Waschpulver-Dieb überführen, ist das legal?

vom 18.03.2012, 16:22 Uhr

Bei A im Keller wird gestohlen. Immer wieder wird das Waschpulver und auch der Weichspüler von anderen Mietern gebraucht, den A auf der Waschmaschine stehen hat. Andere Mieter haben auch ihr Waschmittel auf der eigenen Waschmaschine stehen und auch da wird zwischendurch schon mal gestohlen. A und 2 andere Mieter hatten nun eine Idee um den Dieb zu überführen. A hat blaue Textilfarbe besorgt, die er in den Weichspüler geben will. Derjenige, der dann den Weichspüler nimmt wird dann blaue Wäsche haben. Die blaue Farbe fällt in dem blauen Weichspüler nicht auf.

Ein Mieter, dem auch ständig Waschpulver und Weichspüler fehlt, hat aber Bedenken und er meint, dass man sich selber strafbar macht, weil man eine Sachbeschädigung begeht, indem man dem Dieb ja indirekt die Wäsche verfärbt. Da der Dieb aber sonst nie überführt werden kann und er auch mal einen Denkzettel haben soll, ist A nicht davon abzubringen. Würde A sich wirklich strafbar machen? Wie findet ihr die Aktion? Sollte A das lassen?

Die Mieter haben dem Vermieter ürbigens schon Bescheid gesagt. Aber der meint, dass man für seine Sachen selber verantwortlich ist. Die Polizei macht bei Waschmitteldiebstahl auch nichts, weil es geringfügig ist. Da die Mieterkeller am anderen Ende des unterkellerten Hauses ist, will auch keiner das Waschmittel in den eigenen Keller schließen.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich denke schon, dass man so etwas darf. Im Grunde macht man ja auch nichts schlimmes. Kann ja auch sein, dass A. seine Wäsche auf diese Weise färben möchte. Der Dieb muss ja schließlich nicht an die Waschutensilien der Anderen gehen und ich sehe darin keine Straftat. Eine andere Möglichkeit wäre natürlich wie du schon geschrieben hast, das Waschpulver einzuschließen, aber ich denke ich persönlich würde wohl auch eher zu der ersten Möglichkeit greifen.

» Lara2011 » Beiträge: 1466 » Talkpoints: 0,19 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich finde diese Aktion ziemlich kindisch und überflüssig. Wie alt ist A denn, dass er oder sie so eine komische Idee hat? Ich finde es schon deswegen unsinnig, weil er vorher herum erzählt, was er bezüglich der blauen Farbe vor hat, so dass der Waschmitteldieb schon vorgewarnt ist. Und zum Anderen ist es auch überflüssig, weil man doch auch einfach sein Waschpulver in der Wohnung haben könnte (so mache ich das jedenfalls) und wenn man sowieso zur Waschmaschine herunter geht (das muss man ja sowieso, um die Wäsche hin zu tragen), dann einfach eine Portion mitnimmt.

Davon abgesehen würde sich A wirklich strafbar machen, wenn er die Wäsche von dem Waschmitteldieb absichtlich kaputt macht. Ich würde auch sagen, dass A das besser lassen sollte, denn bei einer Sachbeschädigung kann man sogar eine Freiheitsstrafe bekommen! Das wäre die Sache eigentlich ja nicht wert. Außerdem weiß A dann vielleicht, wer der Weichspülerdieb ist (beziehungsweise weiß er, wer den verfärbten Weichspüler geklaut hat), aber muss ihm dafür dann noch die ganzen verfärbten Klamotten ersetzen. Ich denke daher eher, dass es das nicht wert wäre und man einfach in ein leeres Marmeladenglas immer etwas Waschmittel mitnehmen könnte, wenn man eh in den Keller geht.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich würde auch sagen das man euch dann wegen Sachbeschädigung anzeigen kann. Es sei denn ihr zeigt den eigentlichen Dieb danach nicht an, denn wenn ihr der Polizei erzählt das ihr die Farbe darein gemacht hat, kann der eigentliche Dieb euch anzeigen.

