Verstoß gegen AGB = Verstoß gegen Gesetze?

vom 14.03.2012, 03:50 Uhr

Immer wieder liest man, auch hier im Forum, dass jemand schreibt "also das ist aber in den AGB/ der EULA vermerkt, dass man das nicht darf. Du verstößt also gegen das Gesetz, wenn du dem zugestimmt hast und dann dem Vertrag zuwider handelst. Hier im Forum kam zum Beispiel die Diskussion auf, dass jemand seinen Steam-Account verkaufen wollte, weil er Spiele dort im Wert von über 100 Euro hat, aber sie nicht mehr spielt. Er fragte dann nach, wo er das am besten machen könnte, da Ebay solche Auktionen wohl löscht, da sie dort verboten sind.

Da kam dann ein anderer User, der meinte: Ebay löscht sie aus gutem Grund, da es gegen das Gesetz verstößt, diese Accounts zu verkaufen. Es steht ja klar und deutlich in den AGB von Steam, dass dies nicht erlaubt ist. Also überleg es dir besser noch mal, bevor du gegen das Gesetz verstößt.

Aber verstößt man denn wirklich gegen das Gesetz, wenn man AGB bricht, denen man bei einer Firma zugestimmt hat? Also sicher kann es mal vorkommen, dass in den AGB steht, Vervielfältigung sei nicht erlaubt, oder das Entfernen des Kopierschutzes. Und wenn man diesen umgeht und es dann vervielfältigt, gibt es zusätzlich zu den AGB eben auch Gesetze, die das untersagen, so dass man tatsächlich nicht nur die AGB verletzt, sondern auch ein Gesetz bricht. Aber ist es wirklich auch so, wenn es kein Gesetz gibt, wie eben über den Verkauf von Steamaccounts, dass man das Gesetz bricht einfach dadurch, dass man die AGB missachtet?

Und nun mal angenommen, man bricht kein Gesetz durch die Missachtung der AGB. Was kann einem dann passieren? Wird man dann einfach nur von dem Angebot ausgeschlossen, oder kann das eine Zivilklage bedeuten? Eine Strafrechtliche Klage dürfte ja dann ausgeschlossen sein, aber das Zivilrecht ist ja wieder etwas völlig anderes, oder?

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» Endymion » Beiträge: 1015 » Talkpoints: 21,43 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das Missachten eines Vertrags bzw. dessen Bedingungen allein ist kein Rechtsbruch. Aber durch das Missachten oder das damit verbundene Brechen des Vertrags kann rechtlich gesehen dazu führen, dass du für die dem Vertragspartner entstehenden Nachteile gerade stehen musst. Verträge sind nämlich - von beiden Seiten - einzuhalten. Die Strafe die Folgt ist aber nur für die Folgen des Handelns gedacht, nicht für das Handeln selbst.

In dem von dir genannten Beispiel ist die Sache etwas unglücklich, weil es zwar AGB geben kann, welche das Umgehen eines Kopierschutzes zum Inhalt haben. Aber dieser Fall ist schon auch gesetzlich geregelt und das umgehen eines Kopierschutzes ist in jedem Fall strafbewehrt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:In dem von dir genannten Beispiel ist die Sache etwas unglücklich, weil es zwar AGB geben kann, welche das Umgehen eines Kopierschutzes zum Inhalt haben. Aber dieser Fall ist schon auch gesetzlich geregelt und das umgehen eines Kopierschutzes ist in jedem Fall strafbewehrt.

Ja, deshalb hab ich das mit dem Kopierschutz ja extra aufgeführt. Das wäre eben für mich so ein Fall, wo es ganz beides ist. Aber eben nicht, weil es in den AGB steht, sondern weil es an sich schon Gesetze gibt, die das Regeln. Da ist die Tatsache, dass es dann auch in den AGB steht eher nebensächlich.

Aber jetzt der Fall hier aus dem Forum mit dem Steamaccount, wäre für mich eben weniger klar. Durch einen Weiterverkauf dieses Accounts würde ich keinen Kopierschutz verletzten oder sonst etwas. Das ist ja damit vergleichbar, dass ich mir ein Spiel gekauft habe, auf dieses keine Lust mehr habe und es dann bei einem Flohmarkt weiterverkaufe. Der Jenige der das das gefragt hatte, ich glaub es war hennessey, hat sich ja bloß entschieden, die Spiele nicht bei Mediamarkt auf einer Disc zu kaufen, sondern eben bei Steam herunterzuladen. Und nun will er sie nur weiterverkaufen. Er will sie ja nicht mal simultan weiter nutzen, was man teilweise bei gekauften Spielen sogar noch gekonnt hätte. Bei Steam gehören aber Account und Spielbarkeit zusammen, so dass er diese komplett aufgeben würde.

Das Resultat wäre also lediglich, dass Steam die Spiele nicht noch mal einer anderen Person zum Vollpreis verkaufen kann (weshalb sie dies sicher in ihren AGB verbieten), sondern dass jemand anderes sie dann günstiger bekommt. Nur gibt es eben kein Gesetz, mit dem das im Konflikt steht, außer eben vielleicht Vertragsbruch, weil man den AGB zugestimmt hatte. Denn es gibt eben kein Gesetz, das es verbietet, gekaufte Ware weiter zu verkaufen. Nicht mal bezogen nur auf Spiele.

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» Endymion » Beiträge: 1015 » Talkpoints: 21,43 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Und selbst die Tatsache, dass man mit Akzeptanz der AGB, z. B. gegen eine bestimmte Bedingung verstößt, heißt noch lange nicht, dass man nun die vertraglich vereinbarten Folgen zu befürchten hätte. Denn in Verträge kann man viel reinschreiben, die Frage ist aber immer, ob das so dann auch zulässig war oder der verpflichtende Vertragspartner nicht mit der Verwendung einer Bedingung selbst einen Gesetzesbruch beging.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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