Einkommenssteuerrückzahlung als Einkommen mit angeben?

vom 19.03.2012, 08:59 Uhr

Wenn man sich für eine Wohnung bewirbt, muss man ja angeben was man im Monat Netto verdient und darüber auch Nachweise beifügen. Das gilt auch für das Kindergeld oder Nebenjobs. Was ist aber mit der jährlichen Steuerrückerstattung soweit man diese bekommt? Müsste man diese nicht eigentlich auch als gewisses Einkommen mit angeben?

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Eine Steuererstattung ist ja an sich kein festes Einkommen. Du bekommst es einmal im Jahr und damit ist gut. Als richtiges Einkommen zählt es natürlich nicht und ich würde es daher auch nicht als Einkommen angeben. Zwar kenne ich diese Bögen für Wohnungsbewerbungen nicht, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass hier von einem monatlichem Einkommen die Rede ist und nicht davon, welche Rückzahlungen Du im Jahr an sich erwartest: Ansonsten müsstest Du vielleicht sogar die Zuzahlungserstattungen der Krankenkasse aufführen, was ich persönlich für übertrieben finde.

Mit Einkommen sind halt schon Jobs gemeint, vielleicht auch eine Selbstständigkeit, Kindergeld hattest Du ja schon erwähnt, Einnahmen durch Miete oder Pacht, definitiv auch Sozialgelder wie Arbeitslosengeld I und II und so weiter. Aber Steuern zählen meines Wissens definitiv nicht darunter.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Der Zweck der Angabe bzw. Anfrage nach dem regelmäßigen Einkommen des Vermieters ist doch jener, sicherzustellen, dass der Mietinteressent auch in der Lage ist, die monatliche Verpflichtung der Mietzahlung zu erfüllen und eben regelmäßig die Miete zu zahlen. Jetzt darauf zu verweisen, dass es auf Grund der Werbungskosten oder ähnlicher Umstände aller Voraussicht jedes Jahr eine Steuerrückerstattung gibt, ist wenig hilfreich. Damit würde man praktisch signalisieren, dass das eigentlich sofort regelmäßig ausbezahlte Gehalt nicht ausreicht, man aber in der Lage ist, am Jahresende (bzw. am Jahresanfang) die aufgelaufenen Schulden zu begleichen. Was natürlich wenig Vertrauen bringen dürfte.

Es ist daher nicht wirklich als "Einkommen" anzugeben und man sollte sich schon darauf verlassen, dass das nachweisliche Einkommen ausreicht, um den Vermieter davon zu überzeugen, dass man in der Lage ist, die Miete pünktlich zu überweisen. Nebenbei würde ich das Problem mit der Rückerstattung von Steuern darin sehen, dass für diesen Nachweis der Vermieter auch die Steuererklärung sehen müsste. Dies halte ich dann doch auch noch für zu weitgehend.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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