Waschpulver-Dieb überführen, ist das legal?

vom 18.03.2012, 16:22 Uhr

Das sollte absolut erlaubt und legal sein und auch keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Ich finde das vielleicht nicht unbedingt kreativ, aber kindlich finde ich es jetzt auch absolut nicht. Es ist eine ganz gute Idee, die aber viele Faktoren mit sich bringt die daneben gehen könnten.

Zuerst muss man natürlich sagen, dass der Täter vielleicht schon gehört haben könnte was da so vor sich geht. Wenn er dies nicht gehört hat, dann könnte er einfach seine gefärbte Wäsche in der Waschmaschine entdecken, sich seinen Teil dazu denken und die Wäsche schnell auf die Seite schaffen. Und dann hat man trotzdem noch nicht herausgefunden, wer der dreiste Waschmitteldieb sein könnte. Vorstellen könnte ich mir auch, dass er sich dann demnächst auch an den Wachmitteln und Weichspülern der anderen Bewohner vergreift und danach deren Wäsche eingefärbt ist. Das wäre mehr ls kontraproduktiv und ist ein Risiko, welches ich auf jeden Fall einkalkulieren würde damit ich nicht unvorbereitet von einem solchen Schlag getroffen werden würde. Sprich ich würde dieses Risiko einfach nicht eingehen.

Das beste wird es wirklich sein, ein eigenes Waschmittel in der Zukunft mit in die Wohnung zu nehmen und dort zu lagern. Gibt es denn keine Möglichkeit, die Waschmaschine direkt in der Wohnung auf zu stellen? Das wäre doch praktischer und man hätte gar keine Probleme mehr mit Waschmitteldieben. Aber dafür ist vielleicht auch gar kein Platz, denn sonst wäre es ja vermutlich schon so.

» Anky » Beiträge: 579 » Talkpoints: 4,27 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Erstmal sind nur 2 Mieter eingeweiht und die sind gut befreundet. Der Vermieter weiß nur von dem Diebstahl, weiß aber nicht, was A und die beiden anderen Mieter vorhaben. Kindisch finde ich die Aktion absolut nicht. Denn irgendwie muss man sich ja wehren. Sicher ist es eine Idee einen Schrank anzuschaffen, aber leider ist dafür kein Platz in der Waschküche. Und sicher sind die Mieter auch teilweise "faul", wenn sie durch den gesamten Keller rennen müssen um ihr Waschpulver zu sichern oder eben das Waschpulver und den Weichspüler immer mit in den Keller bringen müssen. Die Waschmaschine darf leider nicht in der Wohnung aufgestellt werden.

Da es möglich sein muss, dass man auch das Waschmittel und den Weichspüler auf oder neben der Waschmaschine stellen kann, ist es eine Aktion, die dem Dieb mal zeigen soll, was fremdes Eigentum ist und wenn gleich 3 Mieter in den Weichspüler die Farbe reingeben, wird der Dieb auch eine Weichspülerflasche greifen. Die Chancen sind also höher, als wenn es nur A machen würde.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ich denke, dass man das auf jeden Fall machen darf und dass A keine Konsequenzen haben wird. Wenn A das blaue Mittel in ein anderes Waschmittel geben würde als in sein eignes, dann wäre es strafbar, aber es kann ihm ja niemand verbieten die blaue Farbe in sein eignes Waschmittel zu machen. Wenn dann also jemand anderes das Waschmittel benutzt, dann trägt er ja selbst die Schuld an seinem Schaden, weil er das Waschmittel ja nicht hätte benutzen müssen.

