Regelungen zu Sozialversicherungen bei Patchwork-Familien?

vom 20.03.2012, 22:01 Uhr

Als meine Kinder klein waren und ich meinen jetzigen Mann heiratete, konnten meine Kinder bei meinem Mann mit krankenversichert werden. Damals hieß es, dass Stiefkinder, die im gleichen Haushalt wohnen wie der Stiefvater auch beim Stiefvater mit versichert sein können. Voraussetzung ist, dass die Mutter der Kinder mit dem Mann auch verheiratet ist und nicht nur eine eheähnliche Gemeinschaft besteht.

A ist nun in einer ähnlichen Situation. Er ist wieder verheiratet und die Frau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht. Aber angeblich kann dieses Kind nur bei A mit versichert sein, wenn er das Kind adoptiert. Damit ist aber der leibliche Vater des Kindes nicht einverstanden. Da der leibliche Vater aber in einer privaten Krankenversicherung ist, ist dem leiblichen Vater es zu teuer das Kind mit in der privaten Versicherung zu versichern und die Mutter hat keine Arbeit. Bisher waren die Mutter und das Kind über das Amt versichert. Aber sie bekommen kein Geld mehr vom Amt.

Ist es richtig, dass A das Stiefkind nicht bei sich mit krankenversichern kann, solange er es nicht adoptiert hat? Hat sich da so viel geändert? Stiefkinder, die im gleichen Haushalt wohnen wie der Stiefvater sollten doch eigentlich mit familienversichert werden, oder? Zumindest war es noch vor 5 Jahren so.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Soweit ich das kenne hat dies nichts mit einer Adoption zu tun. Ist ein Elternteil privat versichert, dann muss das Kind dort auch versichert werden. Ich hatte diese Option nämlich bei mir auch mal vor und wollte dann die Kinder bei meinem Ex-Mann als mitversicherte Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse unterbringen. Denn Kinder sind leider in der privaten Krankenversicherung sehr teuer. Leider hätte ich sie mit bei mir versichern müssen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Stiefkinder können über die Familienversicherung mit versichert werden, wenn der Ehegatte vorwiegend für den Unterhalt aufkommt, sagen zumindest die Paragraphen 10 und 25 vom Sozialgesetzbuch, hat sich also nicht soviel getan. Sprich wenn der Junge bei dem Stiefvater und der Mutter lebt, kommt der Stiefvater vorwiegend für den Unterhalt auf, da die Mutter derzeit scheinbar kein Einkommen besitzt. Ich würde die Krankenkasse einfach mal anrufen und die Situation erklären und fragen wie es ist.

Ob das Kind tatsächlich bei dem Vater versichert werden muss, weil dieser privat versichert ist, kann ich leider nicht sagen. Meine Tochter ist aber auch bei mir versichert (Pflichtversicherung) obwohl mein Lebensgefährte freiwillig versichert ist.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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