Was ist unter einer Öffentlichen Beglaubigung zu verstehen?

vom 21.03.2012, 15:29 Uhr

Bisher waren mir nur amtliche Begaubigungen von meinetwegen Urkunden oder anderer wichtiger Papiere ein Begriff. Eine öffentliche Beglaubigung als solche ist mir jedoch neu. Wer führt denn nun öffentliche oder auch amtliche Beglaubigungen und mit was für Schwerpunkten durch? Was für Unterschiede bestehen denn hierbei
und wer ist zur Ausstellung von Beglaubigungen autorisiert?

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Die öffentliche Beglaubigung ist die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder einer Abschrift durch einen Notar oder eine auf Grund eines Landesgesetzes einem Notar gleichgestellte Person. Bei der öffentlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass die genannte Person diese tatsächlich eigenhändig geleistet hat. Die öffentliche Beglaubigung einer Abschrift oder Kopie bezieht sich auf deren Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Dokument.

Die öffentliche Beglaubigung wird jedoch häufig mit der doch etwas anders gearteten amtlichen Beglaubigung verwechselt, welche siegelführende amtliche Dienststellen ebenso wie Pfarrämter und Büros weiterer anerkannter Religionsgemeinschaften durchführen dürfen; selbst Krankenkassen sind zu amtlichen Beglaubigungen berechtigt. Personenstandsurkunden können rechtswirksam jedoch nur von dem Standesamt beglaubigt werden, welches die Originalakte führt.

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