Was ist denn wenn der eigentliche Dieb in die Sache schon involviert ist, weil ihr denkt die Person kann es unter keinen Umständen sein? Wenn überhaupt dann würde ich es für mich selbst machen und keinen Vertrauen und dann sehen wer blaue Wäsche hat, ihn aber nicht anzeigen.

Habt ihr schon mal überlegt vielleicht einen kleinen abschließbaren Schrank bei euch hin zu stellen? Muss ja kein großer sein, ein kleiner mit Schloss reicht doch. Ein Medikamentenschrank würde ja reichen, wenn ihr das Waschmittel nicht grad auf Vorrat kauft.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich weiß ja nun nicht, wie vertrauenswürdig die Mieter in dem Haus sind, aber ich denke, dass der Dieb schon vorgewarnt sein könnte, weil A ja schon rumerzählt hat, dass A diese blaue Farbe in den Weichspüler mischen will. Was ist, wenn das die Runde macht? Dann ist der Dieb schon gewarnt und wird sich garantiert nicht an den Waschmittelbeständen der involvierten Mietern zu schaffen machen.

Wenn man wirklich will, dass niemand an das Waschmittel des Anderen geht, dann sollte man sein Waschmittel mit der Wäsche zusammen mit aus der Wohnung bringen, die Wäsche machen und das Waschmittel dann wieder mit in die Wohnung nehmen. Das mit der blauen Textilfarbe finde ich persönlich schon extremst kindisch und wenn das Ganze auffliegt, dann könnte A tierische Probleme bekommen, weil A ja sozusagen bewusst die Wäsche einer anderen Person zerstört hat.

Mal im Ernst, ich würde mich wegen einem kleinen Waschmittelklau nicht aufregen. Dann würde ich mein Waschmittel halt in meiner Wohnung behalten und nur mitnehmen, wenn ich es auch benötige. Ob ein abschließbarer Schrank etwas bringt, weiß ich nun nicht. Er bringt an sich nur etwas, wenn gegeben ist, dass der Dieb keinen Zugriff bekommt und man weiß eh nicht, wer der Waschmitteldieb ist, daher ist so ein Schrank fast schon wieder hinfällig.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12585 » Talkpoints: 9,82 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Zu faul sein um sein eigenes Waschmittel unter Verschluss zu halten, aber dann solche Kindergartenaktionen machen. Klar kann man Texilfärbemittel in einen anderen Behälter machen. Aber dann sollte man das auch nicht ausposaunen. Färbt sich damit der Dieb wirklich die Wäsche, dann kann man noch unschuldig tun und behaupten, man wollte selbst färben. Aber anderen das noch vorher zu erzählen, sorry, aber das grenzt schon an übermäßige Dummheit.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich finde diese Idee sehr gut und wäre selber auch ziemlich schadenfroh, wenn ich dem Waschmitteldieb damit eine Falle erfolgreich stellen könnte. Natürlich kann man das so machen! Das ist garantiert nicht illegal. Jeder Mensch darf mit seinem Eigentum machen, was er möchte. Deswegen darf man auch seinen Weichspüler oder etwas anderes mit blauer Textilfarbe vermischen. Und man darf dieses Gemisch ferner dann auch noch offen herum stehen lassen. Man kann ja auch vor allem bei etwas so banalem wie Waschpulver davon ausgehen, dass es niemand anderes benutzt. Ganz besonders, wenn es an einem Platz steht der deutlich zu einem bestimmten Mieter gehört.

Kindisch finde ich diese Aktion eigentlich nicht weiter, aber es ist schon ziemlich blöd im Haus herum zu erzählen, dass man eine solche Aktion vor hat. Vielleicht reicht das schon als Vorwarnung aus, falls der Dieb tatsächlich schon mitbekommen haben sollte, was da im Haus und in dem Waschmittel so vor sich geht. Vielleicht dreht er oder sie den Spieß dann aber auch ganz einfach um und schüttet den Weichspüler in eine laufende Waschmaschine von jemand anderem um eine falsche Fährte zu legen oder einen anderen zu schädigen. Vielleicht sogar den Einfallspinsel selbst mit der eigenen Farbe. Kindisch finde ich es eigentlich nur, wenn man seinen Nachbarn das Waschmittel klaut. Wenn man gerade keines hat, dann kann man höflich fragen ob man sich etwas nehmen darf.

