mensch anschnallt und sich nicht davon überzeugte war man schon durchgefallen. Zum Glück wusste ich um die Charaktereigenschaften den Prüfers und drehte mich damals um. Tatsächlich war er nicht angeschnallt obwohl er mich zum Losfahren aufgefordert hatte. Auf meine höfliche Bitte hin, den Sicherheitsgurt anzulegen tickte er beinahe aus. Mit 18 fand ich das ungewohnt, sich so unhöflich zu verhalten aber es hat mir letztlich den Führerschein gerettet, dass ich damals stur stehen blieb, bis er angeschnallt war. Dafür habe ich mir die ganze Prüfung lang Gekeife anhören dürfen, wie schrecklich doch Frauen am Steuer seinen. Das fand ich als junge Frau damals nicht gerade konzentrationsfördernd.

Ein weiterer Klassiker von diesem Prüfer war, den Prüfling aufzufordern schnell mal da am Straßenrand stehen zu bleiben, damit er einen Brief in den Briefkasten werfen könne. Dumm nur, dass der Briefkasten mitten im absoluten Halteverbot gelegen war. Wer aus Höflichkeit direkt vor dem Briefkasten hielt, hatte schon verloren. Wer aufgrund er Verkehrsregeln erst nach dem Ende der ausgeschilderten absoluten Halteverbotszone hielt hörte so lange das Gekeife des beleidigten Prüfers. Das fand ich ganz schön mies damals, aber man hat es vorher von den Fahrlehrern als Tipp mit auf die Welt bekommen.

Ob das legal ist, frage ich mich auch. Da kann Dir vermutlich nur ein Anwalt mit der Spezialisierung auf Verkehrsrecht Auskunft geben. Als Lehrer im Klassenraum würde ich auch nicht meinen Schüler auffordern eine falsche Rechenregel in der Prüfung aufs Blatt zu schreiben. Das halte ich zumindest für unmoralisch.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Ich finde es vollkommen in Ordnung, dass der Fahrprüfer von A etwas verbotenes verlangt hat, um den Prüfling zu testen. Wäre ich Fahrprüfer, würde ich mir solche Späße vielleicht auch erlauben, gerade bei Prüflingen, die vielleicht besonders von sich überzeugt sind und sich in ihrer Sorglosigkeit nicht vorstellen können, dass sie einen Fehler begehen und infolge dessen durch die Prüfung fallen könnten. Wenn so jemand dann zu sicher an die Sache herangeht und alles vergisst, was er in der Fahrschule gelernt haben sollte, schadet es sicher nicht, ihn auf diese Weise zu etwas mehr Nachdenken zu animieren. Es gibt einfach bestimmte Verkehrsregeln, an die man sich halten sollte. Normalerweise sollte das natürlich auch später noch der Fall sein, aber gerade während der Führerscheinprüfung muss man doch besonders genau auf die Einhaltung der Verkehrsregeln achten, weil man sonst sicher auch schnell durchfallen kann.

Ich bin der Meinung, dass A seinen Fehler eingestehen sollte und sich nicht dadurch noch lächerlich machen sollte, dass er nun versucht, sich über den Prüfer zu beschweren. Wie sollte eine solche Beschwerde überhaupt aussehen? Will A sich darüber beschweren, dass er selbst nicht aufgepasst hat? Das wäre doch lächerlich. Als Prüfling muss man immer damit rechnen, dass man vom Prüfer aufs Glatteis geführt wird. Das ist nicht nur in der Fahrschule so, sondern auch in der Schule sowie in der Universität. Ich habe so etwas schon in verschiedenen Zusammenhängen erlebt. Man darf sich von solchen Situationen nicht dazu verführen lassen, etwas Falsches zu machen oder zu sagen. Es schadet nicht, das eigene Gehirn einzuschalten und sich eben nicht nur darauf zu verlassen, was andere sagen.

Natürlich ist die Situation für A ärgerlich und gerade bei einer banalen Sache wie der Führerscheinprüfung ist es sicher auch nicht besonders angenehm, dort zu versagen. Trotzdem sollte A nun das Beste aus der Situation machen und sein Versagen als Chance sehen. Er weiß ja nun, dass er sich lieber auf das in der Fahrschule Gelernte verlassen solle und nicht auf irgendwelche merkwürdigen Ideen des Prüfers. Man sollte bei einer Prüfung immer kritisch sein und auch grundsätzlich lieber auf das vertrauen, was man sicher weiß.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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