Jedoch kann es sein, dass sich der Dieb seinen Teil dazu denkt und dass er vielleicht auch dahinter kommt, weil einer von euch beiden unbewusst mit dem Dieb geredet hat. Er könnte seine Wäsche dann ganz schnell verschwinden lassen. Deswegen würde ich dir auch empfehlen, dass du dein Waschmittel einfach vor dem Waschen mit nach unten bringst und danach wieder mit nach oben nimmst. So kann definitiv niemand Waschmittel von dir klauen.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



MissMarple hat geschrieben:Kindisch finde ich die Aktion absolut nicht. Denn irgendwie muss man sich ja wehren. Sicher ist es eine Idee einen Schrank anzuschaffen, aber leider ist dafür kein Platz in der Waschküche. Und sicher sind die Mieter auch teilweise "faul", wenn sie durch den gesamten Keller rennen müssen um ihr Waschpulver zu sichern oder eben das Waschpulver und den Weichspüler immer mit in den Keller bringen müssen.

Ich finde es aber wahnsinnig kindisch. Was bringt es denn A, wenn der Waschpulverdieb die Wäsche blau hat? Da A das ja absichtlich gemacht hat, muss er dem Waschpulverdieb dann die gesamte Wäsche ersetzen! A wird sicherlich niemandem weißmachen können, dass er die Wäsche auf diese Weise färben wollte, zumal er ja auch dummerweise schon zu anderen gesagt hat, was er vorhat. Davon abgesehen wäre es mir dieser kindische Streich nicht wert, dass man dafür ins Gefängnis muss. Du kannst es dir ja hier mal durchlesen, dass man dafür sogar zwei Jahre ins Gefängnis kommen kann! Das ist es doch nicht wert, oder?

Natürlich kann man seine Sachen auch im Keller stehen lassen. Aber wie du weißt, macht ja Gelegenheit Diebe und dann ist man auch selber Mitschuld daran. Oder lässt du dein Fahrrad am Bahnhof auch unangeschlossen stehen und wunderst dich hinterher, dass es weg ist? Oder lässt du dein Portemonnaie auch offen auf einer Parkbank liegen, wenn du gerade kurz weggehst? Das ist doch irgendwie selber Schuld, wenn man seine Sachen so offen liegen lässt, wenn sie hinterher weg sind. Und mit Faulheit kann man sich da meiner Meinung nach auch nicht heraus winden, weil das nun wahrlich nichts anstrengendes ist, immer eine Portion Waschpulver mit runter zu tragen.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



@pepsie-light: So wie ich das verstanden habe, vergreift sich einer der Mitbewohner an den Waschmitteln von 3 Personen in dem Haus. Wenn diese 3 Personen ihr Waschmittel "unbrauchbar" machen, dann ist es doch ihre Sache und keiner der 3 kann wegen Sachbeschädigung dran kommen. Denn schließlich ist es ihr Weichspüler oder Waschmittel, welches sie verderben. Wenn ich dem Dieb nicht den Weichspüler anbiete und ihm sage, dass er ihn brauchen darf, dann ist es auch keine Sachbeschädigung. Sachbeschädigung wäre dann, wenn man dem Dieb praktisch das Zeug leihen würde und dadurch in Kauf nimmt, dass er seine Wäsche verdirbt.

Was ich mit meinem Eigentum mache ist meine Sache und wenn sich dann einer an meinen Sachen vergreift, ist es die Schuld von demjenigen, der klaut. Warum sollte A mit den anderen Mitbewohnern dem Dieb keine Falle stellen? Was ist kindisch daran, wenn man einen Dieb überführen will? Ich kann schon verstehen, dass die 3 da ein wenig Detektiv spielen wollen, damit man denjenigen auch überführen kann und einen Denkzettel verpassen kann. Denn man vergreift sich nicht an anderer Leute Eigentum.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


@Diamante: Wenn man absichtlich Sachen kaputt macht, dann muss man den Schaden ersetzen und hat eine Sachbeschädigung gemacht, was gibt es denn da nicht zu verstehen? Ich habe ja oben schon einen Link angegeben, den du dir mal angucken kannst, da kannst du das auch nachlesen. Und A will das hier ja machen, damit dem Waschpulverdieb die Sachen kaputt gehen und unbrauchbar werden. Das hat nichts damit zu tun, dass man theoretisch in seinen Weichspüler auch Farbe kippen kann, aber wenn man das absichtlich macht, damit jemand einen Schaden hat, dann ist das nun mal verboten und auch moralisch unter aller Sau.