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» olisykes91 » Beiträge: 5367 » Talkpoints: 24,16 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich hatte damals auch mal einen ähnlichen Gedanken, habe ihn allerdings schnell wieder verworfen. Es wird wohl niemand danach mit blauer Wäsche spazieren gehen, so dass man genauso weit ist wie vorher auch. Zudem entstehen Kosten (Kauf der Farbe), man verschwendet Zeit und Energie (Einkauf, Umfüllen, Beobachten, usw.), was definitiv aufwendiger ist, als sein Waschmittel einfach anderswo zu lagern.

Das man für Schäden, die durch gestohlene Ware entstehen, verantwortlich gemacht werden kann, kann ich mir allerdings nicht vorstellen. Da es sich bei Farbe auch nicht um giftige Substanzen handelt, die man speziell aufbewahren oder lagern muss, sollte diesbezüglich nichts passieren. Allerdings frage ich mich gerade, ob Farbe nicht doch einen anderen Geruch hat als Weichspüler, bzw. an der Substanz zu erkennen ist, was wiederum auch den Plan zerstören würde. Sofern dies nicht der Fall ist, sehe ich eher ein Risiko darin, dass man selbst vergisst, dass Farbe in der Flasche drin ist und man diese versehentlich benutzt.

Wie bereits einige angemerkt haben, scheint zudem das Risiko zu bestehen, dass der Plan sowieso schon bekannt ist und eine Garantie, dass der "Dieb" nicht unter den Mitwissern ist, gibt es auch nicht. Ich würde auf jeden Fall auch eher mein Waschmittel in der eigenen Wohnung lagern und gemeinsam mit der Wäsche herunter tragen. Alternativ könnte man vielleicht auch einen Hinweis auf dem Waschmittel anbringen, dass dieses Farbe oder sonstige Chemikalien enthält, was so manche vom Diebstahl abhalten könnte.

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» Trisa » Beiträge: 3208 » Talkpoints: 74,44 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich finde diese Idee ebenfalls gar nicht kindisch sondern sogar ziemlich clever. Man schlägt somit den heimlichen Dieb mit genauso fiesen Mitteln, wie er beim Nutzen fremden Eigentums vorgeht. Der wird sicherlich blöd schauen, wenn seine Wäsche auf einmal blau aus der Maschine kommt und wenn Ihr Glück habt, trefft Ihr ihn mit seinen blauen Sachen im Wäschekorb auf dem Weg in seine Wohnung und wisst, wer es ist.

Warum sollte das nun aber strafrechtlich relevant oder illegal sein? Man kann doch mit seinem Eigentum machen, was man will. Wenn Dir jemand eine rostige Schere klaut, sich damit schneidet und dann eine Wundinfektion bekommt, hat er auch keine Ansprüche gegen Dich. Es wäre etwas anders, wenn Du Mittel verwendest, die anderen schaden, auch wenn sie Dein Waschmittel in Ruhe lassen. Wenn also eine Gefährdung auch dann davon ausgeht, auch wenn nichts geklaut wird. Also z.B. etwas hineinzufüllen, das die Waschmaschine nachhaltig verschmutzt, wäre problematisch. Aber das ist ja nicht der Fall.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches Vorgehen wirklich strafrechtliche Konsequenzen haben könnte, wenn denn der Planer seinen Plan nicht schon zuvor alles herausposaunen würde. Da er aber überall von dem Plan erzählt, so ist es doch so, dass man ihn schnell überführen könnte und auch noch Vorsatz nachweisbar wäre.

Ehrlich gesagt, würde ich mir da den Ärger anders vom Hals halten und einfach die Dinge nicht für jeden zugreifbar stehen lassen. Das macht zwar etwas Mühe, aber es ist doch deutlich stressfreier als sich jedes Mal zu ärgern und dann auch noch auf Überführung zu sinnen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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