Wann ist die Maklergebühr und die Kaution fällig?
Wann muss man eigentlich die Kaution hinterlegen und die Makler Gebühren bezahlen? Gleich wenn man die Zusage hat, oder erst wenn man den Mietvertrag unterschrieben hat? Wenn man 2 Monate später einzieht, ist dann auch erst die Kaution fällig, also mit der ersten Miete? Wie sind eure Erfahrungen dies bezüglich? Gibt es da Vorgaben oder macht es jeder anders?
Als wir hier eingezogen sind, waren Kaution und Maklercourtage fällig, sobald wir den Mietvertrag unterschrieben hatten. Der Vermieter möchte natürlich dann gleich seine Kaution und der Makler hat seine Geschäfte mit Unterzeichnung des Mietvertrages erledigt, somit war das auch sofort fällig.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter die Kaution erst will, wenn man einzieht. Aber vielleicht kann man das verhandeln und fragen, ob man diese dann erst zahlen darf. Die meisten Vermieter werden aber die Kautionszahlung sofort haben wollen.
Die Maklergebühr wird fällig, wenn es zum Unterschreiben des Mietvertrags kommt. Laut diverser Wohnungsanzeigenseiten muss diese dann genau wie die Kaution in bar oder zumindest die Kaution auch alternativ hinterlegt werden. Je nach Anbieter kann eine Kaution ja auch über eine Art Gebühr abgegolten werden, dafür gibt es diverse Anbieter.
Wir mussten bislang ohne Makler eine Kaution hinterlegen und die hatte mein Partner dann eben für die Unterzeichnung des Mietvertrags seinerzeit in bar mitgenommen. Hier mussten wir keine Kaution hinterlegen, sodass diese hinfällig war. Die Kautionshinterlegung ist aber wirklich verhandelbar und man muss auch eine Kaution, die die Höhe von zwei oder drei Monatsmieten beträgt, nicht sofort hinterlegen, sondern kann auf zwei bis drei Monate aufgeteilt werden. Wie aber nun die Kaution verlangt wird, muss mit dem Makler und/ oder dem Vermieter geklärt werden.
Der Makler muss natürlich erst dann bezahlt werden, wenn wirklich ein Mietvertrag oder Kaufvertrag zustande kommt. Beim Kaufvertrag kann man sogar auf den Notartermin warten, weil letztlich hier immer noch was schief gehen kann! Vorher muss nichts bezahlt werden. Wobei das auch im Vertrag mit dem Makler steht. Der lässt sich ja auch absichern, dass das jeweilige Objekt von ihm vermittelt/gezeigt wurde und das man als Interessent mit der Bezahlung der Courtage einverstanden ist. Dann folgt der Absatz, wann zu bezahlen ist. Letztlich ist ein Makler aber auch nur ein Geschäftsmann, dem es um einen Abschluss geht. Ich denke nicht, dass hier einer sich quer stellen würde, wenn man z.B. Ratenzahlung oder ähnliches vorschlägt.
Ebenso verhält es sich mit der Kaution, die der Vermieter bekommen soll. Natürlich macht es erst dann Sinn, die Kaution zu hinterlegen, wenn man eingezogen ist bzw. die Schlüssel in Händen hält und einziehen könnte. Doch auch hier handelt es sich nur um eine Sicherheitsleistung. Verhandelbar ist der Übergabezeitpunkt sowie sicher auch die Form. Immerhin kann man ja auch eine Bankbürgschaft anbieten, statt das Geld zu überweisen. Oder auch ein Kautionskonto oder ähnliches. Das ist immer eine Frage der Verhandlung und auf was sich der Vermieter einlässt. Ansonsten muss man sich natürlich an das halten, was vertraglich vereinbart wurde.
Ich habe noch nie eine Wohnung gemietet, bei der man auc Maklergebühren zahlen musste. In Hamburg, wo meine Schwester nun lebt, ist dies aber an der Tagesordnung. Sie hat nun einen Mietvertrag unterschrieben und zieht zum 1. April 2012 dort ein. Die Maklergebühr war sofort beim Unterschreiben des Mietvertrags fällig, die Kaution muss auf ein spezielles Kautions-Sparbuch eingezahlt werden und bei der Schlüsselübergabe muss sie dieses dann auch übergeben. Es ist dort auch nicht möglich, die Kaution beispielsweise in Raten zu bezahlen, sondern es muss alles auf einmal gezahlt werden. Das ist aber überall anders geregelt, insofern lassen sich da gar keine generellen Aussagen darüber machen. Der Vermieter sagt ja auch meist Bescheid, wie und wann er die Kaution haben möchte.
Als wir damals hier eingezogen sind, mussten wir eine Kaution von drei Kaltmieten bezahlen. Die sollten direkt an den Vermieter bezahlt werden, also nicht auf ein Konto oder Sparbuch oder ähnliches. Die Kaution sollte dann mit der ersten Monatsmiete überwiesen werden. Da wir aber keine 1000 Euro auf einmal hatten, konnten wir auch drei Monatsraten bezahlen. Also mit den ersten drei Monatsmieten haben wir dann auch jeweils einen Teil der Kaution mit abbezahlt. So war es für uns einfach besser. Üblich ist das aber soweit ich weiß nicht, aber wir haben wirklich einen netten Vermieter und da war das kein Problem. Du solltest also auf jeden Fall mal nachfragen, wie der zukünftige Vermieter das haben möchte, denn die Unterschiede sind da echt groß, wie man auch an den unterschiedlichen Meinungen hier sehen kann.
MeL.G hat geschrieben:Es ist dort auch nicht möglich, die Kaution beispielsweise in Raten zu bezahlen, sondern es muss alles auf einmal gezahlt werden.
Wie kommst du darauf, dass das nicht möglich wäre? Es ist alles möglich, worauf sich Mieter und Vermieter einigen. Und wenn der Vermieter den Mieter haben will und der aber nur Ratenzahlung anbieten kann, dann steht es dem Vermieter frei, sich einen anderen Mieter zu suchen oder sich auf die Ratenzahlung einzulassen. Es ist jedenfalls nicht so, dass wenn der Mieter und Vermieter sich einig sind, die Staatsanwaltschaft gegen der Mieter ermittelt, weil der was getan hätte, was "nicht möglich" ist.
Ich sehe keinen Grund, weshalb der Vermieter sich hier quer stellen sollte, wenn das Anliegen vom potentiellen Mieter eben erklärt wird und die anderen Voraussetzungen eben passen.
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