Welcher Geburtsort, wenn Kind im Flieger geboren wird?

vom 13.03.2012, 22:06 Uhr

Meine Cousine ist fast im 7. Monat schwanger und sie fliegen in der nächsten Woche auf die Malediven für 2 Wochen. In unserer Familie kam die Diskussion auf, dass sie ja schon ziemlich weit ist mit der Schwangerschaft und dass sie ja das Kind auch über den Wolken bekommen könnte. Die Fluggesellschaft würde sie ab dem 8. Schwangerschaftsmonat nicht mehr mitnehmen. Aber sie sind noch genau in der Zeit.

Was ist, wenn das Kind wirklich über den Wolken im Flugzeug, irgendwo über dem Meer, geboren werden würde? Welchen Wohnort würde man dann in der Geburtsurkunde eintragen? Das Gleiche ist es ja, wenn ein Kind auf einem Kreuzfahrtschiff auf dem Meer geboren würde. Welchen Geburtsort hätte dieses Kind dann? Werden da die Längen und Breitengrade eingetragen? Hat das Kind dann eine andere Staatsangehörigkeit als die Eltern?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich glaube hier machst du dir ein paar Gedanken zu viel. Es ist doch eher sehr unwahrscheinlich, dass das Kind genau während des Fluges zur Welt kommt - Selbst wenn die Geburt hier beginnen sollte, kann sich eine Geburt über mehrere Stunden hinziehen, wie du sicherlich weißt. Ob das Flugzeug bis dahin nicht schon irgendwo zwischen oder notgelandet ist, möchte ich hier einfach mal anzweifeln. Die Staatsangehörigkeit hat so weit ich weiß nichts damit zu tun, wo man geboren wurde, oder? Zumindest kann ich mir in einem solchen Fall nicht vorstellen, dass man sofort die ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, nur weil man im Urlaub geboren wurde. Im Einzelfall weiß ich (Zum Beispiel in den USA und Kanada), dass man hier in einem solchen Fall auch von Geburt an die doppelte Staatsangehörigkeit annimmt - völlig automatisch. Die deutsche Staatsangehörigkeit eben, weil die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit haben und die des Geburtslandes.

Auch gibt es meines Wissens ein Gesetz, dass sich irgendetwas mit "Abstammungsprinzip" schimpft. Dies besagt eben für einen solchen Fall, dass in der Geburtsurkunde dann eingetragen wird, dass man Deutscher mit deutscher Staatsangehörigkeit ist, aber den Geburtsort irgendwo sonst auf der Welt hat. Es ist also eigentlich in Sachen Staatsangehörigkeit völlig egal, wo man geboren wird. Vielleicht gibt es auf den Malediven jetzt auch noch irgendwelche besonderen Gesetze die ich nicht kenne, aber im auswärtigen Amt oder ähnlichem wird deine Cousine dort sicherlich eine Auskunft bekommen.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@damomo: sicher war es ein fiktiver Fall, den ich oben geschildert habe. Aber dennoch ist es schon passiert, dass ein Kind über den Wolken geboren wurde. Bitte lies meine Frage mal richtig. Ich habe nicht gefragt, welche Staatsangehörigkeit das Kind hat, wenn es auf den Malediven geboren wird, sondern wenn es im Flieger irgendwo über dem Meer geboren werden würde und das wäre nicht das erste Kind, was im Flugzeug geboren werden würde.

Auch auf Kreuzfahrschiffen wurden schon Kinder geboren und auch da muss ja dann ein Geburtsort in der Geburtsurkunde stehen. Wenn das Kind auf den Malediven geboren werden würde, dann würde ja ein fester Ort sein, welchen man auch eintragen kann. Wieso mache ich mir ein paar zu viel Gedanken? Es ist ein Gedanke in unserer Familie gewesen und warum sollte meine Cousine dann auf den Malediven nachfragen, wenn ich neugierig bin?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich garantiere nicht, dass meine Information 100 % korrekt ist, aber ich meine dass ich das so mal gelesen habe! Und zwar hat jedes Land da so seine eigenen Bestimmungen, was die Staatsbürgerschaft angeht; bekommt man sein Kind also in einem fremden Land, sollte man sich dort dann auch direkt beim Standesamt erkundingen, was nun gilt und was nicht. Wie damono schon sagte bekommt man z.B. in den USA automatisch auch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Das zählt auch, wenn der Flieger sich über dem Meer befindet und das Kind geboren wird, sofern man das Territorium welches grade überflogen wird einem Land zuordnen kann; kann man das nicht, wendet man sich wohl an das Standesamt des Landes in dem man aussteigt. In dem Fall gibt man auch keinen bestimmten Geburtsort in die Geburtsurkunde ein; dort kann dann auch stehen, dass das Kind auf dem Flug von x nach y geboren wurde.

Ich habe auch gelesen, dass es darauf ankommen könnte, in welchem Land das Flugzeug gestartet ist, beziehungsweise aus welchem Land die Fluggesellschaft kommt; auch kann die Staatsangehörigkeit der Mutter eine Rolle spielen. Aber wie gesagt, ist das alles eine Sache des jeweiligen Landes und ich wüsste nicht, dass man da jetzt eine allgemeine Antwort drauf geben kann.

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



In diesem Falle werden tatsächlich die Flugkoordinaten eingetragen in die Geburtsurkunde, das gleiche ist jedoch auch der Fall wenn man mit dem Auto unterwegs ist und das Kind unterwegs wo kommt beispielsweise an einer Bundesstraße oder an einer Autobahn. Auch dann wird in der Geburtsurkunde der entsprechende Straßenname vermerkt.

Mit der Staatsangehörigkeit bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich glaube das hat darauf keinen Einfluss und man bekommt diese nicht automatisch anerkannt. Jedoch hätte man wohl vor Gericht ganz gute Chancen sich das ganze zu Erstreiten, wenn man es darauf anlegen würde. Ich denke jedoch das richtet sich um die genaue Position die der Flieger während der Geburt hat, denn über dem Ozean hat kein Land Anspruch auf den Luftraum während es hingegen direkt über dem Land, dessen Territorium zugeordnet wird.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Es kommt ganz darauf an, wo das Kind geboren wird. Wird das Kind zum Beispiel in einem französischen Flugzeug über dem Ozean geboren, wenn sich das Flugzeug nicht über einem territorialen Gebiet befindet – also mitten über dem Ozean – hat das Kind die deutsche und französische Nationalität. Befindet sich das Flugzeug aber über territorialem Gebiet – zum Beispiel USA – hat es automatisch die deutsche und die amerikanische Staatsangehörigkeit. In die Geburtsurkunde wird als Geburtsort die Flugzeugposition eingetragen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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