Ich finde es einfach total kindisch, weil ich es auch kindisch finde, wenn man Detektiv spielt. Deswegen habe ich ja auch nach dem Alter gefragt. Was bringt es denn, wenn die Wäsche blau ist, und A sie ersetzen muss und vielleicht sogar ins Gefängnis muss? Dann hat A ja auch nichts davon, oder? Und es ist kindisch, weil man einen Dieb so nicht unbedingt überführen kann. Man macht so seine eigenen Sachen ja noch kaputt, denn den Weichpüler kann man hinterher auch nicht mehr benutzen und ob der Dieb dann nicht zufällig wirklich seine blauen Sachen damit wäscht (ich würde blauen Weichspüler jedenfalls nicht auf helle Wäsche geben), ist ja auch nicht gesagt. Und es ist ja auch nicht die Aufgabe von A, Detektiv zu spielen und einen Dieb zu schnappen.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass es hier um eine Sachbeschädigung gehen würde! Ich sehe das eigentlich so wie Diamante. Ob es nun gut oder schlecht ist, so eine Aktion durchzuführen ist wieder eine andere Sache, aber eine Sachbeschädigung ist es denke ich nicht. Wenn man sich ganz absichern möchte, könnte man ja auch noch einen Zettel auf den Weichspüler anbringen mit der Aufschrift, dass das Eigentum von X ist und andere nicht verwenden dürfen.

Spätestens dann sollte es definitiv keine Probleme geben. Dem Dieb wird das wahrscheinlich egal sein, und A hat ja rechtlich gesehen extra schriftlich darauf hingewiesen, dass das niemand verwenden soll. So sehe ich es zumindest in Bezug auf die Sachbeschädigung. Wie es moralisch aussieht, ist wohl wieder eine andere Sache. Da sehe ich das etwas zweigeteilt. Ich kann A durchaus verstehen, dass er da verärgert ist. Ich würde mir da auch durchaus Gedanken und Überlegungen machen, wie ich den Dieb überführen könnte. Allerdings würde ich nun denke ich auch nicht so weit gehen, dass ich eben Wäsche verfärben würde, auch wenn mir akut auch keine Lösung für das Problem einfällt.

Am besten wäre es wohl wirklich eben das Waschmittel in den Keller, in die Wohnung oder wohin auch immer zu geben. Ein Schrank ist denke ich auch eine gute Idee. Man braucht da ja keinen großen. Es reicht ja wohl eine Art Kiste, die man auf die Waschmaschine stellt und die man mit einem Vorhangschloss oder dergleichen absichert. Könnte man natürlich auch sehr leicht aufbrechen, aber es geht ja nur darum, dass man es dem Dieb erschwert. Ich glaube nicht, dass man da ein Schloss aufbrechen würde, um an das Waschpulver zu kommen.

Als Problem bei der Färbeaktion würde ich sehen, dass der Dieb die verfärbte Wäsche wohl rasch verschwinden lassen würde. Er wird da dann wohl nicht großartig herumerzählen, dass er nun blaue Wäsche hat. Damit würde er sich ja enttarnen. Somit würde A wahrscheinlich nicht wirklich dahinter kommen, wer nun der Dieb ist. Darum würde es mir aber gehen. Mich würde es einfach interessieren, wer das macht. Der Dieb hat im Endeffekt blaue Wäsche. Somit wäre es eine Art von Rache, die mir aber nicht wirklich was geben würde, wenn ich eben nicht dahinter kommen würde, wer der Dieb ist.

Wegen den Kosten, hat A zunächst einmal sicherlich einen finanziellen Aufwand, weil er eben den Weichspüler ja nicht selber mehr verwenden kann und auch die Farbe kaufen muss und so weiter. Allerdings kann man durchaus auch damit rechnen, dass der Dieb dann in Zukunft wohl die Finger von dem Waschmittel lassen wird. Dadurch erspart sich A dann ja in der Summe auch wieder einiges, weil endlich kein Waschmittel mehr abhanden kommt. So billig ist das ja dann auch nicht.

Was ich mich bei der Aktion aber auch noch frage: Da haben drei Mieter vor, ihren Weichspüler mit Farbe zu bearbeiten. Bleibt noch zu hoffen, dass sie selber den Weichspüler dann nicht verwenden, frei nach dem Motto, wer anderen eine Grube gräbt, fällt selber hinein. :D Aber wenn sie den Weichspüler nun ja selber nicht benutzen können, müssen sie den guten Weichspüler dann ja auch in der Wohnung oder wo auch immer aufbewahren und dann beim Waschen eben mitnehmen. Aber genau das wollen die Mieter ja scheinbar nicht.

Und dann frage ich mich auch, ob man sich überhaupt sicher ist, dass es hier einen Waschmitteldieb gibt. Wenn ich ehrlich bin, würde es mir nicht auffallen, wenn jemand ein wenig Pulver entnimmt. Oder geht es da um größere Mengen? Aber wenn der Dieb sich da bei drei Mietern bedient, dann verteilt sich das ja noch mehr. Mir würde das glaube ich gar nicht auffallen. So frage ich mich, wie man da überhaupt so sicher sein kann, dass es überhaupt einen Dieb gibt.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



@tournesol: Man konnte es im Laufe des Jahres beobachten. A und die anderen 2 Mieter haben mit einem Stift einen Strich an den Weichspüler gemacht und konnten dann sehen, dass Weichspüler fehlte. Es kann auch durchaus sein, dass es mehrere Diebe gibt. In dem Haus wohnen einige Parteien. Der Becher im Waschpulver haben die 3 auf eine besondere Art in das Waschpulver gelegt und der Becher war immer anders in dem Paket als sie ihn reingemacht haben. Der oder die Diebe nehmen auch nicht gerade wenig von diesen Mitteln, so dass es wirklich auffällt. Gerade bei den kleineren Flaschen oder bei kleinen Paketen Waschmittel.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Was A vor hat ist aber in jedem Fall Selbstjustiz und diese ist nun mal in Deutschland verboten. A und die anderen geschädigten Mieter können natürlich Anzeige erstatten und darauf beharren, das ihre Weichspülerbehälter auf Fingerabdrücke untersucht werden, um sie mit den Fingerabdrücken der anderen Mieter zu vergleichen. Denn es handelt sich eben um Diebstahl, was da gemacht wird. Wobei man diesem eben Vorschub leistet, weil man seine Sachen nicht wegschließt.

Wenn nun A und noch andere Mieter ihren Weichspüler mit Textilfarbe versetzen, um jemanden des Diebstahls zu überführen, haben wir eben den Tatbestand der Selbstjustiz und auch des Vorsatzes. Denn es war ja geplant einen Mitbewohner zu schädigen. Und wenn der Dieb das zur Anzeige bringt, dann werden wohl A und die anderen Mittäter ein Problem haben. Auch wenn sie vorher selbst geschädigt wurden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Warum soll man sich den strafbar machen, wenn man seinen eigenen Weichspüler einfärbt. Kann ja sein, dass du das mit Absicht machst, weil du diesen nur für deine Jeans verwendest und sie so immer gleich etwas auffrischen willst?

Aber das was der Nachbar macht ist Diebstahl. Ob jetzt aber die verfärbte Wäsche als Beweis reichen wird? Zumindest aber wird es den Nachbarn evtl. in eine peinliche Lage bringen. Und so traut er es sich vielleicht kein weiteres Mal.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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